Erhaltungssatzung Nr. 31 - Bergen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Gebäude „Im Sperber" 20, 22 und 24 sind im bestehenden Geltungsbereich enthalten und sollten auch wieder in den neuen Geltungsbereich aufgenommen werden. Dieser Bereich mit den anderen Gebäuden „Im Sperber", der ev.Kirche „Am Königshof" mit Stadtmauer ist stadtbildprägend. Die Wohngebäude „Röhrborngasse" 15, 17, 19 und 19a wurden in die Erhaltungssatzung neu aufgenommen, wobei erst die Wohngebäude „Röhrborn gasse" 15-23 ein gemeinsames städtebauliches Merkmal aufweisen. Zumal die „Röhrborngasse" 20 - 30 im alten Geltungsbereich enthalten ist und auch in den neuen Geltungsbereich mit übernommen wurde. Antragstellende Fraktion: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2006, M 63 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 27.06.2006, TO I, TOP 6 Beschluss:
- Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mitglieder des Ortsbeirates gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben: Herr Fix, Frau Halbow, Herr Kuhl, Herr Loos, Herr Steigerwald und Herr Ulshöfer Beschluss: Der Vorlage M 63 wird zugestimmt.
- Die Vorlage OF 3/16 wird für erledigt erklärt.
- Die Vorlage OF 4/16 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.
- Die Vorlage OF 5/16 wird für erledigt erklärt.
- Die Vorlage OF 26/16 wird abgelehnt.
- Die Vorlage OF 43/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme) zu
- CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme)
Inhalt
Antrag vom 26.06.2006, OF 43/16
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 31 - Bergen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
In den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 31- Bergen sind folgende Gebäude wieder bzw. neu aufzunehmen:
"Im Sperber" 20, 22 und 24
"Röhrborngasse" 21 und 23
Begründung:
Die Gebäude "Im Sperber" 20, 22 und 24 sind im bestehenden Geltungsbereich enthalten und sollten auch wieder in den neuen Geltungsbereich aufgenommen werden. Dieser Bereich mit den anderen Gebäuden "Im Sperber", der ev.Kirche "Am Königshof" mit Stadtmauer ist stadtbildprägend.
Die Wohngebäude "Röhrborngasse" 15, 17, 19 und 19a wurden in die Erhaltungssatzung neu aufgenommen, wobei erst die Wohngebäude "Röhrborn gasse" 15-23 ein gemeinsames städtebauliches Merkmal aufweisen.
Zumal die "Röhrborngasse" 20 - 30 im alten Geltungsbereich enthalten ist und auch in den neuen Geltungsbereich mit übernommen wurde.
Antragstellende Fraktion: WBEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2006, M 63 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2006MM 631. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern BergenMagistratsvortrag
- 26. Juni 2006Sie sind hierOFOF 43/16Erhaltungssatzung Nr. 31 - BergenOrtsbeiratsantrag · WBE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mitglieder des Ortsbeirates gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben: Herr Fix, Frau Halbow, Herr Kuhl, Herr Loos, Herr Steigerwald und Herr Ulshöfer Beschluss: Der Vorlage M 63 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 3/16 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 4/16 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 5/16 wird für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 26/16 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 43/16 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme) zu 6. CDU und fwf gegen SPD, GRÜNE und WBE (= Annahme)