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Erhaltungssatzung Nr. 45 - Westend II hier: Aufstellungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.03.2005, M 51

Betreff:

Erhaltungssatzung Nr. 45 - Westend II hier: Aufstellungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB

I. Für das Gebiet – Westend II – in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 26.01.2005.

Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Das östliche Westend gehört – wie die westlich und östlich angrenzenden Bereiche, für die bereits rechtsverbindliche Erhaltungssatzungen vorliegen – zu den gründerzeitlich geprägten Stadtquartieren. Um die baulichen und städtebaulichen Qualitäten zu sichern und identische planungsrechtliche Voraussetzungen für die zukünftige Entwicklung der Gründerzeitgebiete zu schaffen, ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB erforderlich.

Begründung:

Zu I.:

Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend II wird im Nordwesten begrenzt durch die Bremer Straße, im Westen durch den Reuterweg, im Süden durch die Bockenheimer Anlage und im Osten durch die Eschersheimer Landstraße.

ÜBERSICHTSKARTE

(nicht maßstäblich, dient nur zur Information)

Für das westlich angrenzende Gebiet ist die Erhaltungssatzung Nr. 3 – Westend I – seit dem 17.04.1990 in Kraft. Östlich schließt sich das westliche Nordend an, für das die Erhaltungssatzung Nr. 39 – Nordend I – vorliegt, welche seit dem 28.11.2000 in Kraft ist.

Die Entstehungszeit der ursprünglichen und in ihrer Struktur auch über 2 Weltkriege hinweg zu einem guten Teil erhaltenen Bebauung des östlichen Westends datiert – wie in den benachbarten Gebieten – im Wesentlichen im Spätklassizismus um 1865 und in der Gründerzeit von 1870 bis 1914 .

Die Baustruktur weist daher ähnliche Merkmale wie in den benachbarten Gebieten mit Erhaltungssatzung auf: Eine Bebauung in Blöcken mit oder ohne Vorgartenzone. Die Gebäude wurden als Einzelhäuser, in geschlossener Bauweise oder als großvolumige Hausgruppen mit homogener Geschossigkeit errichtet.

Aus den o.g. Gründen soll für diesen Bereich die gleiche planungsrechtliche Sicherung wie für die benachbarten Gebiete erfolgen.

Die Erfahrung mit den bestehenden Erhaltungssatzungen hat gezeigt, dass Erhaltungssatzungen dafür ein geeignetes städtebaurechtliches Instrumentarium darstellen.

Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main i.S. finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für diese Erhaltungssatzung nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. März 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 40 · 28.04.2005
TO I, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 02.05.2005
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 41 · 02.05.2005
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREPFDPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Sonstige:
FAG (Zurückstellung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) FAG (= Zurückstellung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 10.05.2005
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Zurückstellung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 12.05.2005
TO II, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FAG (= Zurückstellung)

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