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Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr.1 BauGB

Vorlagentyp: STMagistrat
67 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2007, ST 990

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr.1 BauGB

Zu Teil B:

Die vom Magistrat vorgelegte Erhaltungssatzung für den Bereich Westend II wurde auf der Basis des gemeinsamen Antrags der CDU und der GRÜNEN vom 08.02.2007, Nr. 301 gemäß § 1810 der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2007 beschlossen. Mit gleichem Beschluss wurde festgehalten, dass eine Begründung der Satzung anzufügen ist (vgl. § 1810, StVV vom 03.05.2007), mit der Satzung zu veröffentlichen ist und bei der Anwendung zu beachten ist. Die Veröffentlichung der Satzung mit den voran genannten Auflagen befindet sich im Geschäftsgang.

Zu Teil C:

Der Magistrat überprüft, ob auch die Erhaltungssatzung Nr. 3 Westend I i.S. der Beschlusslage des gemeinsamen Antrags der CDU-Fraktion, GRÜNEN-Fraktion überarbeitet werden kann, d.h. Anfügung einer Begründung, in der anhand einer ausführlichen Beschreibung der schützenswerten städtebaulichen Eigenart des betreffenden Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt die Erhaltungsziele des Satzungsgebers präzise dargelegt werden und die mit der Satzung zu veröffentlichen und bei der Anwendung der Satzung zu beachten ist.

Zum Milieuschutz für das Westend ist auszuführen, dass Erhaltungssatzungen mit Milieuschutz auf den Erhalt der Zusammensetzung der bestehenden Bevölkerung mit baulichen Mitteln abzielen, sie aber keinen Einfluss auf die natürliche Fluktuation und übliche Modernisierungen haben.

Einerseits ist und war das Westend schon immer auch ein Stadtteil mit einer hoch gebildeten und finanziell potenten Bevölkerungsschicht, die hohe bauliche Anforderungsstandards nachfragt. Andererseits gibt es noch immer preiswerten Wohnraum mit zum Teil geringeren baulichen Standards, deren Erhalt weiterhin Ziel des Handelns der Stadt Frankfurt am Main ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. März 2006MM 55Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Juni 2006OFOF 13/2Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 12. Juni 2006OAOA 64Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend II Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55Anregung
  4. 19. Juni 2007Sie sind hier
    STST 990Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr.1 BauGB
    Stellungnahme
  5. 29. Juni 2007Antwort des Magistrats · nach 67 WochenBB 490Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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