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Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 45 Westend II

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
2 Stationen im Verfahren9 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ergibt sich aus den Struktur- und Gestaltungsmerkmalen der vorwiegend vorhandenen Gebäude des Westends. Einzelne Bauten, die sich weder in der Anzahl der Geschosse, noch in ihrer Bauweise oder Fassadengestaltung in das Gebiet einfügen, sind nicht maßgebend. Auch Gebäude mit öffentlichen Nutzungen (z. B. Kirchen und Gemeindehäuser, Schulen, Krankenhäuser, Altenwohnheime und andere soziale und öffentliche Einrichtungen) haben eine Sonderstellung und dürfen nicht zum Vergleich herangezogen werden. Sie alle können aber im städtebaulichen Zusammenhang unverzichtbare Bestandteile des Ortsbildes darstellen. (1) Festlegung und Charakterisierung der Teilgebiete Es können fünf unterschiedliche Teilgebiete festgestellt werden: Hier aus dem stadtebaulichen Gutachten Plan 1 ‚Teilgebiete städtebaulicher Eigenart’ inklusive Legende einfügen; Legende am Ende ergänzen um „Größere Bereiche mit neuerer Bebauung, die sich weder in ihrer Baustruktur noch in ihren Gestaltungsmerkmalen in die historische Bebauung einfügen, sind nicht farbig markiert.“ Teilgebiet 1: Spätklassizismus (um 1865): Das Teilgebiet Spätklassizismus erstreckt sich über die Leerbachstraße, die Straße Im Trutz Frankfurt und den Gärtnerweg. Die Gebäude aus der Zeit des Spätklassizismus haben dort - trotz der in diesem Bereich starken Kriegszerstörungen - noch ortsbildprägende Wirkung und geben die städtebaulichen Maßstäbe vor für die neuere Bebauung in Bezug auf die Traufhöhe und die Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser, kleinere Hausgruppen). Im übrigen in der Zeit des Spätklassizismus erstmals bebauten Gebiet zwischen Reuterweg, Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Bockenheimer Anlage verdichtete sich die Bebauung schon Ende des 19. Jahrhunderts, sodass die städtebaulichen Merkmale des Spätklassizismus dort nicht mehr zu finden sind. Das oberste Geschoss ist meist als niedriges Mezzaningeschoss ausgebildet. Teilgebiete 2 und 3: Gründerzeit 1 und 2 (1870-1910): Die für den größten Teil des Westends typische Bebauung stammt aus der Zeit von 1870 bis etwa 1910. Besonders im südlichen Bereich sind aber viele Gebäude im Krieg zerstört und in den fünfziger und sechziger Jahren neu errichtet worden. Wesentlich und im Sinne der Erhaltungssatzung von Bedeutung sind daher hier weniger die Fassadenmerkmale als die Bauweise: eine Blockstruktur mit geschlossener Straßenrandbebauung beim Teilgebiet Gründerzeit 1 oder mit durchgehender Vorgartenzone beim Teilgebiet Gründerzeit 2. In beiden Teilgebieten überwiegt Viergeschossigkeit, wobei die Geschosshöhen der Gründerzeitgebäude zwischen 3 und 4 m betragen. Da die Bebauung meist neoklassizistisch geprägt ist, befindet sich über dem vierten Obergeschoss oft ein Mezzaningeschoss. Nachkriegsbauten nehmen die Traufhöhe auf und sind - wegen der niedrigeren Geschosshöhe - meist fünfgeschossig. Teilgebiet 4: Gründerzeit 3 (1870-1910): Das Teilgebiet Gründerzeit 3 weist wie das Teilgebiet Gründerzeit 2 eine durchgehende Vorgartenzone und eine geschlossene Blockrandbebauung auf. Es überwiegt jedoch eine gründerzeitliche Dreigeschossigkeit. Entlang des Reuterwegs befindet sich eine Hausgruppe, die die spätklassizistische Bauweise mit zwei hohen Geschossen und einem Mezzaningeschoss aufnimmt, deren Traufhöhe sich aber nicht wesentlich von der dreigeschossigen Bauweise unterscheidet. Nachkriegsbauten passen sich mit ihrer Viergeschossigkeit dieser Traufhöhe weitgehend an. Weiteres Unterscheidungsmerkmal zum Teilgebiet Gründerzeit 2 ist die kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke, durch die aufgrund der unterschiedlichen Fassadengestaltung der schmaleren Gebäude ein abwechslungsreiches Straßenbild entsteht. Teilgebiet 5: Gründerzeit 4 (1900 -1910): Die Bauweise dieses Teilgebiets ist gekennzeichnet durch großvolumige Doppelhäuser oder Dreierhausgruppen, die meist weit in die Grundstückstiefe reichen. Durch die seitlichen, relativ schmalen Bauwiche entsteht ein aufgelockerteres Straßenbild als bei einer geschlossenen Bauweise. Durch die großen Haustiefen ist die Bebauungsdichte ähnlich hoch wie bei der geschlossenen Blockrandbebauung. (2) Struktur- und Gestaltungsmerkmale der vorwiegend vorhandenen Gebäude in den Teilgebieten Merkmale im Teilgebiet 1: Spätklassizismus (um 1865) Geschossigkeit, Traufhöhe: - 2-3 Geschosse, meist mit Mezzaningeschoss Dachgestaltung: - flachgeneigte Walmdächer - geringer Dachüberstand - betonte Traufausbildung (Kranzgesims) - keine Dachaufbauten Fassadengestaltung: - helle Putzfassaden - vertikale Fensterelemente mit Gewänden - Fensterelemente des niedrigen Mezzaningeschosses nahezu quadratisch, teilweise senkrecht geteilt - überwiegend 3 und 4 Achsen - Gesimse zwischen den Geschossen - Sockel - mittige Risalite - mittig vorgesetzte Balkone als Einzelelemente oder auf Säulen mit filigraner Brüstung (senkrechte Stäbe) Einfriedung: - filigran - senkrechte Stäbe über niedriger Mauer - Torpfosten aus Werksteinen Bauweise: - Einzel- und Doppelhäuser, kleine Hausgruppen - Vorgartenzone - mittlere Dichte Merkmale im Teilgebiet 2: Gründerzeit 1 (1870–1910) Geschossigkeit, Traufhöhe: - 4-5 Geschosse, oft mit Mezzaningeschoss Dachgestaltung: - Satteldächer - Dachneigung > 30° - traufständig, geringer Dachüberstand mit Traufgesimsen - Schlepp- und abgewalmte Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld; keine Gauben in zweiter Reihe - Eckbetonung durch Türmchen, Erker oder Giebelgauben Fassadengestaltung: - helle Putzfassaden - vertikale Fensterelemente mit Gewänden, oft aus rotem Sandstein - 3 und 4 Achsen - teilweise Gesimse - Sockel oder Erdgeschoss als Sockelgeschoss - teilweise vorgesetzte Balkone als Einzelelemente mit filigraner Brüstung (senkrechte Stäbe) Einfriedung: - keine Bauweise: - geschlossene Straßenrandbebauung - keine Vorgärten - hohe Dichte Merkmale im Teilgebiet 3: Gründerzeit 2 (1870–1910) Geschossigkeit, Traufhöhe: - 4-5 Geschosse, oft mit Mezzaningeschoss Dachgestaltung: - Satteldächer - Dachneigung > 30° - traufständig, geringer Dachüberstand mit Traufgesimsen - Schlepp- und abgewalmte Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld; keine Gauben in zweiter Reihe - Eckbetonung durch Türmchen, Erker oder Giebelgauben Fassadengestaltung: - helle Putzfassaden - vertikale Fensterelemente mit Gewänden, oft aus rotem Sandstein - 3 und 4 Achsen - teilweise Gesimse - Sockel oder Erdgeschoss als Sockelgeschoss - teilweise vorgesetzte Balkone als Einzelelemente mit filigraner Brüstung (senkrechte Stäbe) Einfriedung: - filigran - senkrechte Stäbe über niedriger Mauer - Torpfosten aus Werksteinen Bauweise: - geschlossene Bebauung - Vorgartenzone - hohe Dichte Merkmale im Teilgebiet 4: Gründerzeit 3 (1870-1910) Geschossigkeit, Traufhöhe: - 3-4 Geschosse Dachgestaltung: - Satteldächer - traufständig - Schleppgauben - mittige Zwerchhäuser - teilweise Eckbetonung durch Türmchen, Erker oder Giebelgauben Fassadengestaltung: - helle Putzfassaden - vertikale Fensterelemente mit Gewänden - 2 und 3 Achsen - niedriger Sockel Einfriedung: - filigran - senkrechte Stäbe über niedriger Mauer - Torpfosten aus Werksteinen Bauweise: - geschlossene Bebauung - Vorgartenzone - geringere Dichte Merkmale im Teilgebiet 5: Gründerzeit 4 (1900-1910) Geschossigkeit, Traufhöhe: - 3-4 Geschosse Dachgestaltung: - Sattel- und Mansarddächer - Dachneigung unter Mansardknick ca. 60°, über Mansardknick ca. 30° - traufständig, oft mit steilen Zwerchhäusern im Landhausstil - schmale Schlepp- und abgewalmte Giebelgauben - keine Gauben über Mansardknick Fassadengestaltung: - helle Putzfassaden - vertikale Fensterelemente mit Gewänden, im Erdgeschoss oft großflächigere Bogenfenster oder Fenstergruppen - Sockel - Erker über mehrere Obergeschosse - Balkone als Einzelelemente mit filigraner Brüstung - (senkrechte Stäbe) oder Loggien - Einfriedung: - filigran - senkrechte Stäbe über niedriger Mauer - Torpfosten aus Werksteinen Bauweise: - großvolumige Hausgruppen aus zwei bis drei Häusern - Vorgartenzone - mittlere bis hohe Dichte (3) Besonders erhaltenswerte Gebäude Neben denkmalgeschützten Gebäuden (Kulturdenkmäler und denkmalgeschützte Gesamtanlagen) gibt es im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend II eine Reihe weiterer besonders stadtbildprägender und damit erhaltenswerter Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Kriterien für die besonders erhaltenswerten Gebäude sind nicht unbedingt historische und gestalterische Qualitäten, sondern insbesondere die stadtbildprägende Wirkung der Gebäude und ihre bei den "Teilgebieten" bezeichneten Gestaltungsmerkmale, ihre typische Bauweise und Geschossigkeit. Von hervorgehobener Bedeutung sind Eckgebäude und zusammenhängende Hausgruppen. Hier aus dem städtebaulichen Gutachten Plan 2 ‚Denkmalgeschützte und besonders erhaltenswerte Gebäude’ inklusive Legende einfügen. Die Übersichtskarte (Plan 2) mit den als besonders erhaltenswert qualifizierten Gebäuden und Gebäudegruppen entfaltet keine abschließende Wirkung. Vielmehr ist bei Abbruchanträgen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Gebäude nach den vorliegenden Gestaltungsmerkmalen schützenswert ist. (B) Im Satzungstext wird § 4 Genehmigungsverfahren, Übernahmeanspruch, Erörterungspflicht / Abs. (1) folgendermaßen gefasst: Der Antrag auf Genehmigung von Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage ist schriftlich beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zu stellen und bei der Bauaufsicht – Braubachstraße 15, 60311 Frankfurt am Main – einzureichen.

Inhalt

Antrag vom 08.02.2007, NR 301

Betreff:

Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 45 Westend II

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Magistratsvortrag M 55 wird unter der Maßgabe der folgenden Änderungen zugestimmt:

(A) Die nachfolgende Begründung ist der Satzung anzufügen, mit der Satzung zu veröffentlichen und bei der Anwendung der Satzung zu beachten:

Begründung:

Die städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ergibt sich aus den Struktur- und Gestaltungsmerkmalen der vorwiegend vorhandenen Gebäude des Westends. Einzelne Bauten, die sich weder in der Anzahl der Geschosse, noch in ihrer Bauweise oder Fassadengestaltung in das Gebiet einfügen, sind nicht maßgebend. Auch Gebäude mit öffentlichen Nutzungen (z. B. Kirchen und Gemeindehäuser, Schulen, Krankenhäuser, Altenwohnheime und andere soziale und öffentliche Einrichtungen) haben eine Sonderstellung und dürfen nicht zum Vergleich herangezogen werden. Sie alle können aber im städtebaulichen Zusammenhang unverzichtbare Bestandteile des Ortsbildes darstellen.

(1) Festlegung und Charakterisierung der Teilgebiete

Es können fünf unterschiedliche Teilgebiete festgestellt werden:

Hier aus dem stadtebaulichen Gutachten Plan 1 'Teilgebiete städtebaulicher Eigenart’ inklusive Legende einfügen; Legende am Ende ergänzen um "Größere Bereiche mit neuerer Bebauung, die sich weder in ihrer Baustruktur noch in ihren Gestaltungsmerkmalen in die historische Bebauung einfügen, sind nicht farbig markiert.“

Teilgebiet 1: Spätklassizismus (um 1865): Das Teilgebiet Spätklassizismus erstreckt sich über die Leerbachstraße, die Straße Im Trutz Frankfurt und den Gärtnerweg. Die Gebäude aus der Zeit des Spätklassizismus haben dort - trotz der in diesem Bereich starken Kriegszerstörungen - noch ortsbildprägende Wirkung und geben die städtebaulichen Maßstäbe vor für die neuere Bebauung in Bezug auf die Traufhöhe und die Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser, kleinere Hausgruppen). Im übrigen in der Zeit des Spätklassizismus erstmals bebauten Gebiet zwischen Reuterweg, Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Bockenheimer Anlage verdichtete sich die Bebauung schon Ende des 19. Jahrhunderts, sodass die städtebaulichen Merkmale des Spätklassizismus dort nicht mehr zu finden sind. Das oberste Geschoss ist meist als niedriges Mezzaningeschoss ausgebildet.

Teilgebiete 2 und 3: Gründerzeit 1 und 2 (1870-1910): Die für den größten Teil des Westends typische Bebauung stammt aus der Zeit von 1870 bis etwa 1910. Besonders im südlichen Bereich sind aber viele Gebäude im Krieg zerstört und in den fünfziger und sechziger Jahren neu errichtet worden. Wesentlich und im Sinne der Erhaltungssatzung von Bedeutung sind daher hier weniger die Fassadenmerkmale als die Bauweise: eine Blockstruktur mit geschlossener Straßenrandbebauung beim Teilgebiet Gründerzeit 1 oder mit durchgehender Vorgartenzone beim Teilgebiet Gründerzeit 2.

In beiden Teilgebieten überwiegt Viergeschossigkeit, wobei die Geschosshöhen der Gründerzeitgebäude zwischen 3 und 4 m betragen. Da die Bebauung meist neoklassizistisch geprägt ist, befindet sich über dem vierten Obergeschoss oft ein Mezzaningeschoss. Nachkriegsbauten nehmen die Traufhöhe auf und sind - wegen der niedrigeren Geschosshöhe - meist fünfgeschossig.

Teilgebiet 4: Gründerzeit 3 (1870-1910): Das Teilgebiet Gründerzeit 3 weist wie das Teilgebiet Gründerzeit 2 eine durchgehende Vorgartenzone und eine geschlossene Blockrandbebauung auf. Es überwiegt jedoch eine gründerzeitliche Dreigeschossigkeit. Entlang des Reuterwegs befindet sich eine Hausgruppe, die die spätklassizistische Bauweise mit zwei hohen Geschossen und einem Mezzaningeschoss aufnimmt, deren Traufhöhe sich aber nicht wesentlich von der dreigeschossigen Bauweise unterscheidet. Nachkriegsbauten passen sich mit ihrer Viergeschossigkeit dieser Traufhöhe weitgehend an. Weiteres Unterscheidungsmerkmal zum Teilgebiet Gründerzeit 2 ist die kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke, durch die aufgrund der unterschiedlichen Fassadengestaltung der schmaleren Gebäude ein abwechslungsreiches Straßenbild entsteht.

Teilgebiet 5: Gründerzeit 4 (1900 -1910): Die Bauweise dieses Teilgebiets ist gekennzeichnet durch großvolumige Doppelhäuser oder Dreierhausgruppen, die meist weit in die Grundstückstiefe reichen. Durch die seitlichen, relativ schmalen Bauwiche entsteht ein aufgelockerteres Straßenbild als bei einer geschlossenen Bauweise. Durch die großen Haustiefen ist die Bebauungsdichte ähnlich hoch wie bei der geschlossenen Blockrandbebauung.

(2) Struktur- und Gestaltungsmerkmale der vorwiegend vorhandenen Gebäude in den Teilgebieten

Merkmale im Teilgebiet 1: Spätklassizismus (um 1865)

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 2-3 Geschosse, meist mit Mezzaningeschoss

Dachgestaltung:

- flachgeneigte Walmdächer

- geringer Dachüberstand

- betonte Traufausbildung (Kranzgesims)

- keine Dachaufbauten

Fassadengestaltung:

- helle Putzfassaden

- vertikale Fensterelemente mit Gewänden

- Fensterelemente des niedrigen Mezzaningeschosses nahezu quadratisch, teilweise senkrecht geteilt

- überwiegend 3 und 4 Achsen

- Gesimse zwischen den Geschossen

- Sockel

- mittige Risalite

- mittig vorgesetzte Balkone als Einzelelemente oder auf Säulen mit filigraner Brüstung (senkrechte Stäbe)

Einfriedung:

- filigran

- senkrechte Stäbe über niedriger Mauer

- Torpfosten aus Werksteinen

Bauweise:

- Einzel- und Doppelhäuser, kleine Hausgruppen

- Vorgartenzone

- mittlere Dichte

Merkmale im Teilgebiet 2: Gründerzeit 1 (1870–1910)

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 4-5 Geschosse, oft mit Mezzaningeschoss

Dachgestaltung:

- Satteldächer

- Dachneigung > 30°

- traufständig, geringer Dachüberstand mit Traufgesimsen

- Schlepp- und abgewalmte Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld; keine Gauben in zweiter Reihe

- Eckbetonung durch Türmchen, Erker oder Giebelgauben

Fassadengestaltung:

- helle Putzfassaden

- vertikale Fensterelemente mit Gewänden, oft aus rotem Sandstein

- 3 und 4 Achsen

- teilweise Gesimse

- Sockel oder Erdgeschoss als Sockelgeschoss

- teilweise vorgesetzte Balkone als Einzelelemente mit filigraner Brüstung (senkrechte Stäbe)

Einfriedung:

- keine

Bauweise:

- geschlossene Straßenrandbebauung

- keine Vorgärten

- hohe Dichte

Merkmale im Teilgebiet 3: Gründerzeit 2 (1870–1910)

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 4-5 Geschosse, oft mit Mezzaningeschoss

Dachgestaltung:

- Satteldächer

- Dachneigung > 30°

- traufständig, geringer Dachüberstand mit Traufgesimsen

- Schlepp- und abgewalmte Giebelgauben, meist über ein Sparrenfeld; keine Gauben in zweiter Reihe

- Eckbetonung durch Türmchen, Erker oder Giebelgauben

Fassadengestaltung:

- helle Putzfassaden

- vertikale Fensterelemente mit Gewänden, oft aus rotem Sandstein

- 3 und 4 Achsen

- teilweise Gesimse

- Sockel oder Erdgeschoss als Sockelgeschoss

- teilweise vorgesetzte Balkone als Einzelelemente mit filigraner Brüstung (senkrechte Stäbe)

Einfriedung:

- filigran

- senkrechte Stäbe über niedriger Mauer

- Torpfosten aus Werksteinen

Bauweise:

- geschlossene Bebauung

- Vorgartenzone

- hohe Dichte

Merkmale im Teilgebiet 4: Gründerzeit 3 (1870-1910)

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 3-4 Geschosse

Dachgestaltung:

- Satteldächer

- traufständig

- Schleppgauben

- mittige Zwerchhäuser

- teilweise Eckbetonung durch Türmchen, Erker oder Giebelgauben

Fassadengestaltung:

- helle Putzfassaden

- vertikale Fensterelemente mit Gewänden

- 2 und 3 Achsen

- niedriger Sockel

Einfriedung:

- filigran

- senkrechte Stäbe über niedriger Mauer

- Torpfosten aus Werksteinen

Bauweise:

- geschlossene Bebauung

- Vorgartenzone

- geringere Dichte

Merkmale im Teilgebiet 5: Gründerzeit 4 (1900-1910)

Geschossigkeit, Traufhöhe:

- 3-4 Geschosse

Dachgestaltung:

- Sattel- und Mansarddächer

- Dachneigung unter Mansardknick ca. 60°, über Mansardknick ca. 30°

- traufständig, oft mit steilen Zwerchhäusern im Landhausstil

- schmale Schlepp- und abgewalmte Giebelgauben

- keine Gauben über Mansardknick

Fassadengestaltung:

- helle Putzfassaden

- vertikale Fensterelemente mit Gewänden, im Erdgeschoss oft großflächigere Bogenfenster oder Fenstergruppen

- Sockel

- Erker über mehrere Obergeschosse

- Balkone als Einzelelemente mit filigraner Brüstung

- (senkrechte Stäbe) oder Loggien

- Einfriedung:

- filigran

- senkrechte Stäbe über niedriger Mauer

- Torpfosten aus Werksteinen

Bauweise:

- großvolumige Hausgruppen aus zwei bis drei Häusern

- Vorgartenzone

- mittlere bis hohe Dichte

(3) Besonders erhaltenswerte Gebäude

Neben denkmalgeschützten Gebäuden (Kulturdenkmäler und denkmalgeschützte Gesamtanlagen) gibt es im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend II eine Reihe weiterer besonders stadtbildprägender und damit erhaltenswerter Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Kriterien für die besonders erhaltenswerten Gebäude sind nicht unbedingt historische und gestalterische Qualitäten, sondern insbesondere die stadtbildprägende Wirkung der Gebäude und ihre bei den "Teilgebieten" bezeichneten Gestaltungsmerkmale, ihre typische Bauweise und Geschossigkeit. Von hervorgehobener Bedeutung sind Eckgebäude und zusammenhängende Hausgruppen.

Hier aus dem städtebaulichen Gutachten Plan 2 'Denkmalgeschützte und besonders erhaltenswerte Gebäude’ inklusive Legende einfügen.

Die Übersichtskarte (Plan 2) mit den als besonders erhaltenswert qualifizierten Gebäuden und Gebäudegruppen entfaltet keine abschließende Wirkung. Vielmehr ist bei Abbruchanträgen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Gebäude nach den vorliegenden Gestaltungsmerkmalen schützenswert ist.

(B) Im Satzungstext wird § 4 Genehmigungsverfahren, Übernahmeanspruch, Erörterungspflicht / Abs. (1) folgendermaßen gefasst:

Der Antrag auf Genehmigung von Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage ist schriftlich beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zu stellen und bei der Bauaufsicht – Braubachstraße 15, 60311 Frankfurt am Main – einzureichen.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.03.2006, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.02.2007

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. März 2006MM 55Erhaltungssatzung Nr. 45 - Frankfurt am Main - Westend II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Februar 2007Sie sind hier
    NRNR 301Mehr Transparenz bei Erhaltungssatzungen hier: Nr. 45 Westend II
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 8 · 12.02.2007
TO I, TOP 61
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.02.2007
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C, wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

OBR 2
Sitzung 10 · 12.03.2007
TO I, TOP 5
Beraten
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 55 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 301 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 19.03.2007
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 27.03.2007
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 301 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 64, Teil B und C, wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

OBR 2
Sitzung 11 · 16.04.2007
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 55 wird in der durch die Vorlage NR 301 geänderten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 301 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne2 SPDFDP
Ablehnung:
Linke.wasg
Enthaltung:
2 SPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne2 SPDFDP
Ablehnung:
Linke.wasg
Enthaltung:
2 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 2 SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD zu 2. CDU, GRÜNE, 2 SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 23.04.2007
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Punkt 2: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 301 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 301 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 64 Teil B und C auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 24.04.2007
TO I, TOP 20
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 301 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (M 55, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Annahme)NPD (M 55 = Annahme, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Enthaltung)ÖkoLinX/E.L. (M 55 und NR 301 = Ablehnung, OA 64 Teil B und C = Annahme)
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; SPD (= Enthaltung) und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; SPD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 55, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Annahme) NPD (M 55 = Annahme, NR 301 und OA 64 Teil B und C = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 55 und NR 301 = Ablehnung, OA 64 Teil B und C = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 03.05.2007
TO II, TOP 32
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 55 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 301 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 301 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Teile B und C der Vorlage OA 64 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke.wasgFDPFAGREP
Ablehnung:
BFFNPDÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen BFF und NPD (= Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); SPD, BFF und NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung)

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