Änderung der Hundesteuersatzung Keine Rasseliste - Keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Annahme, es bestehe bei bestimmten Hunderassen genetisch oder zuchtbedingt eine höhere Gefährlichkeit, gilt als widerlegt. Dies wird von einer Vielzahl wissenschaftlicher Gutachten und Versuche bestätigt (u. a. der Tiermedizinischen Hochschule in Hannover). Im Jahr 2005 wurde bei insgesamt 1979 Listenhunden in Hessen eine Wesensprüfung durchgeführt. Die Quote der Hunde, die den Test bestanden, lag bei 99,65 Prozent. In England ist der Staffordshire Bullterrier einer der beliebtesten Familienhunde und wird dort "nurse dog" genannt. American Stafforshire Terrier und Pitbulls werden in den USA mit Vorliebe als Farmhunde gehalten und zu Therapiehunden ausgebildet. Auch statistisch sind die gelisteten Hunderassen unauffällig. Nach Hochrechnungen in sechs Bundesländern ist der Schäferhund mit einem Anteil von durchschnittlich 12,3 Prozent an der Gesamtzahl der Hunde für durchschnittlich 28,6 Prozent der Beißvorfälle verantwortlich, die Listenhunde mit einem Anteil von 4,3 Prozent waren im Schnitt an 5,8 Prozent der Vorfälle beteiligt. Auch die Auffälligkeit des Schäferhundes und einiger anderer nicht gelisteter deutscher Rassen liegt nicht in einer rasse- und zuchtbedingten erhöhten Aggressivität begründet, sondern in der Tatsache, dass der Schäferhund als der beliebteste Vertreter der „Gebrauchshunde“ am häufigsten abgerichtet und „scharf gemacht“ wird - und dies ohne jegliche Auflagen und Kontrollen. Ad absurdum geführt werden die Rasselisten auch durch die unterschiedlichen Definitionen, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten. In den Bundesländern gibt es zehn voneinander abweichende Rasselisten, drei Bundesländer haben auf eine solche Liste verzichtet oder sie im Nachhinein wieder gestrichen. Es gibt keine gefährlichen Hunderassen, es kann aber bei jeder Hunderasse durch falsche Haltung oder Abrichtung gefährliche Vertreter geben. Das Festlegen bzw. Unterstellen der Gefährlichkeit eines Hundes kann immer nur nach individueller Überprüfung geschehen. Der „Kampfhund“ ist ein Produkt der Medien und ihrer reißerischen Berichterstattung. Ein gefährlicher Hund ist in der Regel das, was ein unwissender oder auch gefährlicher Halter aus ihm gemacht hat. Was verboten werden muss, sind nicht bestimmte Rassen, sondern das Abrichten von Hunden auf Angriffslust und Schärfe. Dementsprechend sind durch eine erhöhte Steuer für Hunde bestimmter Rassen Beißvorfälle nicht zu verhindern. Die erhöhte Hundesteuer ist kein Instrument, um die Sicherheit zu erhöhen. Ob sie eine zusätzliche Einnahmequelle darstellt, kann bezweifelt werden, wenn man den Verwaltungsaufwand und Prozesskosten gegenrechnet. Unverständlich ist der erhöhte Hundesteuersatz vor allem aber vor dem Hintergrund der in der Hessischen Hundeverordnung festgesetzten Auflagen für Listenhunde: Für die Haltungserlaubnis muss der/die HalterIn mindestens 18 Jahre alt sein, einen Sachkundenachweis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen worden sein. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein und alle zwei Jahre einer Wesensprüfung unterzogen werden. Den gelisteten Hunderassen trotz bestandenem Wesenstest und Sachkundenachweis des Halters ein erhöhtes Restrisiko zu unterstellen, während Hunde anderer Rassen ohne Auflagen und Kontrollen abgerichtet werden dürfen, ist auch unter Berücksichtigung der Beißstatistiken mit keinem Argument zu begründen. Eine erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen verfehlt den Kern der Sache. Sie suggeriert, dass die Verringerung des Bestandes bzw. die Ausrottung bestimmter Hunderassen zum Schutz der Bevölkerung beitragen würde. Tatsächlich hat sich aber die Anzahl der Beißvorfälle in Frankfurt trotz Einführung der erhöhten Hundesteuer nicht verringert, sondern erhöht, obwohl die Zahl der Listenhunde um ca. 40 % zurückgegangen ist. Die Anzahl der Vorfälle in Relation zum Gesamthundeaufkommen ist mit 0,6 Prozent in Frankfurt nicht geringer als in Städten ohne erhöhte Hundesteuer (Bad Homburg 0,5 Prozent, Kassel 0,25 Prozent, Offenbach 0,6 Prozent, Wiesbaden 1,5 Prozent,). Ziel des Steuersatzes ist nach Aussage der Stadt, die als gefährlich geltenden Hunde im Gemeindegebiet zu minimieren. Die derzeitige Diskriminierung von bestimmten Hunderassen beruht jedoch auf Willkür. Missständen muss man, konsequenter als bisher, mit den bestehenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen begegnen (z. B. Haltungsverbote). Vollzugsdefizite können nicht durch neue Verordnungen und Satzungen kompensiert werden. Zudem ist unklar, wie viele Personen, die überhaupt keinen Hund - weder einen der genannten Rassen noch einen anderen - halten sollten, ihr Tier gar nicht angemeldet haben. Viele der „lieben“ d. h. der angemeldeten, getesteten und unauffälligen Familienhunde dagegen werden nach der geplanten Änderung der Hundesteuersatzung im Tierheim landen (wie im Jahr 1999) oder aber die Halter ziehen mit ihren Tieren ins Umland. Aus finanziellen Gründen ihren Hund abgeben zu müssen, ist für die meisten Hundebesitzer und ihre Familien mit großem Leid verbunden. Wegen des hohen Steuerbetrages ist es den Tierheimen dann fast unmöglich, die abgegebenen Tiere zu vermitteln. Dass in der M 64 noch nicht einmal ein Bestandsschutz für bereits angeschaffte Hunde vorgesehen ist, kommt einer rückwirkenden Steuererhöhung gleich. Statt Rassen zu bekämpfen, sollte die Stadt wirksam gegen unwissende und verantwortungslose Halter vorgehen. Viele HundebesitzerInnen wissen nicht genug über Hundeverhalten oder halten ihre Tiere nicht artgerecht. Sie nutzen die Hunde als Dienst- und Wachhunde, sozial – als Streicheltiere, als Kinderspielzeug oder als Statussymbol. Sinnvoll, im Sinne von mehr Sicherheit und Tierschutz, wäre die Einführung eines Hundeführerscheins und eine Zwangs-Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter über ein Malus-/Bonus-System.
Inhalt
Antrag vom 07.05.2007, NR 444
Betreff:
Änderung der Hundesteuersatzung Keine Rasseliste - Keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage M 64/2007 – Hundesteuersatzung – wird vom Magistrat wie folgt geändert und der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgelegt:
- Der Paragraph 5, Abs. 2, 4 und 5 (Rasseliste) sowie Paragraph 6, Abs. 4 (1. Satz) der Hundesteuersatzung werden gestrichen. Die übrigen Passagen sind entsprechend anzupassen.
- Über ein Bonus-/Malus-System wird (ab einem Stichdatum) ein für alle Hundehalter verpflichtender Hundeführerschein und eine Zwangs-Haftpflichtversicherung eingeführt.
Begründung:
Die Annahme, es bestehe bei bestimmten Hunderassen genetisch oder zuchtbedingt eine höhere Gefährlichkeit, gilt als widerlegt. Dies wird von einer Vielzahl wissenschaftlicher Gutachten und Versuche bestätigt (u. a. der Tiermedizinischen Hochschule in Hannover). Im Jahr 2005 wurde bei insgesamt 1979 Listenhunden in Hessen eine Wesensprüfung durchgeführt. Die Quote der Hunde, die den Test bestanden, lag bei 99,65 Prozent. In England ist der Staffordshire Bullterrier einer der beliebtesten Familienhunde und wird dort "nurse dog" genannt. American Stafforshire Terrier und Pitbulls werden in den USA mit Vorliebe als Farmhunde gehalten und zu Therapiehunden ausgebildet.
Auch statistisch sind die gelisteten Hunderassen unauffällig. Nach Hochrechnungen in sechs Bundesländern ist der Schäferhund mit einem Anteil von durchschnittlich 12,3 Prozent an der Gesamtzahl der Hunde für durchschnittlich 28,6 Prozent der Beißvorfälle verantwortlich, die Listenhunde mit einem Anteil von 4,3 Prozent waren im Schnitt an 5,8 Prozent der Vorfälle beteiligt. Auch die Auffälligkeit des Schäferhundes und einiger anderer nicht gelisteter deutscher Rassen liegt nicht in einer rasse- und zuchtbedingten erhöhten Aggressivität begründet, sondern in der Tatsache, dass der Schäferhund als der beliebteste Vertreter der "Gebrauchshunde“ am häufigsten abgerichtet und "scharf gemacht“ wird - und dies ohne jegliche Auflagen und Kontrollen.
Ad absurdum geführt werden die Rasselisten auch durch die unterschiedlichen Definitionen, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten. In den Bundesländern gibt es zehn voneinander abweichende Rasselisten, drei Bundesländer haben auf eine solche Liste verzichtet oder sie im Nachhinein wieder gestrichen.
Es gibt keine gefährlichen Hunderassen, es kann aber bei jeder Hunderasse durch falsche Haltung oder Abrichtung gefährliche Vertreter geben. Das Festlegen bzw. Unterstellen der Gefährlichkeit eines Hundes kann immer nur nach individueller Überprüfung geschehen. Der "Kampfhund“ ist ein Produkt der Medien und ihrer reißerischen Berichterstattung. Ein gefährlicher Hund ist in der Regel das, was ein unwissender oder auch gefährlicher Halter aus ihm gemacht hat. Was verboten werden muss, sind nicht bestimmte Rassen, sondern das Abrichten von Hunden auf Angriffslust und Schärfe. Dementsprechend sind durch eine erhöhte Steuer für Hunde bestimmter Rassen Beißvorfälle nicht zu verhindern. Die erhöhte Hundesteuer ist kein Instrument, um die Sicherheit zu erhöhen. Ob sie eine zusätzliche Einnahmequelle darstellt, kann bezweifelt werden, wenn man den Verwaltungsaufwand und Prozesskosten gegenrechnet.
