Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im…

Vollständigen Titel anzeigen

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 223

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.05.2011, § 60 (M 41)

  1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main erhebt auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main auch eine Steuer auf das Halten von Apparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Die Steuersätze betragen für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 12 v.H. der Bruttokasse, für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 6 v.H der Bruttokasse und für Apparate mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 60 v.H. der Bruttokasse. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf 20 v.H. der Bruttokasse verfolgt der Magistrat das Ziel, neben der Erweiterung der Einnahmebasis des städtischen Haushaltes auch eine weitere Ausbreitung der Spielhallen im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main einzudämmen und präventiv gegen die Spielsucht vorzugehen. Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass eine kommunale Aufwandsteuer wie vorliegend die Steuer auf das Halten von Spielapparaten neben fiskalischen Zwecken auch außerfiskalische Lenkungszwecke verfolgen darf. Hinsichtlich der Höhe des Steuersatzes hat die Gemeinde im Bereich der örtlichen Aufwandsteuern einen weit reichenden Gestaltungsspielraum der erst dort seine Grenze findet, wenn von ihm eine mit § 12 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbare, erdrosselnde Wirkung als unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit ausgeht. Dies ist der Fall, wenn die Steuerbelastung durch die Spielapparatesteuer es unmöglich macht, den gewählten Beruf des Automatenaufstellers ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen. Nach diesen Maßstäben ist eine erdrosselnde Wirkung eines Steuersatzes von 20 v.H. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit nicht ersichtlich, sondern auch im Hinblick auf den verfolgten Lenkungszweck angemessen. Die Änderungsvorschläge werden im Einzelnen wie folgt begründet: Zu § 4 Abs. 1 a): Zur Änderung des Steuersatzes siehe Zielsetzung der Satzungsänderung. Die Einfügung des Satzes 2 erfolgt lediglich zur Klarstellung. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2: Die neu in die Satzung aufgenommene Bestimmung dient der Verringerung des Administrations- und Verwaltungsaufwandes. B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung wie vorgeschlagen. D. Finanzielle Auswirkungen Das Mehrergebnis der Steuerfestsetzungen wird durch die vorgeschlagene Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 12 v.H. auf 20 v.H. auf ca. 6 Mio EUR. geschätzt. Anlage _Satzungsentwurf (ca. 9 KB) Anlage _Synopse (ca. 18 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Oktober 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.11.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 13.11.2012
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 15.11.2012
TO II, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen