Anschluss des Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg
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Harheimer Weg — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 5514.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Vortrag des Magistrats vom 20.02.2009, M 37
Betreff: Anschluss des Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2006, § 338 (M 218)
- Die Vorplanung für den Anschluss des Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme keine Mittel zur Verfügung stehen und diese daher so bald wie möglich im Haushalt zu sichern sind.
- Nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt wird der Magistrat beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung Zur Verkehrserschließung des Baugebietes Harheim-Süd ist eine Anbindung an die Umgehungsstraße (Kreisstraße Nr. 812) und die Spitzenstraße herzustellen. Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd (§ 338 vom 22.06.2006) hat der Magistrat den Auftrag erhalten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit zeitgleich mit dem Baubeginn des neuen Wohngebietes auch dessen Anschluss an die Umgehungsstraße über einen Kreisverkehr realisiert wird. B - Alternativen Die dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Erschließungsplanung sah einen Anschlussknoten als T-Einmündung vor. Diese Alternativlösung genügt den verkehrlichen Anforderungen und kommt anders als die unter "C" beschriebene Lösung mit der im Bebauungsplan Nr. 687 festgesetzten Verkehrsfläche aus. Die Anbindung des Baugebietes über eine vorfahrtgeregelte Einmündung wurde nicht weiter verfolgt, da der o. g. Beschluss eine andere Grundform des Anschlusses vorgibt. C - Lösung Der Anschluss des Baugebietes an die Umgehungsstraße wird durch einen Kreisverkehr erfolgen, über den der Ziel- und Quellverkehr leistungsfähig abgewickelt werden kann. Darüber hinaus wird ein Anteil des Erschließungsverkehrs von Harheim, der heute den Anschluss Korffstraße nutzt, sich umorientieren und auch den neuen westlich gelegenen Anschluss benutzen. Der Kreisverkehr soll mit einem Außendurchmesser von 30 m dimensioniert werden. Dieser gewährleistet die Befahrbarkeit für alle nach StVZO zulässigen Bemessungsfahrzeuge (u. a. Gelenkbusse und Sattelzüge). Die äußere Kreisfahrbahn erhält eine Fahrbahnbreite von 5,50 m, die innere Ringfläche (b = 2,50 m) soll höhenmäßig abgesetzt und mit Rundborden eingefasst werden. An der Umgehungsstraße sind in den Kreiszufahrten jeweils bauliche Mittelinseln einzurichten, die als Querungshilfen dem Fuß- und Radverkehr dienen. Die den Kreis beidseitig umlaufenden kombinierten Geh- und Radwege schließen an den parallel zur Umhegungsstraße verlaufenden nördlichen Begleitweg (Wirtschaftsweg/Rad- und Freizeitweg) an. Dieser Weg soll zusätzlich einen untergeordneten Anschluss an den Kreisverkehr erhalten. Der Anschluss der Spitzenstraße ist fahrgeometrisch auch für einen Lastzug ausgelegt, wobei sich die Querschnittsbreite der Erschließungsstraße zum Baugebiet unmittelbar nach der Einmündung auf 5,50 m Fahrbahnbreite verengt. Die Spitzenstraße weist eine Fahrbahnbreite von 6,0 m auf. Die Spitzenstraße westlich des Baugebietes, zur landwirtschaftlichen Freifläche hin, soll zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut werden, hier ist der Anschluss verkehrlich untergeordnet als Gehwegüberfahrt herzustellen. Zur Verbesserung des Angebotes für den öffentlichen Nahverkehr ist die Einrichtung eines Haltepunktes in direkter Nähe des Neubaugebietes vorgesehen. Diese Haltestellen sollen gegenüberliegend nordöstlich des Kreisverkehrs angeordnet werden. Die Haltestelle zur Harheimer Seite ist zur Vermeidung von Rückstau in die Kreisfahrbahn als Bucht auszubilden. Die Grenzen der im rechtsgültigen Bebauungsplan B 687 südöstlich des Harheimer Weges festgesetzten Verkehrsfläche und der im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befindlichen Verkehrsfläche des Harheimer Weges werden aufgrund der Gestaltungsvorgaben (Kreisverkehrsplatz) überschritten. Zusätzliche Flächen nördlich der Umgehungsstraße im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" sind in Anspruch zu nehmen (ca. 200 qm). Durch den Eingriff in Natur und Landschaft ist ein Ausgleich in zumindest gleicher Flächengröße vorzusehen. Die Planung sieht hierzu den Rückbau der Spitzenstraße westlich des Baugebietes vor. Dieser Abschnitt soll nur noch einen reduzierten Ausbau mit lediglich 4,00 m befestigter Querschnittsbreite auf einer Länge von ca. 210 m (415 qm) aufweisen. Die entsiegelte Fläche wird begrünt und erhält eine parallel der Wegführung (südseitig) verlaufende durchgängige Baumreihe. Die für den Kreisverkehr zu erwerbenden Flächen nördlich der Umgehung befinden sich in privatem Besitz. Zur baulichen Umsetzung der Kreisverkehrslösung ist das erforderliche Baurecht (ggf. Plangenehmigungsverfahren) zu schaffen. D - Kostenschätzung Eine Kostenbeteiligung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurde vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) für die Anbindung an den Harheimer Weg entsprechend dem damaligen Stand der Planung (T-Einmündung) in Aussicht gestellt. Eine Förderung der unter "C" beschriebenen Lösung (Kreisverkehr) ist im Rahmen einer erneuten Abstimmung mit dem Land zu prüfen. Nach einer groben Kostenschätzung werden für den Anschluss des Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg Kosten in einer Größenordnung von ca. 210.000,- € (ohne Grunderwerb) veranschlagt. Anlage Plan (ca. 1,7 MB) #
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.03.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Ablehnung)