Bürgerhaushalt für Frankfurt
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
folgenden Maßgabe zugestimmt:
- Der unter 2. (Grundzüge des Frankfurter Bürgerhaushalts) genannte Punkt „Es wird kein finanzieller Rahmen für den Bürgerhaushalt vorgegeben. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet.“ wird ersetzt durch: „Es wird ein finanzieller Rahmen im Haushalt bereitgestellt, der für die Umsetzung der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Zu Beginn des ersten Bürgerhaushalts im Jahr 2013 beträgt dieser Rahmen 50 Mio. €. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Anhand der Erfahrungen aus dem Jahr 2013 ist über die Höhe des finanziellen Rahmens für das folgende Haushaltsjahr 2014 neu zu entscheiden.“
- In diesen Abschnitt wird zudem noch aufgenommen. „Es sind neben den bereits genannten Wegen, Vorschläge für den Haushalt einzubringen, zu Beginn des Verfahrens auch Versammlungen in den Ortsbezirken durchzuführen, zu denen öffentlich eingeladen wird. Dort wird über den Bürgerhaushalt und die Form der Beteiligung informiert und es können dort auch bereits Vorschläge gemacht werden. Diese Vorschläge werden in das Prüfungsverfahren durch die Verwaltung mit aufgenommen. Sie werden auch in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der Vorschläge mit einbezogen.“ Begründung: Das vorliegende Konzept eines Bürgerhaushalts für Frankfurt ist zu begrüßen. Durch die Bereitstellung eines festen finanziellen Rahmens wird aber erst wirklich verbindlich gemacht, dass die Stadt es ernst meint mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Beispiele der Städte, die bereits einen Bürgerhaushalt praktizieren, zeigen nämlich, dass es ohne diesen festen Rahmen nur zur Umsetzung von eher kleineren Maßnahmen kommt, etwa zur Ausbesserung von Plätzen und Wegen. Es soll den Bürgern aber auch möglich sein, dass sie größere Maßnahmen, etwa die grundsätzliche Umgestaltung einer Straße oder Straßenkreuzung direkt entscheiden (wie etwa die Kreuzung Nied Kirche oder Kurmainzer Straße/Sossenheimer Weg/Dunantring). Durch die oben unter 2. genannten Versammlungen würde der Bürgerhaushalt besser bekannt und die Bürger könnten hier auch direkt Fragen stellen. Die Wege innerhalb eines Ortsbezirks wären nicht weit und stellen damit keine hohe Hürde dar, eine solche Veranstaltung zu besuchen.
Inhalt
Antrag vom 27.01.2011, OF 1711/6
Betreff: Bürgerhaushalt für Frankfurt Der Vorlage M 22 wird unter der folgenden Maßgabe zugestimmt:
- Der unter 2. (Grundzüge des Frankfurter Bürgerhaushalts) genannte Punkt "Es wird kein finanzieller Rahmen für den Bürgerhaushalt vorgegeben. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet.“ wird ersetzt durch: "Es wird ein finanzieller Rahmen im Haushalt bereitgestellt, der für die Umsetzung der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Zu Beginn des ersten Bürgerhaushalts im Jahr 2013 beträgt dieser Rahmen 50 Mio. €. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Anhand der Erfahrungen aus dem Jahr 2013 ist über die Höhe des finanziellen Rahmens für das folgende Haushaltsjahr 2014 neu zu entscheiden.“
- In diesen Abschnitt wird zudem noch aufgenommen. "Es sind neben den bereits genannten Wegen, Vorschläge für den Haushalt einzubringen, zu Beginn des Verfahrens auch Versammlungen in den Ortsbezirken durchzuführen, zu denen öffentlich eingeladen wird. Dort wird über den Bürgerhaushalt und die Form der Beteiligung informiert und es können dort auch bereits Vorschläge gemacht werden. Diese Vorschläge werden in das Prüfungsverfahren durch die Verwaltung mit aufgenommen. Sie werden auch in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der Vorschläge mit einbezogen.“ Begründung: Das vorliegende Konzept eines Bürgerhaushalts für Frankfurt ist zu begrüßen. Durch die Bereitstellung eines festen finanziellen Rahmens wird aber erst wirklich verbindlich gemacht, dass die Stadt es ernst meint mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Beispiele der Städte, die bereits einen Bürgerhaushalt praktizieren, zeigen nämlich, dass es ohne diesen festen Rahmen nur zur Umsetzung von eher kleineren Maßnahmen kommt, etwa zur Ausbesserung von Plätzen und Wegen. Es soll den Bürgern aber auch möglich sein, dass sie größere Maßnahmen, etwa die grundsätzliche Umgestaltung einer Straße oder Straßenkreuzung direkt entscheiden (wie etwa die Kreuzung Nied Kirche oder Kurmainzer Straße/Sossenheimer Weg/Dunantring). Durch die oben unter 2. genannten Versammlungen würde der Bürgerhaushalt besser bekannt und die Bürger könnten hier auch direkt Fragen stellen. Die Wege innerhalb eines Ortsbezirks wären nicht weit und stellen damit keine hohe Hürde dar, eine solche Veranstaltung zu besuchen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2011MM 22Frankfurter BürgerhaushaltMagistratsvortrag
- 27. Januar 2011Sie sind hierOFOF 1711/6Bürgerhaushalt für FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Februar 2011OAOA 1279Bürgerhaushalt für Frankfurt Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22Anregung
- 23. September 2011Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 409Frankfurter BürgerhaushaltMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) zu b) Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die SPD gibt zu Tagesordnungspunkt 25. folgende Protokollerklärung ab: "Die SPD stimmt dem Bürgerhaushalt (M 22/11) zu, allerdings unter der Einschränkung, dass es aus Sicht der SPD unerlässlich ist, dass Punkt 1. des Änderungsantrags (OF 1711/6) Bestandteil des Bürgerhaushalts sein sollte."