Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende Planung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Beseitigung und den Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße vor, um den 4-gleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke zu ermöglichen. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Berkersheimer Bahnstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer Seite12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim11.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Berkersheimer Bahnstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der geänderten Vorplanung der Bahnübergangsersatzmaßnahme BÜ 99 Berkersheimer Bahnstraße im Zusammenhang mit dem 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn (S6) - 1. Bauabschnitt - wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 12.313 T€ geschätzt werden und der Baubeginn für 2024/ 2025 geplant ist, b) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001105, Mittel in Höhe von 974 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 25.11.2021 rd. 492 T€ bereits für die Vorplanung verausgabt wurden und c) für die weiterführende Planung insgesamt voraussichtlich 1.663 T€ und damit ergänzende 689 T€ zur Finanzierung benötigt werden.
- Die für die Vorplanung sowie für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.663 T€ werden bewilligt und freigegeben. Zur ergänzenden Finanzierung wird im Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 117 T€ aus verfügbaren Mitteln der PD 5.001113 - Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am BÜ 101 (4 gl. S-Bahnausbau Bad Vilbel) - herangezogen. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 mit Teilbeträgen von 372 T€ (2023) und 200 T€ (2024) im Haushalt bereitgestellt.
- Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Bahnübergangsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, §§ 3, 13, handelt und somit Bund, DB Netz AG und das Land Hessen die Finanzierung der kreuzungsbedingten Kosten tragen werden. Jedoch zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim an beiden Seiten des Bauwerks Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) ergriffen werden. Dies führt zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (rd. 8,5 Mio. €); b) der Magistrat eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung vorbereitet, die die Kostenteilung zwischen dem Bund, der DB Netz AG, dem Land Hessen (kreuzungsbedingte Kosten) und der Stadt Frankfurt am Main (nicht kreuzungsbedingte Kosten) regelt, c) für die Maßnahme Grunderwerb von privaten Eigentümern getätigt werden muss, d) der Magistrat zur Baurechtschaffung ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchführt, e) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau-und Finanzierungsvorlage erstellen wird.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Zuge des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke von Frankfurt (Main) West nach Bad Vilbel sollte der Bahnübergang Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) in Frankfurt Berkersheim gemäß Planfeststellung vom 06.05.2004, Az.: 55112-98-0626-f, des Eisenbahn-Bundesamtes im Auftrag der DB Netz AG beseitigt und durch eine Straßenunterführung mit Bahnsteigzugängen an Ort und Stelle ersetzt werden.
Aufgrund der Kostenentwicklung gegenüber den ursprünglichen Kostenansatz dieser planfestgestellten Lösung, ausgehend von den hydrogeologischen Verhältnissen, wurde ein planungsbegleitendes Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geführt. Die Gesamtkosten der Straßenunterführung beliefen sich auf über 30 Mio. €. Der Magistrat erhielt vom BMVI den Auftrag, drei alternative Varianten zu prüfen. Diese Prüfung, mit anschließender Bewertung der Varianten, führte zu Variante 1a (SÜ Omega-rechts - Richtung Osten) als Vorzugsvariante. Somit wird für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für den ÖPNV, FES und die Feuerwehr eine Straßenüberführung in Form eines Omegas in Richtung Osten und zusätzlich eine Fußgänger- und Radfahrerüberführung barrierefrei durch Rampen sowie zum Bahnsteig mittels eines Aufzugs, vorgesehen. Die ursprüngliche Straßenunterführung wird mit dem E6/2014 städtischerseits aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter realisiert.
B. Alternativen
Im Zuge der Variantenprüfung wurden noch zwei weitere Trassierungsmöglichkeiten überprüft:
- Straßenbrücke in Form eines Omegas links (Richtung Westen). Diese Linienführung erzeugte - neben einem sehr hohen Flächenverbrauch - auch zu extreme Eingriffe in das Landschaftsbild von Berkersheim.
- Geradlinige Straßenbrücke. Diese erzeugt ebenfalls einen enormen Eingriff in das Landschaftsbild mit einer stark eingreifenden Straßenrampenführung bis zur Nidda.
Die Bewertung dieser beiden Varianten zeigte somit deutliche Nachteile gegenüber der Vorzugsvariante 1a (SÜ Omega rechts).
C. Lösung
Straßenüberführung (SÜ):
Als Vorzugslösung ging aus der Variantenuntersuchung die Variante 1a (Straßenüberführung Omega rechts - Richtung Osten) hervor. Aus der Ortslage von Berkersheim kommend verläuft die Berkersheimer Bahnstraße zunächst in Bestandslage und führt auf den bestehenden Bahnübergang zu. Unmittelbar vor dem Bahnübergang knickt die Straße nach Osten ab und verläuft dann annähernd in Lage des bestehenden Wirtschaftsweges südlich der Bahn geradlinig weiter.
Hier wird eine Buswendeschleife angeordnet mit Warteposition. Diese dient sowohl der zentralen Abwicklung und Verknüpfung der Reisenden zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch als schlichte Wendemöglichkeit für die Abwicklung des Busverkehrs. Hier muss in die bestehende Kleingartenanlage eingegriffen werden.
Etwa ab Trassierungs-km 0+185,00 beginnt die Straße in Dammlage zu verlaufen. Im Dammbereich geht die Trassierung der Straße von der Geraden in einen Bogen über und überspannt in der Folge mit gleichbleibendem Radius die vier Gleise der DB-Strecken 3684 und 3900 durch ein Brückenbauwerk. Vor Beginn des Straßendammes geht nach Süden der Anschluss des Wirtschaftsweges in Richtung Osten ab, welcher südlich um den Straßendamm herumgeführt wird. Aufgrund der Lage der Buswendeschleife, südlich des Kreuzungspunktes, ist das Bauwerk auf den Begegnungsfall LKW-PKW zu bemessen.
Der erneute Übergang vom Bogen in eine Gerade erfolgt nach einer Strecke von etwa 110,0 m im Bereich des nördlichen Straßendammes. Die folgende Gerade hat eine Länge von 40,0 m und geht anschließend in einen Bogen mit Rechtskrümmung über. Dieser bildet den Anschluss an die bestehende Berkersheimer Bahnstraße nördlich der Bahn. In der Folge verläuft die Straße wieder in Bestandslage.
Im Bereich des Anschlusses der neuen Trassierung an die Bestandsstraße werden zudem die in Richtung Westen und Osten abgehenden Wirtschaftswege angeschlossen. Der in Richtung Osten verlaufende Wirtschaftsweg wird auch hier um die Böschung des Straßendammes herumgeführt. Der in Richtung Westen verlaufende Wirtschaftsweg verläuft parallel zu den Bahngleisen und schließt in der Folge an den im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus geplanten Wirtschaftsweg an.
Sowohl nördlich wie südlich der Gleise ist für die Planung Grunderwerb erforderlich. Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen Eingriffe in Grundstücke und der damit verbundene Grunderwerb werden im neuen Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren geregelt. Von den Eingriffen betroffen sind sowohl Kleingartenanlagen, als auch Streuobstwiesen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Privatgrundstücke. Die Trassierung der Berkersheimer Bahnstraße erfolgt nach dem Merkblatt DWA - A 904 "Richtlinie für den ländlichen Wegebau - Verbindungswege".
Die Ergebnisse der Straßenplanung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
| Entwurfsgeschwindigkeit: | ve = |
| 30 km/h Maßgebender Begegnungsfall: | Lkw - |
| Pkw Mindestfahrbahnbreite: | min b = 5,50 |
| m (gemäß DWA-A 904) Steigung: | 8% |
Auf dem Bauwerk werden keine seitlichen Gehwege angeordnet, die eine planmäßige Nutzung durch Fußgänger gestatten. Das Bauwerk erhält Sparkappen. Darüber hinaus ist das Bauwerk nicht barrierefrei ausgebildet.
Zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs werden auf Anregung des Ortsbeirates versenkbare Poller oder Schranken vorgesehen.
Die barrierefreie Anbindung an das Niddatal und an die S-Bahnstation erfolgt über eine Fuß- und Radwegbrücke.
Da es sich hier um einen Bahnübergang im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes handelt, haben grundsätzlich Bund, Bahn und Land die Kosten für die Investition zu tragen. Entsprechend wäre nach Baufortschritt eine Erstattung der durch den Bau der Maßnahme bei der Stadt Frankfurt am Main angefallenen Kosten gegeben. Jedoch entfällt aufgrund der von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Poller, Schranken etc.) die Erstattungsfähigkeit für den Bau der Straßenüberquerung (gesamt ca. 12,31 Mio. €). Erstattungsfähig bleiben unter Vorbehalt der aktuellen Planung lediglich noch die Kosten für die Fuß- und Radwegeüberführung mit Kosten in Höhe von ca. 3,85 Mio. €.
Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ):
Zur Gewährleistung eines uneingeschränkten Fuß- und Radverkehrs sowie der barrierefreien Zuwegung zum Bahnsteig der Strecke 3684 (Richtungsgleis Frankfurt) wird in Strecken-km 187,4+69 eine Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) über die 4-gleisige Bahnstrecke geplant.
Das westlich des bestehenden BÜ vorgesehene Bauwerk wird in Stahlbauweise errichtet und erhält im Süden und Norden Treppen- und Rampenanlagen als barrierefreien Anschluss an den öffentlichen Verkehrsraum. Zur Andienung des nördlichen Bahnsteiges der S-Bahnstrecke wird dort neben einer Treppenanlage auch eine Aufzugsanlage vorgesehen.
Umweltrechtliche Vorgehensweise:
Die Baumaßnahme befindet sich im Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main. Damit die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht verletzt werden, ist es erforderlich zu prüfen, ob bzw. inwieweit die vorkommenden Arten betroffen sind.
Das Vorhaben wird im Rahmen der Allgemeinen Vorprüfung gem. § 33 Abs. 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) i. V. m. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hinsichtlich zu erwartender erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt überprüft. Darauf aufbauend wird mit einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ein Konzept entwickelt werden, welches die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft weitgehend reduziert und das Bauvorhaben möglichst harmonisch in das Stadt- und Landschaftsbild einfügt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) | |
| Investitionsbedarf | € 1.663 |
| T€ | |
| 2. Finanzbedarfszeitraum: | |
| Ausgaben | |
| Bisher verausgabt (Stand Nov. 2021) | 0,492 Mio. € (siehe |
| Beschluss, Pkt. II.b) 2021 Planungskosten | 0,099 Mio. € |
| 2022 Planungskosten | 0,500 Mio. € |
| 2023 Planungskosten | 0,372 Mio. € |
| 2024 Planungskosten | 0,200 Mio. € |
Anlage 1_Bauwerksplan (ca. 354 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 677 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2022Sie sind hierMM 45Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende PlanungMagistratsvortrag
- 16. Mai 2022OFOF 330/10Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2022OFOF 331/10Teilannahme der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45Ortsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2022OAOA 200Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in BerkersheimAnregung
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2788Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme)