a) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998 b) Satzung zur Änderung der…
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a) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998 b) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 13.12.1991 c) Satzung zur Änderung der Ortssatzung für die Verwaltung der öffentlichen milden Stiftungen in Frankfurt am Main (Allgemeine Stiftungsordnung) d) Satzung zur Änderung der Satzung über die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung plant eine Anpassung der geltenden Satzungen zur Erhebung von Steuern auf Spielapparate und Hundesteuern in Frankfurt am Main an die neue Euro-Währung. Diese Anpassung wird vorgenommen, um eine erleichterte Handhabung der Steuerbeträge für die Bürger zu gewährleisten und die Akzeptanz der Euro-Umstellung zu erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll die Umstellung der aufgeführten Satzungen auf den Euro (EUR) unter Abweichung vom amtlichen Umstellungskurs von 1,95583 DM/1 EUR bewirkt werden. Im Gegensatz zu der im Rahmen der sogenannten Vollumstellung geltenden Regelung, nach der Bezugnahmen auf die DM bei allen Rechtsakten automatisch als Bezugnahmen auf den Euro unter Berücksichtigung des unwiderruflichen amtlichen Umstellungskurses gelten (vgl. Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17.06.1997 (Euro-Verordnung I), bedarf die hiervon abweichende Umstellung in den vorliegenden Fällen des Gremienbeschlusses.
B. Alternativen
Grundsätzlich soll in den vorliegenden Fällen eine Umstellung der bisher auf DM lautenden Beträge im Verhältnis 2 DM : 1 EUR erfolgen.
C. Lösung
Die Anhebung des Steuersatzes für derartige Apparate soll deren Anzahl weiter verringern bzw. begrenzen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zeigen, dass die vorgenannte Zielsetzung der Begrenzung dieser Art von "Spielgeräten" nur mit Hilfe entsprechender Steuersätze erreichbar erscheint.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. November 2001 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.12.2001 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, PDS und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.