Unverständlich ist der erhöhte Hundesteuersatz vor allem aber vor dem Hintergrund der in der Hessischen Hundeverordnung festgesetzten Auflagen für Listenhunde: Für die Haltungserlaubnis muss der/die HalterIn mindestens 18 Jahre alt sein, einen Sachkundenachweis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen worden sein. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein und alle zwei Jahre einer Wesensprüfung unterzogen werden. Den gelisteten Hunderassen trotz bestandenem Wesenstest und Sachkundenachweis des Halters ein erhöhtes Restrisiko zu unterstellen, während Hunde anderer Rassen ohne Auflagen und Kontrollen abgerichtet werden dürfen, ist auch unter Berücksichtigung der Beißstatistiken mit keinem Argument zu begründen.
Eine erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen verfehlt den Kern der Sache. Sie suggeriert, dass die Verringerung des Bestandes bzw. die Ausrottung bestimmter Hunderassen zum Schutz der Bevölkerung beitragen würde. Tatsächlich hat sich aber die Anzahl der Beißvorfälle in Frankfurt trotz Einführung der erhöhten Hundesteuer nicht verringert, sondern erhöht, obwohl die Zahl der Listenhunde um ca. 40 % zurückgegangen ist. Die Anzahl der Vorfälle in Relation zum Gesamthundeaufkommen ist mit 0,6 Prozent in Frankfurt nicht geringer als in Städten ohne erhöhte Hundesteuer (Bad Homburg 0,5 Prozent, Kassel 0,25 Prozent, Offenbach 0,6 Prozent, Wiesbaden 1,5 Prozent,).
Ziel des Steuersatzes ist nach Aussage der Stadt, die als gefährlich geltenden Hunde im Gemeindegebiet zu minimieren. Die derzeitige Diskriminierung von bestimmten Hunderassen beruht jedoch auf Willkür. Missständen muss man, konsequenter als bisher, mit den bestehenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen begegnen (z. B. Haltungsverbote). Vollzugsdefizite können nicht durch neue Verordnungen und Satzungen kompensiert werden. Zudem ist unklar, wie viele Personen, die überhaupt keinen Hund - weder einen der genannten Rassen noch einen anderen - halten sollten, ihr Tier gar nicht angemeldet haben. Viele der "lieben“ d. h. der angemeldeten, getesteten und unauffälligen Familienhunde dagegen werden nach der geplanten Änderung der Hundesteuersatzung im Tierheim landen (wie im Jahr 1999) oder aber die Halter ziehen mit ihren Tieren ins Umland. Aus finanziellen Gründen ihren Hund abgeben zu müssen, ist für die meisten Hundebesitzer und ihre Familien mit großem Leid verbunden. Wegen des hohen Steuerbetrages ist es den Tierheimen dann fast unmöglich, die abgegebenen Tiere zu vermitteln. Dass in der M 64 noch nicht einmal ein Bestandsschutz für bereits angeschaffte Hunde vorgesehen ist, kommt einer rückwirkenden Steuererhöhung gleich.
Statt Rassen zu bekämpfen, sollte die Stadt wirksam gegen unwissende und verantwortungslose Halter vorgehen. Viele HundebesitzerInnen wissen nicht genug über Hundeverhalten oder halten ihre Tiere nicht artgerecht. Sie nutzen die Hunde als Dienst- und Wachhunde, sozial – als Streicheltiere, als Kinderspielzeug oder als Statussymbol. Sinnvoll, im Sinne von mehr Sicherheit und Tierschutz, wäre die Einführung eines Hundeführerscheins und eine Zwangs-Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter über ein Malus-/Bonus-System.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.04.2007, M 64
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2007MM 64Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 7. Mai 2007Sie sind hierNRNR 444Änderung der Hundesteuersatzung Keine Rasseliste - Keine erhöhte Hundesteuer für ListenhundeSTVV-Antrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 519 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 64 durch die Vorlage M 270 vom 05.12.2007 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 444 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 519 wird für erledigt erklärt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FAG (= Annahme); LINKE. (= kein Votum) und FDP (= Erledigung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (NR 444 und NR 519 = Annahme) REP und NPD (NR 444 = Annahme, NR 519 = Erledigung) ÖkoLinX-ARL (NR 444 = Ablehnung, NR 519 = Erledigung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 64 durch die Vorlage M 270 vom 05.12.2007 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 444 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 519 wird für erledigt erklärt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FAG (= Annahme); LINKE. (= kein Votum) und FDP (= Erledigung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 64 durch die Vorlage M 270 vom 05.12.2007 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 444 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 519 wird für erledigt erklärt. 4. Der Vorlage M 270 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 701 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Loizides, Prüll und Rinn sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, REP und NPD (= Annahme); LINKE. (= kein Votum) und FDP (= Erledigung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 701) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 5. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)