Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
7 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, eine Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer zu erlassen. Ziel ist es, die Steuer für gefährliche Hunde zu regeln und möglicherweise Steuerermäßigungen anzubieten. Erwartetes Ergebnis ist eine klare gesetzliche Regelung zur Hundesteuer.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Beschlussvorschlag

  1. Dem Magistratsvortrag M 197 wird mit folgender Änderung zugestimmt: § 5 Absatz 2: "Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer abweichend von Absatz 1 jährlich für den ersten Hund 1.800 DM für jeden zweiten Hund 3.600 DM". Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es rechtlich möglich und zweckmäßig ist, 2. für die Kastrierung gefährlicher Hunde eine Steuerermäßigung zu gewähren beziehungsweise unkastrierte gefährliche Hunde noch höher zu besteuern. 3. den Geltungsbereich der Hundesteuersatzung auch auf juristische Personen auszuweiten. Eventuell müßte der Kreis der juristischen Personen begrenzt werden (zum Beispiel keine Tierschutzvereine).
  2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß das Ordnungsamt Tatbestände nach § 5 Absatz 4 dem Kassen- und Steueramt mitteilt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. August 1998BB 540Erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde)Magistratsbericht
  2. 20. August 1998NRNR 409Hundesteuergesetz - Höhere Steuern für Kampfhunde - B 540STVV-Antrag · SPD
  3. 13. November 1998Sie sind hier
    MM 197Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
    Magistratsvortrag
  4. 24. November 1998OFOF 250/7KampfhundesteuerOrtsbeiratsantrag · DIE RÖDELHEIMER
  5. 25. November 1998NRNR 497Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · REP
  6. 8. Dezember 1998OAOA 779Kampfhundesteuer Vortrag des Magistrats vom 13.11.1998, M 197Anregung
  7. 8. Dezember 1998OAOA 799Hundesteuersatzung Vortrag des Magistrats vom 13.11.1998, M 197Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 18 · 08.12.1998
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 779 1998 1. Der Vorlage M 197 wird unter Hinweis auf die OA 779 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 250/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Magistratsvortrag M 197 wird mit folgender Änderung zugestimmt: § 5 Absatz 2: "Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer abweichend von Absatz 1 jährlich für den ersten Hund 1.800 DM für jeden zweiten Hund 3.600 DM". Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es rechtlich möglich und zweckmäßig ist, 2. für die Kastrierung gefährlicher Hunde eine Steuerermäßigung zu gewähren beziehungsweise unkastrierte gefährliche Hunde noch höher zu besteuern. 3. den Geltungsbereich der Hundesteuersatzung auch auf juristische Personen auszuweiten. Eventuell müßte der Kreis der juristischen Personen begrenzt werden (zum Beispiel keine Tierschutzvereine). 4. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß das Ordnungsamt Tatbestände nach § 5 Absatz 4 dem Kassen- und Steueramt mitteilt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und RÖDELHEIMER gegen SPD (=Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 15.12.1998
TO I, TOP 11
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 497 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 779 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 799 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 17.12.1998
TO I, TOP 8
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 497 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung über die Vorlage NR 497 auf Antrag der REP-Fraktion: Stadtverordnete Dr. Anders Nein Stadtverordneter Arnsperger Nein Stadtverordneter Athanassiadis Fehlt Stadtverordneter Baier Fehlt Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordnete Becker-Heymann Fehlt Stadtverordnete Beer Fehlt Stadtverordnete Bender Nein Stadtverordneter Bocklet Fehlt Stadtverordneter Brütting Nein Stadtverordneter Prof. Dr. Brumlik Nein Stadtverordneter Bührmann Nein Stadtverordneter Bürger Nein Stadtverordneter Burggraf Nein Stadtverordnete Burkert Nein Stadtverordneter Busch Nein Stadtverordneter Dal Nein Stadtverordnete Demaria Nein Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordnete Fedel Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordneter Fella Nein Stadtverordneter Frank Nein Stadtverordneter Frey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Nein Stadtverordnete Gauls Nein Stadtverordnete Geis Nein Stadtverordneter Gerhardt Nein Stadtverordnete Haindl Fehlt Stadtverordnete Hanisch Nein Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Nein Stadtverordnete Heil Nein Stadtverordnete Helmke Fehlt Stadtverordneter Hennemann Nein Stadtverordneter Heumann Nein Stadtverordneter Heuser Nein Stadtverordnete Heymann Nein Stadtverordnete Hochgrebe Nein Stadtverordneter Hupe Nein Stadtverordneter Kasper Nein Stadtverordnete Klug Nein Stadtverordneter König Fehlt Stadtverordnete Kraus Nein Stadtverordnete Krauße Nein Stadtverordneter Lämmer Ja Stadtverordneter Ley Nein Stadtverordneter Lietz Nein Stadtverordnete Dr. Liguori Pace Nein Stadtverordneter Majer Nein Stadtverordneter Mensinger Nein Stadtverordneter Mihm Nein Stadtverordneter Muñoz del Rio Nein Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordneter Ofer Nein Stadtverordnete Osterburg Nein Stadtverordneter Otto Nein Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pusch Nein Stadtverordneter Rätzke Nein Stadtverordneter Reischmann Nein Stadtverordneter Riechemeier Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete de los Rios Serrano Nein Stadtverordneter Sauer Ja Stadtverordnete Sautner Fehlt Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schlicher Fehlt Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordneter Schneeweis Nein Stadtverordneter Schwarz Nein Stadtverordneter Siegler Nein Stadtverordneter Sikorski Nein Stadtverordnete Sorge Nein Stadtverordneter Staudt Fehlt Stadtverordneter Triebler Ja Stadtverordneter Viva Nein Stadtverordneter Vowinckel Nein Stadtverordneter Wagner Nein Stadtverordnete Walther Nein Stadtverordneter Weber Nein Stadtverordneter Weidner Nein Stadtverordnete Weigt Nein Stadtverordnete Weißbach Nein Stadtverordneter Weißenseel Nein Stadtverordnete Welker Nein Stadtverordnete Westbeld Nein Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas Nein Stadtverordneter Zimmermann Nein Stadtverordneter Zöttlein Nein Abstimmungsergebnis: Ja: 3 Nein: 79 3. Die Vorlage OA 779 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 799 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtv. Sauer dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen