Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die vorgeschlagene Satzung ändert die Regelung zur Erhebung einer Hundesteuer in Frankfurt am Main und beabsichtigt, die Besteuerung gefährlicher Hunde zu differenzieren. Dadurch sollen Hundehalter die Möglichkeit zur Vermeidung von erhöhten Steuersätzen bei einmaligen Vorfällen erhalten. Dies führt zu gerechteren Bedingungen und möglicherweise zu einer Reduzierung der Steuerlast für einige Halter.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
- Zielsetzung Mit der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998 wurde auch eine erhöhte Besteuerung des Haltens gefährlicher Hunde eingeführt. In § 5 der Satzung ist eine erhöhte Besteuerung von bestimmten Hunderassen vorgesehen, deren Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird bzw. deren Gefährlichkeit nicht widerlegt wurde. Daneben werden auch Hunde mit dem erhöhten Steuersatz belegt, die sich als bissig erwiesen haben, in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder andere Tiere hetzen oder reißen. Für diese Hunde wird die Gefährlichkeit zum Zwecke der Besteuerung nach den Satzungsbestimmungen unwiderlegbar vermutet.
B. Alternativen
2. Maßnahmen Durch die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main soll die erhöhte Besteuerung für Hunde, die durch Beißen, gefahrdrohendes Anspringen von Menschen oder Angriffe auf andere Tiere aufgefallen sind, erst im Wiederholungsfall ausgelöst werden. Hierdurch wird betroffenen Hundehalterinnen und Hundehalten die Möglichkeit eingeräumt, durch eigene Maßnahmen und Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt. Nicht betroffen von dieser Neuregelung sind weiterhin Hunde, die auf Angriffslust oder auf über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder auf Schärfe oder auf andere gleich wirkende Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet oder abgerichtet wurden.
C. Lösung
3. Finanzielle Auswirkungen Die Satzungsänderung ergibt eine jährliche Minderung der festzusetzenden Steuerbeträge ( Steuer-Soll ) von ca. 40.000 EUR. Da von der Möglichkeit einer vollständigen kassenmäßigen Realisierung von festgesetzten Steuerbeträgen nicht ausgegangen werden kann, liegen die tatsächlichen Mindereinnahmen ( Steuer-Ist ) unter diesem Betrag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juni 2002 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) PDS, BFF und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)