Erhaltungssatzung Nr. 45 - Westend II hier: Aufstellungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 21.03.2005, M 51
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 45 - Westend II hier: Aufstellungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
I. Für das Gebiet – Westend II – in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 26.01.2005.
Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Das östliche Westend gehört – wie die westlich und östlich angrenzenden Bereiche, für die bereits rechtsverbindliche Erhaltungssatzungen vorliegen – zu den gründerzeitlich geprägten Stadtquartieren. Um die baulichen und städtebaulichen Qualitäten zu sichern und identische planungsrechtliche Voraussetzungen für die zukünftige Entwicklung der Gründerzeitgebiete zu schaffen, ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB erforderlich.
Begründung:
Zu I.:
Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend II wird im Nordwesten begrenzt durch die Bremer Straße, im Westen durch den Reuterweg, im Süden durch die Bockenheimer Anlage und im Osten durch die Eschersheimer Landstraße.
ÜBERSICHTSKARTE
(nicht maßstäblich, dient nur zur Information)
Für das westlich angrenzende Gebiet ist die Erhaltungssatzung Nr. 3 – Westend I – seit dem 17.04.1990 in Kraft. Östlich schließt sich das westliche Nordend an, für das die Erhaltungssatzung Nr. 39 – Nordend I – vorliegt, welche seit dem 28.11.2000 in Kraft ist.
Die Entstehungszeit der ursprünglichen und in ihrer Struktur auch über 2 Weltkriege hinweg zu einem guten Teil erhaltenen Bebauung des östlichen Westends datiert – wie in den benachbarten Gebieten – im Wesentlichen im Spätklassizismus um 1865 und in der Gründerzeit von 1870 bis 1914 .
Die Baustruktur weist daher ähnliche Merkmale wie in den benachbarten Gebieten mit Erhaltungssatzung auf: Eine Bebauung in Blöcken mit oder ohne Vorgartenzone. Die Gebäude wurden als Einzelhäuser, in geschlossener Bauweise oder als großvolumige Hausgruppen mit homogener Geschossigkeit errichtet.
Aus den o.g. Gründen soll für diesen Bereich die gleiche planungsrechtliche Sicherung wie für die benachbarten Gebiete erfolgen.
Die Erfahrung mit den bestehenden Erhaltungssatzungen hat gezeigt, dass Erhaltungssatzungen dafür ein geeignetes städtebaurechtliches Instrumentarium darstellen.
Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main i.S. finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für diese Erhaltungssatzung nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. März 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) FAG (= Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FAG (= Zurückstellung)