Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhaltungssatzung Nr. 31 Bergen

Vorlagentyp: OFSPD
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen ist ja durch den Magistrat bereits in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont - , das heißt „erhalten“ werden sollen, einzuschließen. Das Ensemble schließt sich über die Verbindung Am Weißen Turm an den vorgesehenen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung an, so dass ein zusammenhängendes Gebiet entsteht, das lediglich die im Rahmen der Nachkriegsbebauung entstandenen Bereiche ausnimmt, so den Bereich der Straße „An der Gruckau“. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen –etwa in der Vilbeler Landstraße- die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen geschlossen wurden. Es steht hier zu befürchten, dass über längere Sicht die zentrale Verkehrsader ihre Lebensqualität gänzlich einbüßt. Es lohnt sich, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2006, M 63 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 27.06.2006, TO I, TOP 6 Beschluss:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mitglieder des Ortsbeirates gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben: Herr Fix, Frau Halbow, Herr Kuhl, Herr Loos, Herr Steigerwald und Herr Ulshöfer Beschluss: Der Vorlage M 63 wird zugestimmt.
  2. Die Vorlage OF 3/16 wird für erledigt erklärt.
  3. Die Vorlage OF 4/16 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
  4. Die Vorlage OF 5/16 wird für erledigt erklärt.
  5. Die Vorlage OF 26/16 wird abgelehnt.
  6. Die Vorlage OF 43/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
  7. Einstimmige Annahme zu
  8. Einstimmige Annahme zu
  9. Einstimmige Annahme zu
  10. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme) zu
  11. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme)

Inhalt

Antrag vom 13.06.2006, OF 26/16

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 31 Bergen

Der Ortsbeirat möge beschließen:

In den Geltungsbereich der künftigen Erhaltungssatzung wird die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Berger Stadtkerns einbezogen.

Konkret bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung der folgenden Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31

- Am Weißen Turm Hausnummern 25-41, sowie 24-50

- Am Landgraben Hausnummern 1-17, sowie 2-4

- Usastraße Hausnummer 1, sowie 2-4

- Vilbeler Landstraße Hausnummer 227-243, sowie 232-242

Begründung:

Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen ist ja durch den Magistrat bereits in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont - , das heißt "erhalten“ werden sollen, einzuschließen.

Das Ensemble schließt sich über die Verbindung Am Weißen Turm an den vorgesehenen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung an, so dass ein zusammenhängendes Gebiet entsteht, das lediglich die im Rahmen der Nachkriegsbebauung entstandenen Bereiche ausnimmt, so den Bereich der Straße "An der Gruckau“.

Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen –etwa in der Vilbeler Landstraße- die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen geschlossen wurden. Es steht hier zu befürchten, dass über längere Sicht die zentrale Verkehrsader ihre Lebensqualität gänzlich einbüßt. Es lohnt sich, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten.

Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2006, M 63 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. April 2006MM 631. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern BergenMagistratsvortrag
  2. 13. Juni 2006Sie sind hier
    OFOF 26/16Erhaltungssatzung Nr. 31 Bergen
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 3 · 27.06.2006
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage OF 26/16 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mitglieder des Ortsbeirates gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben: Herr Fix, Frau Halbow, Herr Kuhl, Herr Loos, Herr Steigerwald und Herr Ulshöfer Beschluss: Der Vorlage M 63 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 3/16 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 4/16 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 5/16 wird für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 26/16 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 43/16 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
CDU
Ablehnung:
SPDGrüneWBE
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme) zu 6. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen