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Bürgerhaushalt für Frankfurt

Vorlagentyp: OFSPD
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

folgenden Maßgabe zugestimmt:

  1. Der unter 2. (Grundzüge des Frankfurter Bürgerhaushalts) genannte Punkt „Es wird kein finanzieller Rahmen für den Bürgerhaushalt vorgegeben. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet.“ wird ersetzt durch: „Es wird ein finanzieller Rahmen im Haushalt bereitgestellt, der für die Umsetzung der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Zu Beginn des ersten Bürgerhaushalts im Jahr 2013 beträgt dieser Rahmen 50 Mio. €. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Anhand der Erfahrungen aus dem Jahr 2013 ist über die Höhe des finanziellen Rahmens für das folgende Haushaltsjahr 2014 neu zu entscheiden.“
  2. In diesen Abschnitt wird zudem noch aufgenommen. „Es sind neben den bereits genannten Wegen, Vorschläge für den Haushalt einzubringen, zu Beginn des Verfahrens auch Versammlungen in den Ortsbezirken durchzuführen, zu denen öffentlich eingeladen wird. Dort wird über den Bürgerhaushalt und die Form der Beteiligung informiert und es können dort auch bereits Vorschläge gemacht werden. Diese Vorschläge werden in das Prüfungsverfahren durch die Verwaltung mit aufgenommen. Sie werden auch in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der Vorschläge mit einbezogen.“ Begründung: Das vorliegende Konzept eines Bürgerhaushalts für Frankfurt ist zu begrüßen. Durch die Bereitstellung eines festen finanziellen Rahmens wird aber erst wirklich verbindlich gemacht, dass die Stadt es ernst meint mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Beispiele der Städte, die bereits einen Bürgerhaushalt praktizieren, zeigen nämlich, dass es ohne diesen festen Rahmen nur zur Umsetzung von eher kleineren Maßnahmen kommt, etwa zur Ausbesserung von Plätzen und Wegen. Es soll den Bürgern aber auch möglich sein, dass sie größere Maßnahmen, etwa die grundsätzliche Umgestaltung einer Straße oder Straßenkreuzung direkt entscheiden (wie etwa die Kreuzung Nied Kirche oder Kurmainzer Straße/Sossenheimer Weg/Dunantring). Durch die oben unter 2. genannten Versammlungen würde der Bürgerhaushalt besser bekannt und die Bürger könnten hier auch direkt Fragen stellen. Die Wege innerhalb eines Ortsbezirks wären nicht weit und stellen damit keine hohe Hürde dar, eine solche Veranstaltung zu besuchen.

Inhalt

Antrag vom 27.01.2011, OF 1711/6

Betreff: Bürgerhaushalt für Frankfurt Der Vorlage M 22 wird unter der folgenden Maßgabe zugestimmt:

  1. Der unter 2. (Grundzüge des Frankfurter Bürgerhaushalts) genannte Punkt "Es wird kein finanzieller Rahmen für den Bürgerhaushalt vorgegeben. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet.“ wird ersetzt durch: "Es wird ein finanzieller Rahmen im Haushalt bereitgestellt, der für die Umsetzung der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Zu Beginn des ersten Bürgerhaushalts im Jahr 2013 beträgt dieser Rahmen 50 Mio. €. Die im Haushalt umzusetzenden Vorschläge werden abschließend von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Anhand der Erfahrungen aus dem Jahr 2013 ist über die Höhe des finanziellen Rahmens für das folgende Haushaltsjahr 2014 neu zu entscheiden.“
  2. In diesen Abschnitt wird zudem noch aufgenommen. "Es sind neben den bereits genannten Wegen, Vorschläge für den Haushalt einzubringen, zu Beginn des Verfahrens auch Versammlungen in den Ortsbezirken durchzuführen, zu denen öffentlich eingeladen wird. Dort wird über den Bürgerhaushalt und die Form der Beteiligung informiert und es können dort auch bereits Vorschläge gemacht werden. Diese Vorschläge werden in das Prüfungsverfahren durch die Verwaltung mit aufgenommen. Sie werden auch in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der Vorschläge mit einbezogen.“ Begründung: Das vorliegende Konzept eines Bürgerhaushalts für Frankfurt ist zu begrüßen. Durch die Bereitstellung eines festen finanziellen Rahmens wird aber erst wirklich verbindlich gemacht, dass die Stadt es ernst meint mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Beispiele der Städte, die bereits einen Bürgerhaushalt praktizieren, zeigen nämlich, dass es ohne diesen festen Rahmen nur zur Umsetzung von eher kleineren Maßnahmen kommt, etwa zur Ausbesserung von Plätzen und Wegen. Es soll den Bürgern aber auch möglich sein, dass sie größere Maßnahmen, etwa die grundsätzliche Umgestaltung einer Straße oder Straßenkreuzung direkt entscheiden (wie etwa die Kreuzung Nied Kirche oder Kurmainzer Straße/Sossenheimer Weg/Dunantring). Durch die oben unter 2. genannten Versammlungen würde der Bürgerhaushalt besser bekannt und die Bürger könnten hier auch direkt Fragen stellen. Die Wege innerhalb eines Ortsbezirks wären nicht weit und stellen damit keine hohe Hürde dar, eine solche Veranstaltung zu besuchen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2011MM 22Frankfurter BürgerhaushaltMagistratsvortrag
  2. 27. Januar 2011Sie sind hier
    OFOF 1711/6Bürgerhaushalt für Frankfurt
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 8. Februar 2011OAOA 1279Bürgerhaushalt für Frankfurt Vortrag des Magistrats vom 21.01.2011, M 22Anregung
  4. 23. September 2011Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 409Frankfurter BürgerhaushaltMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 50 · 08.02.2011
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung OA 1279 2011 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 1279 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1711/6 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1711/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. c) Es dient zur Kenntnis, dass gemäß der Beschlussfassung zu a) der erste Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPD
zu 2 / b)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) zu b) Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die SPD gibt zu Tagesordnungspunkt 25. folgende Protokollerklärung ab: "Die SPD stimmt dem Bürgerhaushalt (M 22/11) zu, allerdings unter der Einschränkung, dass es aus Sicht der SPD unerlässlich ist, dass Punkt 1. des Änderungsantrags (OF 1711/6) Bestandteil des Bürgerhaushalts sein sollte."

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