Teilannahme der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, der Magistratsvorlage M45 bezüglich der Fuß- und Radwegüberführung zuzustimmen. Dies geschieht aufgrund der Ablehnung einer überdimensionierten Omegabrücke durch die Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger. Das erwartete Ergebnis ist eine positive Entscheidung zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Eine überdimensionierte Omegabrücke als Straßenüberquerung, mit ihren Eingriffen und Auswirkungen für den "eigentlich" geschützten Grüngürtel, während sowie nach der Erstellung, wird von den Berkersheimer Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich abgelehnt. Insbesondere auch, da Alternativen unzureichend in Erwägung gezogen, vor allem maßgebliche Fragestellungen mit veralteten, nicht mehr zutreffenden Bewertungen bzw. bis heute nicht beantwortet wurden. Deshalb ergingen letzte Stadtverordnetenbeschlüsse offensichtlich aufgrund verminderter Informations- und Faktenlage.
Auch die aktuell geschätzten Gesamtkosten von ca. 12,313 Mio. € (bei einem Baubeginn in 2024/2025) und der Teilverlust der Erstattungsfähigkeit für die Straßenüberquerung von rd. 8,5 Mio. € erfordern eine diesbezügliche, sensible Neubewertung. Einwendungen und Klagen sind im weiteren Verfahren ohnehin mehr als wahrscheinlich.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M45 wird hinsichtlich der Punkte I., II. a. bis II. c., III. und IV. a. bis IV. e. insofern zugestimmt, soweit sie die dringend erforderliche Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) betrifft.
Begründung
Vorgang: M 45/22 Eine überdimensionierte Omegabrücke als Straßenüberquerung, mit ihren Eingriffen und Auswirkungen für den "eigentlich" geschützten Grüngürtel, während sowie nach der Erstellung, wird von den Berkersheimer Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich abgelehnt. Insbesondere auch, da Alternativen unzureichend in Erwägung gezogen, vor allem maßgebliche Fragestellungen mit veralteten, nicht mehr zutreffenden Bewertungen bzw. bis heute nicht beantwortet wurden. Deshalb ergingen letzte Stadtverordnetenbeschlüsse offensichtlich aufgrund verminderter Informations- und Faktenlage. Auch die aktuell geschätzten Gesamtkosten von ca. 12,313 Mio. € (bei einem Baubeginn in 2024/2025) und der Teilverlust der Erstattungsfähigkeit für die Straßenüberquerung von rd. 8,5 Mio. € erfordern eine diesbezügliche, sensible Neubewertung. Einwendungen und Klagen sind im weiteren Verfahren ohnehin mehr als wahrscheinlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2022MM 45Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende PlanungMagistratsvortrag
- 16. Mai 2022Sie sind hierOFOF 331/10Teilannahme der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme)