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Frankfurter Bürgerhaushalt

Vorlagentyp: M
35 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren20 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22

Betreff: Frankfurter Bürgerhaushalt

  1. Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, ihren Haushaltsplan künftig unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger als Bürgerhaushalt aufzustellen. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in das Haushaltsplanaufstellungsverfahren ist erstmals zum Haushalt 2013 beabsichtigt.
  2. Das Konzept des Frankfurter Bürgerhaushalts wird gemäß den nachfolgend skizzierten Grundzügen beschlossen. Der Frankfurter Bürgerhaushalt beruht auf einem zweistufigen Verfahren der Bürgerbeteiligung. In der ersten Phase der Bürgerbeteiligung werden Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zum Haushalt der Stadt Frankfurt am Main entgegengenommen ("Konsultationsphase") und einer ersten Bewertung unterzogen. Dabei gelten die folgenden Festlegungen: - Die Vorschläge können von allen Personen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main unabhängig vom Alter oder der Staatsangehörigkeit eingereicht werden. - Die Vorschläge können zu allen Bereichen des Haushaltes eingereicht werden. Damit sind keine Schwerpunktsetzungen für einzelne Bereiche des Haushaltes (z.B. Verkehr oder Bildung) vorgesehen. - Es wird kein finanzieller Rahmen für den Bürgerhaushalt vorgegeben. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. - Die Vorschläge können sowohl den laufenden Ergebnishaushalt als auch das Investitionsprogramm betreffen. - Einsparvorschläge sind ebenfalls gewünscht. - Der vorrangige Kommunikationsweg für den Bürgerhaushalt ist eine Internet-Plattform. Hier werden die Vorschläge gesammelt, dokumentiert und bewertet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Vorschläge mittels Brief, Fax oder Telefon einzureichen und zu bewerten. Diese Vorschläge werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Internet-Plattform erfasst. Bereits während der ersten Phase wird eine erste Prüfung der Vorschläge im Hinblick auf die fachliche Realisierbarkeit durch die Verwaltung erfolgen, deren Ergebnisse auf der Internet-Plattform dargestellt werden. - Über die Internet-Plattform, Telefon, Fax und Briefpost werden Bewertungen von Bürgerinnen und Bürgern entgegen genommen. Hierdurch wird eine Reihenfolge ermittelt, welche die Präferenzen der abstimmenden Personen ergibt. Die Bewertungen können von allen teilnehmenden Personen eingegeben werden. Die zweite Phase der Bürgerbeteiligung dient der abschließenden Bewertung der eingereichten Vorschläge ("Bewertungsphase"): - Die in der ersten Phase der Bürgerbeteiligung am besten bewerteten Vorschläge sind für die zweite Phase der Bürgerbeteiligung vorgesehen. - Hierzu erfolgt eine vertiefte fachliche Bewertung der Vorschläge durch die Verwaltung im Hinblick auf tatsächliche und finanzielle Realisierbarkeit. - Die am höchsten bewerteten Vorschläge werden durch neutrale Bürgerinnen und Bürger in Workshops diskutiert und in einer Vorschlagsliste mit Prioritätensetzung aufbereitet. Die Einladungen zu den Workshops erfolgen durch eine Zufallsauswahl, wobei ein Erstwohnsitz in Frankfurt am Main eine wesentliche Voraussetzung für eine Einladung ist. Die Leitung der Workshops erfolgt durch die Stadtkämmerei. Die Maßnahmen der Vorschlagsliste werden zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme zur Umsetzung und einem Finanzierungsvorschlag der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung über die Aufnahme in den Haushalt vorgelegt. Es soll eine wissenschaftliche Begleitung des Frankfurter Bürgerhaushaltes durch Dritte (Universität) erfolgen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept zum Frankfurter Bürgerhaushalt erstmals mit der Haushaltsplanaufstellung zum Haushalt 2013 umzusetzen. Die aus der Umsetzung des Bürgerhaushaltes 2013 gewonnenen Erkenntnisse werden in die Weiterentwicklung des Konzeptes einbezogen. Diese wird der Stadtverordnetenversammlung dann für die Folgejahre erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso soll im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung rechtzeitig vor dem Ende der Wahlperiode 2011-2016 eine Evaluation der bis dahin gesammelten Erfahrungen mit dem Frankfurter Bürgerhaushalt der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden, um eine Beratung über grundsätzliche Änderungen und Weiterentwicklungen zu ermöglichen.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass Zusatzkosten für die Vorbereitungsphase und die Umsetzung des Frankfurter Bürgerhaushaltes für das Jahr 2013 bereits im Haushaltsjahr 2011 entstehen. Sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 explizit dargestellt und haushaltsrechtlich beordnet. Die gegenwärtige Schätzung der entstehenden Zusatzkosten beläuft sich auf ca. 1,2 Mio. €. Mit der unter 3. für die Folgejahre vorzulegenden Weiterentwicklung des Konzeptes zum Frankfurter Bürgerhaushalt sind auch die zu erwartenden Kosten und personellen Bedarfe darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Bei der Umsetzung des Bürgerhaushalts im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts 2013 der Stadt Frankfurt am Main werden die folgenden Ziele angestrebt: - Verbesserung des Dialogs insbesondere mit nicht-organisierten Bürgerinnen und Bürgern; - Gewinnung von Entscheidungshilfen zur Verwendung von (knappen) finanziellen Mitteln; - Erhöhung der Verständlichkeit und Transparenz des Haushalts der Stadt Frankfurt am Main. B. Alternativen Der Begriff des Bürgerhaushalts ist nicht einheitlich definiert. Als Mindestanforderung an einen Bürgerhaushalt kann lediglich gelten, dass Bürgerinnen und Bürger in einem gewissen Maße an der Regelung von finanziellen Aspekten in ihrer Stadt oder Gemeinde mitwirken. Zwischenzeitlich wurden in 45 deutschen Städten und Gemeinden Bürgerhaushalte mit partizipativen Elementen eingeführt und teilweise zum wiederholten Male durchgeführt (vgl. Bürgerhaushalte in Deutschland, Statusbericht - Stand 01.03.2010 unter www.buergerhaushalt.de). Hierdurch ist eine große Vielfalt von Modellen von Bürgerhaushalten entstanden. Der Magistrat hat eine Anzahl von Modellen anderer Städte geprüft und hieraus ein Konzept eines Frankfurter Bürgerhaushalts entwickelt. Das Konzept des Frankfurter Bürgerhaushalts wurde am bestehenden Prozess der Haushaltsplanung der Stadt Frankfurt am Main ausgerichtet und berücksichtigt die in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegten Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Budgethoheit der Stadtverordnetenversammlung. C. Lösung Die Erreichung der dargestellten Zielsetzungen kann mit der Umsetzung des Konzepts des Frankfurter Bürgerhaushalts erreicht werden. Zur Umsetzung des Bürgerhaushalts mit einer zweistufigen Bürgerbeteiligung für den Haushalt 2013 sind die folgenden sechs Arbeitsschritte erforderlich: Auf Basis des Beschlusses des Grobkonzepts erfolgt in der Vorbereitungsphase eine Konkretisierung des Konzepts. Dabei müssen insbesondere die Verfahrensgrundsätze für die Beteiligungsphasen detaillierter ausgearbeitet werden. Daneben sind die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen. So ist ein Projektzeitplan aufzustellen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektteams zu benennen und die Vorbereitung der Beteiligungsplattform durchzuführen. Bei der erstmaligen Durchführung ist die Mobilisierung und Information von Bürgerinnen und Bürgern von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg des Bürgerhaushalts. Um die Akzeptanz eines Bürgerhaushalts sicherzustellen, soll bereits bei dessen Einführung ein möglichst hoher Grad an Bürgerbeteiligung erreicht werden. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass Teile der Frankfurter Bevölkerung den Begriff "Bürgerhaushalt" nicht einordnen können. Daher besteht die Notwendigkeit über die Zielsetzung und Durchführung des Bürgerhaushalts durch eine Vielzahl von Kommunikationswegen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Im Rahmen der Mobilisierungs- und Informationsphase sind zudem Informationsveranstaltungen vorgesehen, bei denen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Grundlagen kommunaler Haushalte, die Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main und das Konzept des Frankfurter Bürgerhaushalts vorgestellt werden. In der ersten Phase der Bürgerbeteiligung ("Konsultationsphase") geht es darum, wichtige Hinweise über die Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger durch die Abfrage von Anregungen, Ideen und Vorschlägen für die Haushaltsplanung zu gewinnen. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich zu allen (Produkt-) Bereichen des Haushalts zu äußern. Eine Beschränkung auf nur wenige Themen des Haushalts - wie dies z.B. beim Bürgerhaushalt der Stadt Köln der Fall ist - wird bewusst nicht durchgeführt, denn durch eine offene Abfrage ergeben sich Informationen darüber, welche Themenbereiche für Bürgerinnen und Bürger von besonderem Interesse sind. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, zu allen Bereichen, die sie bewegen, Vorschläge zu unterbreiten. Bei einer Vorauswahl von Themen könnte es zudem vorkommen, dass die für die Bürgerinnen und Bürger wesentlichen Bereiche nicht oder erst nach mehreren Jahren thematisiert würden. Für das Beteiligungsverfahren am Bürgerhaushalt soll ein eigenes Internet-Portal eingerichtet werden. Alternativ hierzu sind zusätzlich die Möglichkeiten, per Telefon, Fax und Briefpost am Verfahren teilzunehmen, vorgesehen. Hierzu wird ein Antwortbogen analog zur Internet-Eingabemaske erstellt. Die Erfahrungen beispielsweise der Stadt Köln zeigen jedoch, dass die weitaus meisten Vorschläge über das Internet eingebracht wurden. Das Internet-Portal bietet die technisch besten Möglichkeiten der Beteiligung, da nicht nur eigene Vorschläge eingegeben werden können, sondern dem Nutzer auch ein Überblick über alle vorliegenden Vorschläge dargestellt werden kann. Hierdurch wird es möglich, die Vorschläge von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unmittelbar bewerten und kommentieren zu lassen. Durch die Bewertung der Vorschläge ergeben sich weitere wichtige Hinweise auf die Bürgerpräferenzen und eine Priorisierung der eingereichten Vorschläge durch die teilnehmenden Personen. Bereits während der ersten Phase der Bürgerbeteiligung erfolgt eine erste begleitende fachliche Prüfung der Vorschläge durch die Verwaltung. Die Ergebnisse fließen ggf. über die Moderation der Internet-Plattform in das Verfahren ein. Abschließend werden die für die zweite Phase der Bürgerbeteiligung vorgesehenen Vorschläge durch die Verwaltung einer detaillierten Überprüfung im Hinblick auf ihre tatsächliche Durchführbarkeit und ihre finanziellen Auswirkungen unterzogen. In der zweiten Phase der Bürgerbeteiligung ("Bewertungsphase") werden die von der Verwaltung geprüften Vorschläge einem zufällig ausgewählten Kreis von Bürgerinnen und Bürgern zur Bewertung vorgelegt. Dieses Bewertungsgremium soll auf Basis einer Zufallsauswahl aus der Einwohnerschaft der Stadt Frankfurt am Main gebildet werden. Bei einer hinreichend großen Anzahl von Einladungen kann auch eine gewisse Repräsentativität erreicht werden. Die Zufallsauswahl bietet zudem den Vorteil, dass die Einflussnahme von Interessengruppen eingeschränkt werden kann. Der abschließende Beschluss über die Berücksichtigung im Haushalt erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung (repräsentative Demokratie). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bewertungsgremiums erhalten zunächst eine Einführung in die Haushaltslage der Stadt und das Verfahren des Bürgerhaushalts. Anschließend werden die vorliegenden Vorschläge in mehreren von externen Beratern moderierten Workshops unter der Gesamtleitung der Stadtkämmerei mit dem Ziel bewertet, Maßnahmen für die Einbringung in den Haushalt zu empfehlen. Dabei wird aufgrund der Anzahl zu bewertender Vorschläge voraussichtlich die Bildung von Arbeitsgruppen nach Themenschwerpunkten erforderlich sein. Die abschließend im Bürgerbeteiligungsverfahren ausgewählten Vorschläge werden zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme zur Umsetzung und einem Finanzierungsvorschlag der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung über die Aufnahme in den Haushalt vorgelegt. Die beschlossenen Vorschläge werden vom Magistrat in den Haushaltsentwurf eingearbeitet. Der Haushaltsplan wird dann von der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen, wodurch die Etathoheit der Gemeindevertretung gemäß § 51 der Hessischen Gemeindeordnung gewährleistet wird. Ein wesentliches Element des Bürgerhaushalts ist es, dass das Verfahren und die Entscheidungen zum Bürgerhaushalt für Bürgerinnen und Bürger transparent und öffentlich dargestellt werden. Daher ist vorgesehen, über das gesamte Verfahren bis hin zur Umsetzung der im Bürgerhaushaltsverfahren vorgeschlagenen und beschlossen Maßnahmen Rechenschaft abzulegen. Dies soll zeitnah über die Internet-Plattform erfolgen. Bei einer Fortsetzung des Frankfurter Bürgerhaushalts kann eine Berichterstattung zusätzlich in Bürgerversammlungen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung für den nächsten Bürgerhaushalt erfolgen. Es soll eine wissenschaftliche Begleitung des Frankfurter Bürgerhaushaltes durch Dritte (Uni-versität) erfolgen, deren Ergebnisse in eine Weiterentwicklung einfließen. Die Internet-Plattform könnte auch über die eigentliche Beteiligungsphase des Bürgerhaushalts hinaus den Bürgerinnen und Bürgern ganzjährig die Möglichkeit bieten, Ideen und Anregungen einzubringen. D. Kosten Für die erstmalige Durchführung des Frankfurter Bürgerhaushalts werden für die folgenden Projektschritte voraussichtlich Zusatzkosten entstehen: - Vorbereitungsphase: rd. 300.000 € insbesondere für Erstellung eines Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau der Beteiligungsplattform, Projekträume und technische Ausstattung, Schulung des Projektteams. - Mobilisierungs- und Informationsphase: rd. 550.000 € im Wesentlichen aufgrund der Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Informationsveranstaltungen. -
  5. Phase der Bürgerbeteiligung: rd. 100.000 € insbesondere für die Moderation der Internet-Plattform und den Call-Center-Betrieb. -
  6. Phase der Bürgerbeteiligung: rd. 200.000 € für die Durchführung der Workshops, insbesondere für die Einladung der Bürgerinnen und Bürger, Raummieten, externe Moderation, Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Workshops. - Haushaltsplanung: keine Zusatzkosten. - Rechenschaft: keine Zusatzkosten, wenn die Berichterstattung über das Bürgerhaushaltsverfahren und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen über die Internetplattform erfolgt. - Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung sind derzeit noch nicht quantifiziert. Bei einer wiederholten Umsetzung des Bürgerhaushalts werden die Zusatzkosten geringer, da bereits ein gewisser Bekanntheitsgrad über den Frankfurter Bürgerhaushalt erreicht wurde und daher die Öffentlichkeitsarbeit verringert werden kann. Zudem entfallen Kosten für die Einrichtung der technischen Infrastruktur. Weiter ist zu berücksichtigen, dass zur Umsetzung des Frankfurter Bürgerhaushalts die Mitwirkung zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung erforderlich sein wird. Dieser personelle Aufwand ergibt sich durch die zentrale Steuerung des Projektes bzw. der Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in das Projekt sowie der fachlichen Bewertung der eingereichten Vorschläge im Hinblick auf die tatsächliche und finanzielle Realisierbarkeit. Das Ausmaß der Inanspruchnahme von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2011, NR 2171 Antrag vom 23.02.2011, NR 2180 Antrag vom 04.02.2011, OF 1236/5 Antrag vom 27.01.2011, OF 1711/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2011Sie sind hier
    MM 22Frankfurter Bürgerhaushalt
    Magistratsvortrag
  2. 27. Januar 2011OFOF 1711/6Bürgerhaushalt für FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Februar 2011OFOF 1236/5Rücküberweisung der Magistratsvorlage zum Frankfurter Bürgerhaushalt zur ÜberarbeitungOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 8. Februar 2011OAOA 1279Bürgerhaushalt für Frankfurt Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22Anregung
  5. 9. Februar 2011NRNR 2171Ein Bürgerhaushalt für Frankfurt: Mehr Demokratie wagenSTVV-Antrag · SPD
  6. 10. Februar 2011OAOA 1280Frankfurter Bürgerhaushalt Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22Anregung
  7. 23. Februar 2011NRNR 2180Bürgerhaushalt - Keine Bürgerbeteiligung ohne TransparenzSTVV-Antrag · LINKE.
  8. 23. September 2011Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 409Frankfurter BürgerhaushaltMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 2
Sitzung 52 · 07.02.2011
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

KAV
Sitzung 3 · 07.02.2011
TO I, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 22 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 7
Sitzung 50 · 08.02.2011
TO I, TOP 4
Abgelehnt
Die Vorlage M 22 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFarbechteFDP
Ablehnung:
CDUGrüneFreie WählerREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und Jourdan gegen CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme)

OBR 13
Sitzung 49 · 08.02.2011
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 50 · 08.02.2011
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 49 · 08.02.2011
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 50 · 08.02.2011
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung OA 1279 2011 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 1279 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1711/6 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1711/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. c) Es dient zur Kenntnis, dass gemäß der Beschlussfassung zu a) der erste Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPD
zu 2 / b)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) zu b) Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die SPD gibt zu Tagesordnungspunkt 25. folgende Protokollerklärung ab: "Die SPD stimmt dem Bürgerhaushalt (M 22/11) zu, allerdings unter der Einschränkung, dass es aus Sicht der SPD unerlässlich ist, dass Punkt 1. des Änderungsantrags (OF 1711/6) Bestandteil des Bürgerhaushalts sein sollte."

OBR 3
Sitzung 51 · 10.02.2011
TO I, TOP 23
Beraten
Anregung OA 1280 2011 a) Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der Ortsbeirat beschließt zum Thema "Frankfurter Bürgerhaushalt" die OA 1280. Die OA 1280 lautet: "Frankfurter Bürgerhaushalt Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei allen Überlegungen zu einem Bürgerhaushalt sicherzustellen, dass die Ortsbeiräte umfassend an den Entscheidungen beteiligt werden."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 49 · 11.02.2011
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 49 · 14.02.2011
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 22 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 49 · 15.02.2011
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 51 · 15.02.2011
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 49 · 17.02.2011
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 22 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Scholz gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 50 · 17.02.2011
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FREIE WÄHLER

OBR 12
Sitzung 48 · 18.02.2011
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 51 · 18.02.2011
TO I, TOP 34
Angenommen
1. Der Vorlage M 22 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1236/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFAGFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFraktionslos
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFAGFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 48 · 21.02.2011
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 52 · 22.02.2011
TO I, TOP 12
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2171 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2180 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1279 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1280 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1280 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAG
Ablehnung:
SPDLinke
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
REP (M 22 und NR 2171 = Ablehnung, OA 1279 und OA 1280 = Annahme)NPD (M 22, NR 2171, OA 1279 und OA 1280 = Enthaltung)ÖkoLinX-ARL (M 22, NR 2171 und OA 1279 = Ablehnung, OA 1280 = Annahme)Stv. Holtz (NR 2171 = Enthaltung, OA 1279 und OA 1280 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2171) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. und 3. bis 5.: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) zu 5. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 22 und NR 2171 = Ablehnung, OA 1279 und OA 1280 = Annahme) NPD (M 22, NR 2171, OA 1279 und OA 1280 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 22, NR 2171 und OA 1279 = Ablehnung, OA 1280 = Annahme) Stv. Holtz (NR 2171 = Enthaltung, OA 1279 und OA 1280 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 24.02.2011
TO I, TOP 6
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2171 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2180 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1279 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1280 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1280 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fey, Rinn, Oesterling, Hübner, Heuser, Cunitz, Feldmann und Pürsün sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAG
Ablehnung:
SPDLinkeREPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2171), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FAG (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2180) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 3. bis 5.: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme) zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 1 · 05.05.2011
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
6 GrüneCDU2 SPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
1 Grüne1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 6 GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

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