Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat die Planung einer Straßenüberführung in Berkersheim geprüft und die alleinige Nutzung der Eisenbahnüberführung "Im Wiesengarten" als nicht planfeststellungswürdig eingestuft. Stattdessen wird die Planung einer neuen Überführung "Omega rechts - Richtung Osten" vorangetrieben, um die Verkehrssituation zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vonseiten der Stadt Frankfurt am Main (als kreuzungsbeteiligter Straßenbaulastträger nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)) sind sämtliche Planungseingaben bezüglich der Eisenbahnkreuzungen erfolgt. Diese wurden im damaligen Planfeststellungsverfahren entsprechend untersucht und bewertet. Mit Planfeststellungsbeschluss sind die städtischen Planungseingaben rechtskräftig.
Die alleinige Nutzung der Eisenbahnüberführung (EÜ) "Im Wiesengarten" wurde, wie bekannt, als nicht planfeststellungswürdig festgestellt. Gründe sind Ausbauqualität und Straßengeome-trien im Bestandsstraßennetz in der Ortslage Berkersheim. Eine alleinige Querungsmöglichkeit der Eisenbahnstrecke im Bereich der EÜ "Im Wiesengarten" für den motorisierten Individualverkehr lehnt der Magistrat daher ab. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass der Ortsbeirat sowie die Stadtverordnetenversammlung der vorliegenden Neuplanung zum Ersatz des BÜ 99 durch eine Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" mit gesonderter Fuß- und Radwegüberführung zugestimmt haben und damit die weiterführende Planung zu erfolgen hat.
Eine gewünschte fiktive Variantenuntersuchung zwischen einem Planungsansatz aus 2015/2016 mit einer "geringfügig angepassten" Straßenunterführung EÜ "Im Wiesengarten" und den erforderlichen Straßenraumaufweitungen im Ortskern beziehungsweise im Grüngürtel mit der neu beschlossenen Vorplanung, wie es diese Anregung fordert, würde nicht ohne erheblichen finanziellen sowie zeitlichen Planungsaufwand erfolgen können. Mit dem vorliegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Anregung OA 200 durch eine Beantwortung im vereinfachten Verfahren kann dieser geforderte Variantenvergleich mit bestem Willen nicht ermöglicht werden.
Zu a) und b)
Mit der weiterführenden Planung der Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" werden diese Fragen beantwortet.
Zu c)
Jegliche Planungen werden grundsätzlich mit der Branddirektion Frankfurt am Main abgestimmt. Die Rettungssicherheit ist somit sichergestellt.
Zu d)
Vonseiten der Ortslandwirtschaft wird eine Straßenüberführung ("Omega rechts") gefordert.
Zu e) und f)
Diese Fragen werden im Rahmen der weiterführenden Planung geprüft und dem Ortsbeirat im Rahmen einer Beteiligung beantwortet.
Zu g)
Zu dieser Frage liegen keine Beschlüsse vor.
Zu h)
Durch die vorhandene Unterführung oder eine Fiktivunterführung "Im Wiesengarten" werden keine ÖPNV-Fahrzeuge aus dem heutigen Fuhrpark passieren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2022MM 45Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende PlanungMagistratsvortrag
- 16. Mai 2022OFOF 330/10Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2022OAOA 200Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in BerkersheimAnregung
- 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2788Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab