Erhaltungssatzung Nr. 31Ä - Frankfurt am Main-Bergen - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 13.01.2014, M 2
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 31Ä - Frankfurt am Main-Bergen - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1663 (M 63)
- Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main - Bergen wird, wie in der vorgelegten Karte vom 10.10.2013 dargestellt, erweitert.
- Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 31Ä - Frankfurt am Main - Bergen - 1. Änderung wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
- Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I: Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 31 - Frankfurt am Main - Bergen wurde überprüft. Hieraus haben sich Veränderungen des Satzungsgebietes ergeben. Die Satzung soll westlich des Ortskerns um das gründerzeitliche Gebiet im Bereich Vilbeler Landstraße, Am Weißen Turm, Landgraben und Marktstraße erweitert werden Die neue Abgrenzung ist in der Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist. Zu II und III: Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen die Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. Durch die zum Teil noch sehr gut erhaltenen Gebäude und Siedlungsstrukturen werden die charakteristischen Gestaltungsmerkmale verschiedener Epochen auch baulich sichtbar und prägen somit nachhaltig die Identität der Stadtteile. Diese bauliche Qualität gilt es auch im Stadtteil Bergen zu erhalten und zu schützen. Die Stadt Frankfurt am Main hat daher 2007 eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Ortskerns Bergens aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beschlossen. Der Geltungsbereich bezog sich auf die Bereiche mit ursprünglich dörflicher Baustruktur im Ortskern sowie den nördlich und östlich angrenzenden Gebieten. Nunmehr soll die am 17.07.2007 in Kraft getretene Erhaltungssatzung Nr. 31 - Bergen durch die vorliegende Änderung um ein weiteres, westlich angrenzendes Teilgebiet ergänzt werden. Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie stellt eine Ergänzung und Aktualisierung zu der aus dem Jahr 2005 dar und ist das Ergebnis einer Bestandaufnahme und Bewertung des Ortsbilds Bergens, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets anhand der Baustruktur und der ortsbildprägenden Merkmale der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung. Ein besonderer Fokus lag dabei auf dem westlich angrenzenden Teilgebiet mit gründerzeitlicher Bebauung, um welchen die bestehende Erhaltungssatzung Nr. 31 auf Anregung des Ortsbeirats 16 (OM 4323 vom 15.06.2010) erweitert werden soll. Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar. Ein Vorhaben, welches im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulichen Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt. Denkmalschutz Die Untersuchung berücksichtigt auch die denkmalpflegerischen Belange. Einzelne Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Darüber hinaus sind der mittelalterliche Ortskern innerhalb der historischen Stadtmauer sowie westlich und südlich davon liegende Teilbereiche als geschützte Gesamtanlage ausgewiesen. Die Belange des Denkmalschutzes werden durch die Erhaltungssatzung ergänzt und unterstützt. Die Erhaltungssatzung soll dazu dienen, das Ortsbild insgesamt zu erhalten. Notwendigkeit der Erhaltungssatzung Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung lässt sich die historische Entwicklung Bergens anschaulich nachvollziehen. Das bestehende Ortsbild trägt wesentlich zur Identität und überregionalen Beliebtheit des Stadtteils bei. Der Erhaltung der dörflichen Bebauung im historischen Ortskern Bergens sowie der daran angrenzenden gründerzeitlich geprägten Teilbereiche des 19. Jahrhunderts kommt daher große Bedeutung zu. Ziel ist es, die unterschiedlichen historisch gewachsenen Gebiete mit ihrer besonderen stadtgestalterischen Qualität für die Zukunft zu sichern. Die Erhaltungssatzung dient damit der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets. Die wesentlichen Ergebnisse der städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung, die ebenfalls ergänzt und aktualisiert wurde und die ebenfalls Anlage zum vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht. Anlage 1_Satzungstext (ca. 432 KB) Anlage 2_Karte (ca. 4,6 MB) Anlage 3_Begruendung (ca. 849 KB) Anlage 4_Analyse_Anwendungsleitlinie (ca. 1,2 MB) Anlage _Plan_1_Baustruktur (ca. 2,2 MB) Anlage _Plan_2_ortsbildpraegende-Fassade (ca. 2,2 MB) Anlage _Plan_3_Denkmalschutz (ca. 2,1 MB) Anlage _Plan_4_staedtebauliche-Eigenart (ca. 2,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP; NPD (= Enthaltung)