Kreisverkehrsanbindung des Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg Bau-/Finanzierungsvorlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Im Niederfeld — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.
- Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Befahren der Ausgleichsfläche im Niederfeld verhindern08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Im Niederfeld per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 149
Betreff: Kreisverkehrsanbindung des Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5712 (M 37)
- Der Herstellung der Kreisverkehrsanbindung am Harheimer Weg zur Anbindung des Baugebietes Harheim-Süd wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Zur Durchführung der Maßnahme werden, entsprechend der vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, Mittel in Höhe von 520.000,00 € (brutto) bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme die erforderlichen Mittel im Investitionsprogramm 2013 bis 2016, Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.005887 - Harheimer Weg, Kreisverkehrsanbindung Straße im Niederfeld, zur Verfügung stehen,
- b)die vorhandenen Flächen zum 31.12.2012 einen Restbuchwert von 123.702,34 € aufweisen, der als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln ist,
- c)die Jahresfolgekosten in Höhe von 36.347,90 € sichergestellt sind.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Herstellung der neuen Kreisverkehrsanbindung ein Eingriff in den vorhandenen Straßenbaumbestand unvermeidlich ist und sieben Bäume gefällt werden müssen.
- Der Baumfällung wird zugestimmt. Es sollen insgesamt vierzehn neue Laubbäume (Stammumfang 18/20 cm) gepflanzt werden, wobei acht Neupflanzungen als Ausgleich für die Fällungen vorgesehen sind. Begründung: A Zielsetzung Im Juli 2012 wurden die Arbeiten für die Erschließung des neuen Baugebietes Harheim-Süd (Bebauungsplan Nr. 687) im Baustraßenstandard fertiggestellt. Der geplante Kreisverkehrsplatz soll die Verbindung zwischen dem BaugebietHarheim-Süd und dem übergeordneten Straßennetz, hier Harheimer Weg, herstellen. Er ist, neben der Spitzenstraße, die zweite Zufahrtsmöglichkeit zum neuen Baugebiet. Die Maßnahme soll den Neubau des Kreisverkehrsplatzes sowie der Anschlüsse der drei Knotenpunktsarme mit Mittelinseln und gemeinsamen Geh- und Radwegen beinhalten. Im Rahmen der Maßnahme werden zwei Bushaltestellen neu gebaut und barrierefrei entsprechend dem aktuell geforderten Standard gestaltet. B Alternativen Die dem Bebauungsplan Nr. 687 zugrunde liegende Erschließungsplanung sah einen Anschlussknoten als T-Einmündung zum Harheimer Weg vor. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006, § 338, sowie § 5712 vom 26.03.2009 wurde die Anbindung des neuen Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg mittels Kreisverkehrsplatz beschlossen. Die ursprüngliche Variante der T-Einmündung wurde daher nicht weiter verfolgt. C Lösung Die Anbindung des Baugebietes Harheim-Süd an den Harheimer Weg wird zu einem Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 30 m hergestellt. Somit ist eine sichere Abwicklung der Verkehrsströme und eine, gegenüber der T-Variante, bessere Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet. Die Bemessung der Anlage ist so gewählt, dass diese auch mit Sattelzügen befahrbar ist. Auf der Nordseite der Kreisverkehrsanlage wird die Anbindung an den in nördliche Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg geschaffen. Ebenso ist auf der Nordseite die Anbindung an die Radwegroute zwischen Nieder-Eschbach und Bonames vorgesehen. Südlich bindet die Anlage an die Straßen Im Niederfeld und Spitzenstraße an. In Ost-West-Richtung verläuft der Harheimer Weg. Dieser wird mit je einem Fahrbahnteiler und darin befindlicher Furt versehen, der den Radfahrern und Fußgängern eine sichere Querungsmöglichkeit gibt. Die Kreisverkehrsanlage