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Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend II Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55

Vorlagentyp: OA
67 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren22 Sitzungen

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Inhalt

Anregung vom 12.06.2006, OA 64

entstanden aus Vorlage: OF 13/2 vom 08.06.2006

Betreff:

Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend II Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55

Vorgang:

Zwischenbescheide des Magistrats vom 06.10.2006, 15.01.2007, 13.02.2007 und 16.04.2007

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Teil A

Grundsätzlich ist die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet Westend II mehr als begrüßenswert, da dieser Stadtteil erheblichem, sich auf das Stadtbild oftmals nicht positiv auswirkendem Veränderungsdruck ausgesetzt ist. Die bisherigen Erfahrungen mit der bereits älteren Erhaltungssatzung Nr. 3 Westend I las sen jedoch befürchten, dass auch diese neue Erhaltungssatzung nicht unbedingt den gewünschten Erfolg bei der Durchsetzung der mit Erhaltungssatzungen verknüpften Ziele zeitigen wird.

Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie der Erhaltungssatzung Nr. 45 Westend II mehr Durchsetzungskraft bei der Erreichung der mit ihr verbundenen Ziele verschafft werden kann. Dabei ist insbesondere auf die folgenden drei Probleme zu achten, die sich in der Vergangenheit in Zusammenhang mit der Erhaltungssatzung Nr. 3 Westend I herauskristallisiert haben (vgl. dazu als jüngste Beispiele die Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2006, ST 451, zum Bauvorhaben Kettenhofweg 55 und die Vorlage B 219 zu Erhaltungssatzungen im Westend):

Mit Blick auf Abbruchgenehmigungen gelten oft nur historische Gebäude als städtebaulich prägend und damit erhaltenswert. Nach dem Zweiten Weltkrieg (partiell) wiederhergestellte und später entstandene Gebäude werden auch dann nicht als erhaltenswert erachtet, wenn diese sich in ihrer Baustruktur bzw. in ihren Gestaltungsmerkmalen in die historische Bebauung einfügen.

Mit Blick auf Baugenehmigungen wird oftmals der umgekehrte Weg beschritten, d. h. alle markanten Gebäude in der näheren Umgebung des geplanten Neubaus gelten plötzlich als städtebaulich prägend, sodass unter Umständen auch so genannte Bausünden als Begründung für überdimensionierte und mit der historischen Bebauung unvereinbare Bauvorhaben herangezogen werden.

Mit Blick auf Neubauten, die ältere, nicht denkmalgeschützte Gebäude ersetzen sollen, vertritt der Magistrat offenbar die Auffassung, keine Gestaltungsvorgaben in Anlehnung an die ursprüngliche Bebauung im Satzungsgebiet machen zu können.

  1. Um hier zu einer Lösung zu gelangen und der Erhaltungssatzung Nr. 45 zu mehr Durchsetzungskraft bei der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheiten des Satzungsgebietes zu verhelfen, als ältere Erhaltungssatzungen dies leisten, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Vorschläge zur Überarbeitung der Erhaltungssatzung Nr. 45 zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten: 1.1 § 3, Genehmigungspflicht, Versagensgründe, Absatz 2 Es sollte klargestellt werden,
    • a)dass zu den baulichen Anlagen, die "allein oder im Zusammenhang mit anderen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen", gemäß den Ausführungen in der Anlage 2 zur Erhaltungssatzung (Städtebauliche Untersuchung und Anwendungsleitlinie) auch all jene zählen, die zwar selbst nicht unbedingt besondere historische und gestalterische Qualitäten aufweisen, aber dennoch die im Anhang 2 ausführlich beschriebenen typischen und stadtbildprägenden Gestaltungsmerkmale aufgreifen;
    • b)dass die städtebauliche Gestalt des Satzungsgebietes immer dann beeinträchtigt wird, wenn ein Neubau diesen typischen und stadtbildprägenden Gestaltungsmerkmalen nicht zumindest in einer modernen Interpretation genügt. 1.2 (bislang o. O.) An geeigneter Stelle der Erhaltungssatzung sollte festgeschrieben werden, dass die Ausführungen in der Anlage 2 zur Erhaltungssatzung (Städtebauliche Untersuchung und Anwendungsleitlinie) den verbindlichen Beurteilungsrahmen für die Prüfung von Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung darstellen. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Hinweise zu etwaigen Entschädigungsansprüchen von Eigentümern im Satzungsgebiet unvollständig sind. Während nämlich der in der Satzung erwähnte § 40 Absatz 2 BauGB solche Entschädigungsansprüche generell regelt, enthält der dort nicht erwähnte § 40 Absatz 1 BauGB die Einschränkung, dass ein Eigentümer nur dann zu entschädigen ist, soweit ihm durch eine geltende Erhaltungssatzung Vermögensnachteile entstehen - also nur dann, wenn er das Rechtsprinzip des Vertrauensschutzes für sich in Anspruch nehmen kann.
  2. Diese wichtige Einschränkung sollte sich auch in der Erhaltungssatzung widerspiegeln. Es wird deshalb die folgende Ergänzung in der Erhaltungssatzung Nr. 45 vorgeschlagen: (§ 4 Genehmigungsverfahren, Übernahmeanspruch, Erörterungspflicht, Absatz 3) Hier sollte neben der bereits vorhandenen Bezugnahme auf § 40 Absatz 2 BauGB auch eine Bezugnahme auf § 40 Absatz 1 BauGB erfolgen. In der Vorlage M 55 und den dazugehörenden Anlagen betont der Magistrat wiederholt, dass Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB ein geeignetes Instrument zur Ergänzung von Bebauungsplänen und zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben etc. seien. Neben den bereits genannten Problemen ist es jedoch insbesondere die Rechtsauffassung des Magistrats, dass die Festsetzungen von Bebauungsplänen immer Vorrang vor den Zielen von Erhaltungssatzungen hätten (vgl. nochmals den Bericht B 219), die einer größeren Durchsetzungskraft der bestehenden Erhaltungssatzungen oftmals entgegensteht. Wenn das in dieser Striktheit - also selbst ungeachtet der chronologischen Reihenfolge der Aufstellungen - zuträfe, wäre die Erhaltungssatzung Nr. 45 ebenso wie alle anderen Erhaltungssatzungen in Gebieten, für die es Bebauungspläne gibt, weitgehend wirkungslos.
  3. Eine verlässliche rechtliche Klärung an diesem Punkt ist deshalb dringend geboten - entweder um die gegebene Wirksamkeit der Erhaltungssatzung Westend II trotz anders lautender Bebauungspläne herauszustellen oder aber, um aufzuzeigen, dass die Wirksamkeit der Erhaltungssatzung Westend II durch entsprechende Anpassungen der fraglichen Bebauungspläne sichergestellt werden muss. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, 3.1 seine Rechtsauffassung anhand eines entsprechenden Rechtsgutachtens prüfen zu lassen und über das Ergebnis zu berichten; 3.2 in diesem Zusammenhang auch darzulegen, ob § 6, Andere Vorschriften, in der Erhaltungssatzung Nr. 45 nur als salvatorische Klausel zu verstehen ist oder einer sich aus dem geltenden Recht nicht in jedem Punkt abzuleitenden Unterordnung der Festsetzungen der Erhaltungssatzung unter die in diesem Gebiet geltenden Bebauungspläne dient. Im zweitgenannten Fall würde er die Durchsetzungskraft der Erhaltungssatzung ohne Notwendigkeit zunichte machen und müsste aus diesem Grunde gestrichen werden; 3.3 für den Fall, dass seine Rechtsauffassung durch ein entsprechendes Rechtsgutachten gestützt wird, darzulegen,
    • a)hinsichtlich welcher Inhalte welche der im Satzungsgebiet geltenden Bebauungspläne in Widerspruch zu den im Anhang 2 zur Erhaltungssatzung Westend II beschriebenen typischen und stadtbildprägenden Gestaltungsmerkmalen stehen;
    • b)wie der Erhaltungssatzung Westend II seiner Ansicht nach trotzdem hinreichend Geltung verschafft werden kann. Teil B Eine Beschlussfassung zum Magistratsvortrag M 55 erfolgt erst, wenn die Ausführungen des Magistrats zu Teil A vorliegen und der zuständige Ortsbeirat 2 sich mit diesen befasst hat. Teil C Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Basis seiner bisherigen Erfahrungen und der Ausführungen unter Teil A zu prüfen und zu berichten, wie die Erhaltungssatzung Nr. 3 Westend I überarbeitet und an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden kann, um auch ihr wieder mehr Wirksamkeit zu verleihen. Dabei ist auch der in dieser Satzung entsprechend § 173 Absatz 1 Nr. 2 BauGB verankerte Milieuschutz in den Blick zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. März 2006MM 55Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Juni 2006OFOF 13/2Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 12. Juni 2006Sie sind hier
    OAOA 64Größere Verbindlichkeit für die Erhaltungssatzung Westend II Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55
    Anregung
  4. 19. Juni 2007STST 990Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr.1 BauGBStellungnahme
  5. 29. Juni 2007Antwort des Magistrats · nach 67 WochenBB 490Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 2 · 03.07.2006
TO I, TOP 6
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Teil A der Vorlage OA 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (M 55 = Annahme, OA 64 = Enthaltung)REP (M 55 und OA 64 = Annahme)ÖkoLinX/E.L. (M 55 und OA 64 = Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFF
Ablehnung:
FDP
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 55 = Annahme, OA 64 = Enthaltung) REP und ÖkoLinX/E.L. (M 55 und OA 64 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 11.07.2006
TO II, TOP 4
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Dem Teil A der Vorlage OA 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFF
Ablehnung:
FDP
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 13.07.2006
TO II, TOP 18
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Teil A der Vorlage OA 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFFREPÖkoLinX/E.L.
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
NPD
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 3 · 04.09.2006
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 12.09.2006
TO II, TOP 4
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Teile B und C Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 4 · 25.09.2006
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 10.10.2006
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 5 · 06.11.2006
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung von Teil B und C der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 6 · 14.11.2006
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung von Teil B und C der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 6 · 04.12.2006
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung von Teil B und C der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 12.12.2006
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung von Teil B und C der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 7 · 22.01.2007
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Teile B und C der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 7 · 22.01.2007
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 64 Teil A spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 30.01.2007
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Teile B und C der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 8 · 12.02.2007
TO I, TOP 61
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.02.2007
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C, wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 19.03.2007
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 27.03.2007
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C, wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 23.04.2007
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Punkt 3: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 64 Teil B und C auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 301 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 64 Teil B und C auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 24.04.2007
TO I, TOP 20
Erledigt
Punkt 3: Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 301 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; SPD (= Enthaltung) und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; SPD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 55, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Annahme) NPD (M 55 = Annahme, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 55 und NR 301 = Ablehnung, OA 64 Teil B und C = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 03.05.2007
TO II, TOP 32
Erledigt
Punkt 3: Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 301 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAGBFFREPÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen BFF und NPD (= Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); SPD, BFF und NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 11 · 21.05.2007
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 64 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

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