Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II
hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9167 (M 51)
- Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II wird gemäß § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
- Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: . Die Stadt Frankfurt am Main stellt für das östliche Westend (Westend II) eine Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB auf, um die besondere stadtgestalterische Qualität, die dieses Viertel aufgrund seiner historischen Entwicklung auch über zwei Weltkriege hinweg zu einem guten Teil bewahren konnte, für die Zukunft zu sichern. Das östliche Westend soll als typisches innenstadtnahes Quartier mit den attraktiven Straßenräumen und charakteristischen Bauweisen, die vor allem durch die Gründerzeit geprägt sind, erhalten werden. Für die angrenzenden Gebiete, die ähnliche historische Entwicklungen und gleiche stadtgestalterische Qualitäten aufweisen, gibt es bereits Erhaltungssatzungen. Die Erhaltungssatzung für das westliche Westend (Erhaltungssatzung Nr. 3 - Westend I) ist bereits seit dem 17. April 1990 rechtsverbindlich, die Erhaltungssatzung für das westliche Nordend (Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I) seit 28. November 2000. Die Erhaltungssatzung begründet einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (d.h. Abbruch oder Teilabbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen. Diese Vorhaben sind nicht grundsätzlich unzulässig. Ein Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung wird im Einzelfall auf seine mögliche Beeinträchtigung der mit der Erhaltungssatzung geschützten Inhalte geprüft. Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Untersuchung und Anwendungsleitlinie“) ist das Ergebnis einer im Auftrag des Magistrats durchgeführten Stadtbildanalyse. Sie beschreibt die prägenden, städtebaulich wertvollen Merkmale des Stadtbilds und bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die Prüfung von Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung. Geltungsbereich Die Erhaltungssatzung gilt für den Bereich der nördlichen Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts. Der Geltungsbereich umfasst die Gebiete nördlich des Anlagenrings, der die Grenze zur Kernstadt darstellt, im Bereich Bockenheimer Anlage bis hoch zur Bremer Straße, Ecke Eschersheimer Landstraße. Die Eschersheimer Landstraße begrenzt das Gebiet im Osten, im Westen verläuft der Geltungsbereich entlang des Reuterwegs und der Bremer Straße. Planungsrechtliche Situation Bebauungspläne i.S. des § 30 (1) BauGB (Baugesetzbuch) decken den südlichen Bereich und die östliche Hälfte des nördlichen Teils des Geltungsbereichs ab, für die übrige Fläche liegen einfache Bebauungspläne i.S. des § 30 (3) BauGB (Fluchtlinienpläne) vor. Vorhaben in diesem Bereich werden ergänzend nach § 34 BauGB beurteilt. Die in den qualifizierten Bebauungsplänen festgesetzten Baulinien und Geschossigkeiten entsprechen den Grundzügen des erhaltenswerten, prägenden Ortsbildes. Auf differenzierte stadtbildprägende Gestaltungselemente wie etwa Traufhöhe, Dachgestaltung, Fassadengestaltung oder Einfriedung kann auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne nur bedingt Einfluss genommen werden. Notwendigkeit der Erhaltungssatzung Das östliche Westend hat seinen Charakter als Gründerzeitquartier bisher weitgehend bewahren können. Allerdings ist es einem anhaltenden Entwicklungsdruck ausgesetzt. Damit besteht die Gefahr, dass die besondere gestalterische Qualität dieses Quartiers verloren geht, sofern die planungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten nicht ergänzt werden. Bauanträge und diverse Anfragen zum Entwicklungspotential im Quartier aus jüngerer Zeit zeigen, dass eine Berücksichtigung des besonderen Charakters des Gebiets nicht der Regelfall ist. INDEX Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB ist ein geeignetes, die bestehenden Bebauungspläne ergänzendes Instrument, mit dem gestalterisch problematische bauliche Veränderungen gesteuert werden können. Die Satzung erfasst alle gebäudebezogenen Vorhaben; also auch solche, die von Bebauungsplänen oder von § 34 BauGB nicht geregelt werden. Dies betrifft etwa Veränderungen an Gestaltungselementen wie Fensterformen und -gliederungen, Dachaufbauten, Einfriedungen etc. Denkmalschutz Einzelne Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Darüber hinaus sind Teilbereiche als denkmalgeschützte Gesamtanlagen ausgewiesen. Die Belange des Denkmalschutzes werden durch die Erhaltungssatzung unterstützt, der Denkmalschutz wird durch die Erhaltungssatzung nicht ersetzt. Anlage 1 (ca. 699 KB) Anlage 2 (ca. 1485 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2007, NR 301 Anregung vom 12.06.2006, OA 64 Antrag vom 08.06.2006, OF 13/2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2006Sie sind hierMM 55Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 3. April 2006MM 62Erhaltungssatzung Nr. 29 - Frankfurt am Main-Seckbach hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 3. April 2006MM 631. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern BergenMagistratsvortrag
- 8. Juni 2006OFOF 13/2Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2006OAOA 64Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend II Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55Anregung
- 8. Februar 2007NRNR 304Künftig mehr Transparenz bei ErhaltungssatzungenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 8. Februar 2007NRNR 301Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 45 Westend IISTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 19. Juni 2007STST 990Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr.1 BauGBStellungnahme
- 29. Juni 2007Antwort des Magistrats · nach 67 WochenBB 490Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf29 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 55 = Annahme, OA 64 = Enthaltung) REP und ÖkoLinX/E.L. (M 55 und OA 64 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 2 SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD zu 2. CDU, GRÜNE, 2 SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 301 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 64 Teil B und C auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 301 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; SPD (= Enthaltung) und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; SPD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 55, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Annahme) NPD (M 55 = Annahme, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 55 und NR 301 = Ablehnung, OA 64 Teil B und C = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 301 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen BFF und NPD (= Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); SPD, BFF und NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung)