Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 12.04.2013, M 61
Betreff: Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2007, § 1821 (M 54)
- Der Planung und Ausführung der Radverkehrsanlage Wilhelm-Epsteinstraße wird entsprechend der vorgelegten Plananlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.746.080,- € brutto werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass: a) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 die Mittel in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001070, zur Verfügung stehen, b) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2012 einen Restbuchwert von 173.876,40,- € aufweisen, dieser Restwert wird in der Produktgruppe 16.03 budgetneutral berücksichtigt, c) die Jahresfolgekosten in Höhe von 143.323,53 € sichergestellt sind. A Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007, § 1821, zur Vorplanungsvorlage M 54 hat der Magistrat die Planung zur Radverkehrsführung in der Wilhelm-Epstein-Straße erarbeitet. Die Planung erstreckt sich vom Knotenpunkt August-Scheidel-Straße/Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zum Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße. Durch die Radverkehrsanlage wird eine für den Alltags- und Freizeitradverkehr nutzbare Stadtteilverbindung zwischen Ginnheim-Süd und Dornbusch und eine Verknüpfung mit der Platenstraße, die Bestandteil der Radroute Nordweststadt-Innenstadt ist und in die Innenstadt führt, hergestellt. Die Trassenführung ist durch die vorhandene Lage der Wilhelm-Epstein-Straße vorgegeben. B Alternativen Keine. C Lösung Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: Radverkehrsanlagen Die Planung der Radverkehrsanlagen auf der Wilhelm-Epstein-Straße sieht die Herstellung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vor. Am Knotenpunkt August-Scheidel-Straße/Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße wird die bestehende Fußgängerinsel umgebaut und die bestehende Lichtsignalanlage (LSA) angepasst. Der bestehende Radweg entlang der von Süden kommenden Ginnheimer Landstraße wird über eine neu zu errichtenden Rampe über den Knotenpunkt geführt. Im Bereich vom Knotenpunkt August-Scheidel-Straße/Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zur Einmündung "Rebgärten" bleiben die bestehenden Gehwege in ihrer Breite unverändert. Die vorhandenen Schrägparkstände auf der nördlichen Fahrbahnseite werden zu Längsparkständen mit einer Breite von 2,0 m umgestaltet. Die südlichen Parkstände bleiben weitestgehend unverändert erhalten. Lediglich am Knotenpunkt zur Ginnheimer Landstraße entfallen ca. drei Stellplätze am Beginn des Radweges. Die verbleibende Fahrbahnbreite reicht aus, beidseitige Radfahrstreifen von 1,70 m Breite und zwei Pkw-Fahrstreifen von mind. 3,25 m Breite zu realisieren, sodass die Regelbreite von 6,50 m für den Begegnungsverkehr Bus/Bus gewährleistet ist. Im weiteren Verlauf von der Einmündung "Rebgärten" bis zum Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße weitet sich die Fahrbahn auf. In diesem Bereich sind beidseitige Radfahrstreifen von 1,85 m Breite vorgesehen. Die bisher vorhandenen zwei Pkw-Fahrstreifen pro Fahrtrichtung werden auf einen Pkw-Fahrstreifen pro Fahrtrichtung reduziert. Die Gehwege und Grünflächen bleiben weitestgehend unverändert. Am Knotenpunkt Platenstraße/Am Dornbusch/Ernst-Schwendler-Straße wird die Fußgängerinsel auf der Ernst-Schwendler-Straße teilweise rückgebaut, um ausreichend Platz für die Rad- und Pkw-Fahrstreifen zu erhalten. Einmündung der Rosa-Luxemburg-Straße, Zufahrt zur Bundesbank Der südliche Straßenabschnitt der Wilhelm-Epstein-Straße vom Einmündungsbereich der Rosa-Luxemburg-Straße bis zur Zufahrt der Deutschen Bundesbank wird auf einer Länge von ca. 80 m umgebaut. Auf einer Strecke von ca. 25 m wird der von der Rosa-Luxemburg-Straße kommende Verkehr durch ein bauliches Trennelement parallel zur Wilhelm-Epstein-Straße geführt. Nach diesem Abschnitt kann sich der einmündende Verkehr entweder in den fließenden Verkehr der Wilhelm-Epstein-Straße einfädeln oder gelangt über den neu herzustellenden Rechtsabbiegestreifen direkt zur Deutschen Bundesbank. Im Bereich der baulichen Abtrennung reduziert sich der südliche Radfahrstreifen auf eine Breite von 1,60 m. Im Bereich der Einfädelspur verläuft der Radfahrstreifen zwischen der Geradeausspur der Wilhelm-Epstein-Straße und der Einfädelspur mit einer Breite von 2,10 m. Bushaltestellen Die im Planungsgebiet vorhandenen Bushaltestellen wurden im Zuge der Beschleunigung der Buslinie 34 gemäß dem Ausbaustandard der VGF umgebaut und teilweise verlegt. Die damit verbundene barrierefreie Gestaltung der Haltestellen trägt zur Verbesserung des ÖPNV bei. Die an der nördlichen Straßenseite gelegene Haltestelle "Europaturm" wurde ca. 110 m nach Westen verschoben. Die an der südlichen Straßenseite gelegene Haltestelle "Europaturm" wurde von einer Haltebucht in ein Haltestellenkap umgebaut. Die Haltestellen "Deutsche Bundesbank" wurden durch den Einbau von Niederflurborden und taktilen Leiteinrichtungen barrierefrei umgebaut. Die an der nördlichen Straßenseite der Ernst-Schwendler-Straße gelegene Haltestelle "Platen-straße" wurde ca. 50 m nach Westen verschoben. Die südliche Haltestelle "Platenstraße" wurde am bestehenden Standort barrierefrei umgebaut. Mobilitätsgerechter Ausbau Im Zuge der Maßnahme werden alle Fußgängerüberwege gemäß dem aktuellen Standard mit taktilen Elementen versehen. Fahrbahnerneuerung Im Zuge des Radwegeausbaus erfolgt in Teilabschnitten auch eine Deckenerneuerung. Im Bereich der Deckenerneuerung werden die alten Straßenabläufe 50 x 50 cm durch neue 50 x 30 cm ersetzt. Bordsteine werden reguliert. Um das zum Teil vorhandene geringe Quergefälle der Fahrbahn etwas anzuheben, werden auch die Borde der Mittelinseln weitestgehend erneuert. Die alten Inselköpfe werden ebenfalls durch neue ersetzt Vom Bauanfang an der Ginnheimer Landstraße bis Station 0 + 070 wird die Fahrbahn auf voller Breite grunderneuert, da der vorhandene Aufbau nicht mehr tragfähig ist, ebenso die nördliche Fahrbahn zwischen den Stationen 0 + 095 und 0 + 210. Der nördliche Gehweg incl. der Stellplätze seitlich der Deckenerneuerungsmaßnahme wird mit einem neuen Belag versehen. Auf der Südseite erfolgt eine Gehwegerneuerung zwischen den Stationen 0 + 830 bis 1 + 040 und 1 + 280 bis 1 + 350. Im Zuge des Umbaus werden Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Alle von der Radverkehrsanlage betroffenen Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, Grunderwerbskosten fallen nicht an. D Kosten 1. Investitionsbedarf Mittel in Höhe von 1.746.080 € stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.001070 zur Verfügung. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.171.380 1.2 Trassenarbeiten 1.2.1 Neubau der LSA (Straßenverkehrsamt) 246.100 1.2.3 Beleuchtung 43.700 Summe 1 Baukosten 1.461.180 2. Baunebenkosten € € € Planung, Bauüberwachung 148.800 Kampfmittel 19.000 Planung Amt 36 62.100 Baumgutachten 10.800 Geo- und Umwelttechnische Gutachten 44.200 Summe 2 Baunebenkosten 284.900 GESAMTKOSTEN 1.746.080 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden für Planung und Gutachten bereits verausgabt: Im Jahr 2009 24.200,00 €, im Jahr 2010 22.000,00 €, im Jahr 2011 28.400,00 € im Jahr 2012 0,00 €. 74.600,00 € Noch kassenwirksam werden im Jahr 2013 343.500,00 €, im Jahr 2014 1.327.980,00 €, 1.671.480,00 €. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden Gesamtkosten ergeben sich zu 1 Baukosten 1.461.180,00 € 2 Baunebenkosten 284.900,00 € Gesamtkosten 1.746.080,00 €. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 Straßenbau 5.600 m2 á 1,30 € 7.280,00 € 4.2.2 Lichtsignalanlagen Unterhaltung 15.000,00 € Betrieb 4.500,00 € Instandsetzung 5 % von 246.100 € 12.305,00 € gesamt 31.805,00 € 4.3 Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (4,25% der Gesamtkosten, davon die Hälfte) 37.104,20 € 2. Abschreibung Straßenbau (30 Jahre) 48.542,67 € Beleuchtung (20 Jahre) 2.185,00 € Signalanlagen (15 Jahre) 16.406,67 € Abschreibung gesamt 67.134,33 € Kapitalkosten gesamt 104.238,53 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 714 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_2 (ca. 554 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_3 (ca. 558 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_4 (ca. 789 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_5 (ca. 416 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_6 (ca. 712 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_7 (ca. 676 KB) Anlage _Lageplan_Blatt_8 (ca. 872 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2013, NR 612 Antrag vom 29.05.2013, NR 615 Antrag vom 05.06.2013, OF 624/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2013Sie sind hierMM 61Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 29. Mai 2013NRNR 612Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-StraßeSTVV-Antrag · FDP
- 29. Mai 2013NRNR 615Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße - Parkplätze vor der Kleingartenanlage erhaltenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 5. Juni 2013OFOF 624/9Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 3 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung der Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Annahme im Rahmen NR 612), FREIE WÄHLER = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und RÖMER (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung), FDP und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 612), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 61 = Annahme, NR 612 und NR 615 = Ablehnung) NPD (M 61, NR 612 und NR 615 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Annahme im Rahmen NR 612) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und RÖMER (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP, Piraten und NPD (= Annahme ohne Zusatz) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und NPD (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und NPD gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 612), FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme