Künftig mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Eine Erhaltungssatzung muss hinreichend bestimmt erkennbar machen, welchen Erhaltungszielen der räumlich festgelegte Erhaltungsbereich dient. Dies ist erforderlich, um für die Anwendung der Satzung im konkreten Einzelfall Vorgaben für die Entscheidung über die Zulässigkeit der begehrten Veränderung zu machen. Diese Transparenz liegt auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Inhalt
Antrag vom 08.02.2007, NR 304
Betreff:
Künftig mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig allen neuen und allen zu überarbeitenden Erhaltungssatzungen eine Begründung angefügt wird, in der anhand einer ausführlichen Beschreibung der schützenswerten städtebaulichen Eigenart des betreffenden Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt die Erhaltungsziele des Satzungsgebers präzise dargelegt werden. Diese Begründung ist mit der Satzung zu veröffentlichen und bei der Anwendung der Satzung zu beachten.
Begründung:
Eine Erhaltungssatzung muss hinreichend bestimmt erkennbar machen, welchen Erhaltungszielen der räumlich festgelegte Erhaltungsbereich dient. Dies ist erforderlich, um für die Anwendung der Satzung im konkreten Einzelfall Vorgaben für die Entscheidung über die Zulässigkeit der begehrten Veränderung zu machen. Diese Transparenz liegt auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2006MM 55Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 3. April 2006MM 631. Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main-Bergen hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 406 I, II, III, IV - Ortskern BergenMagistratsvortrag
- 3. April 2006MM 62Erhaltungssatzung Nr. 29 - Frankfurt am Main-Seckbach hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 8. Februar 2007Sie sind hierNRNR 304Künftig mehr Transparenz bei ErhaltungssatzungenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)