Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.04.2007, M 64
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1545 (M 221)
- Die im Entwurf vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im
Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen.
Begründung:
A. Zielsetzung
Mit der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998, zuletzt geändert mit Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 29.08.2002, wurde ab 01.01.1999 ein erhöhter Steuersatz von 1.800 DM ( jetzt 900 € ) für das Halten eines als dauerhaft gefährlich anzusehenden Hundes eingeführt.
Der erhöhte Steuersatz wurde eingeführt, um neben der Erzielung von Steuereinnahmen auch das Halten sogenannter Kampfhunde und anderer als gefährlich anzusehender Hunde mit Hilfe einschneidender steuerrechtlicher Lenkungsmaßnahmen einzudämmen und zu erschweren.
Erhöht besteuert werden nach § 5 Abs. 5 der eingangs genannten Satzung neben der Haltung anderer als gefährlich anzusehender Hunde, die Haltung bestimmter Hunderassen, deren dauerhafte Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird sowie bestimmter – anderer – Hunderassen, wenn deren Gefährlichkeit nicht widerlegt wurde.
Die Differenzierung der vorstehend genannten Hunderassen wurde von der seinerzeit geltenden Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden in der Stadt Frankfurt am Main übernommen, die vom Hessischen Ministerium des Innern genehmigt wurde.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr mit Urteil vom 06.12.2006, Az.: 5 UE 3545/04 entschieden, dass zwar eine erhöhte Besteuerung von sogenannten Kampfhunden grundsätzlich zulässig, und auch die Anknüpfung der erhöhten Besteuerung an die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht zu beanstanden ist, allerdings die in § 5 Abs. 5 Buchstabe a) und b) der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vorgenommene Differenzierung in Hunderassen, deren Gefährlichkeit widerlegt bzw. nicht widerlegt werden kann, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, da keine Gründe ersichtlich seien, die eine Differenzierung rechtfertigen könnten.
Der Magistrat ist der Auffassung, dass weiterhin die Haltung von als gefährlich anzusehenden Hunden im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main durch steuerrechtliche Lenkungsmaßnahmen eingedämmt werden soll.
Die Änderungsvorschläge werden wie folgt begründet:
Zu § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 4 Satz 1:
Es handelt sich um die redaktionelle Bereinigung von Unstimmigkeiten im Wortlaut.
Zu § 5 Abs. 5:
Mit dem Änderungsvorschlag wird die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs. 1 Grundgesetz angesehene Differenzierung der Hunderassen, deren dauerhafte Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird, sowie bestimmter Hunderassen, deren Gefährlichkeit widerlegt werden kann, beseitigt.
Hinsichtlich der Hunderassen, deren Haltung mit dem erhöhten Steuersatz zu besteuern ist, schließt sich der Magistrat den Wertungen der Normierungen, die vom Landesgesetzgeber in der derzeitigen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden ( HundeVO ) getroffen wurden, an.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Satzungsänderung wie vorgeschlagen
D. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung des § 5 Abs. 5 ergibt sich aufgrund der nunmehr als unwiderlegbar dauerhaft gefährlich anzusehenden Hunderassen, deren dauerhafte Gefährlichkeit bisher widerlegt werden konnte und deren Anzahl nach aktuellen Auswertungen mit ca. 75 angenommen wird, eine jährliche Erhöhung festzusetzender Steuerbeträge von rd. 60.000 EUR.
Anlage 1 (ca. 7 KB) Anlage 2 (ca. 8 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2007, NR 444 Antrag vom 27.06.2007, NR 519
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2007Sie sind hierMM 64Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 7. Mai 2007NRNR 444Änderung der Hundesteuersatzung Keine Rasseliste - Keine erhöhte Hundesteuer für ListenhundeSTVV-Antrag · BFF
- 27. Juni 2007NRNR 519Erhöhte Steuer nur für gefährliche Hunde!STVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 64 durch die Vorlage M 270 vom 05.12.2007 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 444 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 519 wird für erledigt erklärt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FAG (= Annahme); LINKE. (= kein Votum) und FDP (= Erledigung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (NR 444 und NR 519 = Annahme) REP und NPD (NR 444 = Annahme, NR 519 = Erledigung) ÖkoLinX-ARL (NR 444 = Ablehnung, NR 519 = Erledigung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 64 durch die Vorlage M 270 vom 05.12.2007 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 444 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 519 wird für erledigt erklärt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FAG (= Annahme); LINKE. (= kein Votum) und FDP (= Erledigung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 64 durch die Vorlage M 270 vom 05.12.2007 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 444 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 519 wird für erledigt erklärt. 4. Der Vorlage M 270 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 701 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Loizides, Prüll und Rinn sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, REP und NPD (= Annahme); LINKE. (= kein Votum) und FDP (= Erledigung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 701) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 5. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)