Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Wilhelm-Epstein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat aufzufordern im Zuge der Planung eines Fahrradweges vor allem im Bereich Kreuzung Ginnheimer Landstr. , Wilhelm-Epstein-Str. bis zum Ginnheimer Stadtweg ein verkehrliches Gesamtkonzept zu entwickeln, dass den Sicherheitsbedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird und die Parkmöglichkeiten nicht einschränkt. Begründung: Wir befürworten die Anlage eines Fahrradweges von der Wilhelm-Epstein- bis zur Platenstraße. Im vorliegenden Konzept scheinen uns jedoch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer nicht gebührend berücksichtigt. Die Wilhelm-Epstein-Straße ist gerade während des Berufsverkehrs eine von vielerlei Verkehrsteilnehmern genutzte Straße, die durch Nachverdichtung und Ausbau des Markus-Krankenhauses noch mehr beansprucht wird als zur Zeit der Planung gedacht. Auch daher kommt es häufig zu Konfliktsituationen und Unfällen, weil besonders im o.g. Bereich der Verkehr sehr unübersichtlich ist. Es gibt z.B. keine Möglichkeit die Straße direkt am Haupteingang des Krankenhauses zu überqueren, es herrscht Parkplatznot, ein- und ausparkende Fahrzeuge behindern den Verkehrsfluss, der an dieser Stelle einspurig geführt wird. Daher sollte vor der Umsetzung des geplanten Radweges unbedingt vorab eine stimmige Gesamtplanung bes. für den genannten Straßenabschnitts erfolgen, die die Sicherheitsinteressen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und neue Verkehrsprobleme vermeidet.
Inhalt
Antrag vom 05.06.2013, OF 624/9
Betreff: Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat aufzufordern im Zuge der Planung eines Fahrradweges vor allem im Bereich Kreuzung Ginnheimer Landstr. , Wilhelm-Epstein-Str. bis zum Ginnheimer Stadtweg ein verkehrliches Gesamtkonzept zu entwickeln, dass den Sicherheitsbedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird und die Parkmöglichkeiten nicht einschränkt.
Begründung: Wir befürworten die Anlage eines Fahrradweges von der Wilhelm-Epstein- bis zur Platenstraße. Im vorliegenden Konzept scheinen uns jedoch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer nicht gebührend berücksichtigt. Die Wilhelm-Epstein-Straße ist gerade während des Berufsverkehrs eine von vielerlei Verkehrsteilnehmern genutzte Straße, die durch Nachverdichtung und Ausbau des Markus-Krankenhauses noch mehr beansprucht wird als zur Zeit der Planung gedacht. Auch daher kommt es häufig zu Konfliktsituationen und Unfällen, weil besonders im o.g. Bereich der Verkehr sehr unübersichtlich ist. Es gibt z.B. keine Möglichkeit die Straße direkt am Haupteingang des Krankenhauses zu überqueren, es herrscht Parkplatznot, ein- und ausparkende Fahrzeuge behindern den Verkehrsfluss, der an dieser Stelle einspurig geführt wird. Daher sollte vor der Umsetzung des geplanten Radweges unbedingt vorab eine stimmige Gesamtplanung bes. für den genannten Straßenabschnitts erfolgen, die die Sicherheitsinteressen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und neue Verkehrsprobleme vermeidet.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.04.2013, M 61 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2013MM 61Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 5. Juni 2013Sie sind hierOFOF 624/9Radverkehrsanlage in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme