Bebauungsplan Nr. 869 - Südlich Ostbahnhofstraße - ehemalige Feuerwache 1 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 09.05.2008, M 86
Betreff: Bebauungsplan Nr. 869 - Südlich Ostbahnhofstraße - ehemalige Feuerwache 1 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Für das Gebiet Südlich Ostbahnhofstraße - ehemalige Feuerwache 1 - in Frankfurt am Main Ostend ist auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Konzeptes ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 06.03.2008 zum Aufstellungsbeschluss. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf der Fläche der ehemaligen Feuerwache einen gemischt genutzten Standort für Hotel, Büro, Einzelhandel und Wohnen zu entwickeln und den bestehenden, östlichen Blockrand zu ergänzen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat diesen Beschlussantrag auf Grund des vorgelegten Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Konzept für hinreichend qualifiziert hält, um die öffentliche Auslegung eines entsprechenden Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchführen zu können.
- Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, erneut die öffentliche Auslegung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: . ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 869 - Südlich Ostbahnhofstraße - ehemalige Feuerwache 1 - wird im Norden von der Ostbahnhofstraße, im Südwesten von der Hanauer Landstraße, im Südosten von der Grusonstraße und im Osten vom Danziger Platz begrenzt. Das im Bereich der ehemaligen Feuerwache 1 von Bebauung freigeräumte Areal wurde von der Stadt Frankfurt am Main an einen privaten Investor veräußert mit dem Ziel, das Gelände als gemischt genutzten Standort für Hotel, Büro, Einzelhandel und Wohnen zu entwickeln, welcher der innerstädtischen Lagegunst entspricht. Der Abriss der ehemaligen Feuerwache 1 führte dazu, dass die östlich angrenzende fünf bis siebengeschossige, z.T. gründerzeitliche Blockrandbebauung nun einen rudimentären Charakter (Brandwände) aufweist. Die Blockbebauung soll hier wieder ergänzt werden. Der zurzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan NO 1d Nr.1 "Bahnhof-Ost" vom 14.05.1966 setzt im geplanten Geltungsbereich zwischen Ostbahnhofstraße, Hanauer Landstraße, Grusonstraße und Danziger Platz im westlichen Bereich Gemeinbedarfsfläche Feuerwache und im östlichen Bereich Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 fest. Die vorgenannten Festsetzungen lassen die geplanten Nutzungen und die beabsichtigte Ausnutzung der Grundstücke nicht zu, so dass es erforderlich wird, einen Bebauungsplan neu aufzustellen. Die Erarbeitung des Bebauungsplans soll auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Konzeptes erfolgen. Weitergehende Informationen sind in dem Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Konzept, welcher Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Zu III.: Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche im Osten und Gemeinbedarfsfläche für Einrichtungen der Feuerwehr dargestellt. Zur Anpassung des Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern. Anlage Erlaeuterungsbericht (ca. 732 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Mai 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.06.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) Stv. Seitz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Seitz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; FAG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Seitz (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP und Stv. Seitz gegen NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)