erhält einen Fahrstreifen von 5,50 m Breite, sowie einen Innenring mit einer Breite von 2,50 m. Die Fahrbahn und der Innenring werden in Asphaltbauweise hergestellt und sind mit Flachbordsteinen voneinander getrennt. Da die Kreisverkehrsanlage ausschließlich auf Grundstücken der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden kann, ist es erforderlich, am südlichen Rand der neuen Verkehrsanlage sieben Bäume zu fällen. Dies betrifft auch die beiden Bäume am jeweils östlichen und westlichen Rand der Maßnahme. Hier werden durch den Eingriff in den Untergrund die Wurzeln zerstört. Ferner ist zu beachten, dass diese beiden Bäume künftig zu nah am Fahrbahnrand stünden und somit eine Gefahrenquelle darstellen würden. Der in der Planung dargestellte vorhandene Baum im Innenkreis bleibt erhalten. Der Innenbereich der Kreisverkehrsanlage wird zusätzlich begrünt. Zur Verbesserung des Angebotes für den öffentlichen Nahverkehr ist die Einrichtung eines Haltepunktes für die Buslinie 28 vorgesehen. Die Haltestellen befinden sich in Richtung Bonames auf der Nordseite des Harheimer Weges und in Richtung Harheim auf der Südseite des Harheimer Weges. Die Haltestelle auf der Südseite des Harheimer Weges ist zur Vermeidung von Rückstau in die Kreisverkehrsfahrbahn als Bucht auszubilden. Östlich und westlich der Kreisverkehrsanlage sind gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen, die nördlich der Kreisverkehrsanlage an die vorhandene Radwegroute anbinden. Die gemeinsamen Geh- und Radwege weisen eine Mindestbreite von 2,50 m auf und sind nach den derzeit gültigen Richtlinien der Barrierefreiheit geplant. Im Rahmen der Baumaßnahme sind vier vorhandene Leuchten am Harheimer Weg umzubauen bzw. die Standorte zu verändern. Zusätzlich sind für die Ausleuchtung der Fußgängerfurten zwei Leuchten zusätzlich zu montieren. Die dargestellte Planung ermöglicht die Herstellung der Kreisverkehrsanlage ohne zusätzlichen Grunderwerb. Durch die Verschiebung der Anlage in Richtung Westen und Öffnung zum Baugebiet Richtung Südosten kann die Maßnahme ausschließlich auf Grundstücken der Stadt Frankfurt am Main realisiert werden. D Kosten
- Investitionsbedarf Investitionsbedarf 520.000,00 € Mittel in Höhe von 520.000 € stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 80785200 Projektdefinition: 5.005887 zur Verfügung Kostenübersicht Baukosten 1.1 Straßenbau 391.500 € 1.2 Beleuchtung 41.000 € 1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 35.000 € Summe Baukosten 467.500 €
- Baunebenkosten 2.1 Ingenieurhonorar Planung und Baudurchführung 35.000 € 2.2 Bodengutachten 5.000 € 2.3 Vermessungsleistungen 5.000 € 2.4 Planung Landschaftsbau 7.500 € Summe Baunebenkosten 52.500 € Gesamtsumme 520.000 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Folgende Kosten wurden aus Projektdefinition 5.005887 bereits verausgabt: Im Jahr 2011 15.904,50 € (Planung) Noch kassenwirksam werden aus Projektdefinition 5.005887 Im Jahr 2013 200.000,00 € (Bauausführung) Im Jahr 2014 304.095,50 € (Bauausführung)
- Folgeinvestitionen - keine -
- Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Bauunterhaltungskosten Straßenbau 2515 m2 x 1,30 €/m2 3.269,50 € Grün - und Freiflächen 5 % von 42.500 € 2.125,00 € Beleuchtung 470,07 € 4.3 Kapitalkosten 4.3.
- Abschreibung Straßenbau BND 30 Jahre 1/30 von 436.500 € 14.550,00 € Grünflächen BND 15 Jahre 1/15 von 42.500 € 2.833,33 € Beleuchtung BND 20 Jahre 1/20 von 41.000 € 2.050,00 € ( BND = Betriebliche Nutzungsdauer in Jahren) 4.3.2 Kalkulatorische Verzinsung ( 4,25 % / 2 ) x 520.000 € 11.050,00 € Jahresfolgekosten insgesamt: 36.347,90 €
- Jahreserträge: - Keine -
- Leistungen Dritter - Keine -
- Stellenplanmäßige Auswirkungen - Keine -
- Sonstiges Anlage _Lageplan (ca. 1,5 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. August 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD