1. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I,…
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1. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern Bergen
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- Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse02.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 03.04.2006, M 63
Betreff: 1. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern Bergen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12107 (M 242)
- Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 31 wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte vom 16.01.2006 dargestellt, geändert.
- Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main - Bergen wird gemäß § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
- Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.
- Das Bebauungsplanverfahren Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern Bergen ist einzustellen. Begründung: . Zu I.: Überprüfung des Geltungsbereichs Der vorgesehene Geltungsbereich der Erhaltungssatzung erstreckt sich über den bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts innerhalb der Stadtmauer gewachsenen Ortskern und die gründerzeitlichen Erweiterungen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts nördlich und östlich davon. Wegen übereinstimmender städtebaulicher Merkmale werden der Geltungsbereich nach Osten bis zur Karl-Wessendorft-Straße erweitert und kleine Bereiche in der Röhrborngasse, Im Bleichgarten und in der Marktstraße mit einbezogen. Einzelne Grundstücke im nördlichen und südlichen Randbereich entsprechen nicht der historischen Bauweise und werden daher aus dem vorgesehen Geltungsbereich herausgenommen. Ein gründerzeitliches Gebiet westlich des Ortskerns wurde bei der Untersuchung einbezogen. Eine Erhaltungssatzung wird aber für dieses Gebiet aufgrund seiner geringen Größe und differierender städtebaulicher Merkmale nicht empfohlen. Die neue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in der Karte, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargestellt. Zu II. und III.: Die Stadt Frankfurt am Main stellt für den Ortskern des Stadtteils Bergen eine Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Nr.1 BauGB auf, um das historische Ortsbild für die Zukunft zu sichern. Der Geltungsbereich umfasst die Straßen Am Berger Spielhaus, Am Günthersbrunnen, Am Michlersbrunnen, Alt-Bergen, Am Königshof, Conrad-Weil-Gasse, An der Oberpforte, Gangstraße, Im Bleichgarten, Hubertusgasse, Am Vogelherd, Schießgraben, Siboldgasse, Hinter der Burg und Teile der Marktstraße, der Röhrborngasse, der Schalksborngasse, der Erlenseer Straße, der Haingasse und des Schelmenwegs, der Straßen Im Sperber, Am Weißen Turm, Am Bienenstock und Berger Marktplatz. Die Erhaltungssatzung begründet einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (d.h. Abbruch oder Teilabbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen. Diese Vorhaben sind nicht grundsätzlich unzulässig. Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall auf seine mögliche Beeinträchtigung der mit der Erhaltungssatzung geschützten Inhalte geprüft. Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie") ist das Ergebnis einer im Auftrag des Magistrats durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets anhand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäude dargestellt wird. Die Untersuchung berücksichtigt auch die denkmalpflegerischen Belange. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Bebauungspläne werden nach ihrer Übereinstimmung mit den Zielen einer Erhaltungssatzung begutachtet; die Abgrenzung des vorgesehenen Geltungsbereichs wurde überprüft. Denkmalschutz: Einzelne Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Darüber hinaus ist ein Teilbereich als denkmalgeschützte Gesamtanlage ausgewiesen. Die Belange des Denkmalschutzes werden durch die Erhaltungssatzung unterstützt, der Denkmalschutz wird durch die Erhaltungssatzung nicht ersetzt. Planungsrechtliche Situation Bebauungspläne decken nur einen geringen Teil des Geltungsbereichs ab, die überwiegende, bebaute Fläche wird nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) beurteilt. Die in den Bebauungsplänen getroffenen Festsetzungen entsprechen den Grundzügen des erhaltenswerten, prägenden Ortsbildes. Anwendungsleitlinie Ergebnis der Untersuchung ist eine Anwendungsleitlinie, in der Teilbereiche städtebaulicher Eigenart definiert und die ortsbildprägenden Merkmale der überwiegend vorhandenen Gebäude beschrieben werden. Die Erhaltungssatzung dient damit dem Erhalt von Gebäuden, die das historische Ortsbild prägen und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Die Anwendungsleitlinie orientiert sich an den Struktur- und Gestaltungsmerkmalen der vorwiegend vorhandenen Gebäude Seckbachs. Einzelne Bauten, die sich weder in der Anzahl der Geschosse noch in ihrer Bauweise oder Fassadengestaltung in das Gebiet einfügen, können nicht maßgebend sein. Auch Gebäude mit öffentlichen Nutzungen (z. B. Kirchen und Gemeindehäuser, Schulen, Altenwohnheime oder andere so- ziale und öffentliche Einrichtungen) haben eine Sonderstellung und können nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Sie können aber im städtebaulichen Zusammenhang unverzichtbare Bestandteile des Ortsbildes darstellen. Notwendigkeit der Erhaltungssatzung Im Geltungsbereich lässt sich die historische Entwicklung Bergens nachvollziehen. Das vorgefundene Ortsbild trägt wesentlich zur Identität Bergens bei. Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB ist ein geeignetes Instrument, mit dem gestalterisch problematische bauliche Veränderungen gesteuert werden können. Zu IV.: Gleichzeitig mit dem Satzungsbeschluss zur Erhaltungssatzung Nr. 31 soll das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern Bergen - eingestellt werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 406 I, II, III, IV war die Erhaltung der strukturellen und gestalterischen Eigenart des Ortskerns. Tendenziell sollte dem Wohnen und diesem unmittelbar dienenden Nutzungen Priorität eingeräumt werden und gleichzeitig der Bestand des Kleingewerbes und der funktionsfähigen landwirtschaftlichen Betriebe gesichert werden. Die Planungsziele des Bebauungsplanes werden durch die Erhaltungssatzung in Kombination mit der Beurteilung gemäß § 34 BauGB abgedeckt. Das Ziel der Erhaltung der strukturellen und gestalterischen Eigenart des Ortskerns ist identisch mit dem Ziel der Erhaltungssatzung Nr. 31 Frankfurt am Main - Bergen. Um die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzungsmischung zu erreichen, ist der § 34 BauGB ein ausreichendes Regelungsinstrument. Dies hat auch die Erfahrung der letzten 20 Jahre gezeigt. Das Bebauungsplanverfahren ist deshalb nicht mehr erforderlich. Anlage 1-Satzungstext (ca. 1,1 MB) Anlage 2-Analyse (ca. 3,5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2007, NR 303 Antrag vom 24.04.2006, OF 3/16 Antrag vom 01.05.2006, OF 4/16 Antrag vom 01.05.2006, OF 5/16 Antrag vom 13.06.2006, OF 26/16 Antrag vom 26.06.2006, OF 43/16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2006MM 55Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 3. April 2006Sie sind hierMM 631. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern BergenMagistratsvortrag
- 3. April 2006MM 62Erhaltungssatzung Nr. 29 - Frankfurt am Main-Seckbach hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 24. April 2006OFOF 3/16Erhaltungssatzung Nr. 31 Frankfurt am Main-BergenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Mai 2006OFOF 5/16Erhaltungssatzung Nr. 31 Frankfurt am Main-BergenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 1. Mai 2006OFOF 4/16Erhaltungssatzung Nr. 31. Frankfurt am Main-BergenOrtsbeiratsantrag · fwf
- 13. Juni 2006OFOF 26/16Erhaltungssatzung Nr. 31 BergenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Juni 2006OFOF 43/16Erhaltungssatzung Nr. 31 - BergenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 8. Februar 2007NRNR 303Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 31 BergenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 8. Februar 2007NRNR 304Künftig mehr Transparenz bei ErhaltungssatzungenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf24 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 63 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 3/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 4/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 5/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 63 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 3/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 4/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 5/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mitglieder des Ortsbeirates gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben: Herr Fix, Frau Halbow, Herr Kuhl, Herr Loos, Herr Steigerwald und Herr Ulshöfer Beschluss: Der Vorlage M 63 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 3/16 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 4/16 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 5/16 wird für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 26/16 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 43/16 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme) zu 6. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (M 63 und NR 303 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 63 und NR 303 = Annahme)