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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 167

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9547 (M 3)

  1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund der Regelungen der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998, zuletzt geändert mit der Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 24.02.2011, beträgt die jährliche Steuer für den ersten Hund 90,- Euro und für jeden weiteren Hund 180,- Euro. Die Höhe der Steuer ist seit 1994 unverändert. Bei der Umstellung auf den Euro wurden die DM-Beträge von 180,- DM auf 90,- Euro und von 360,- DM auf 180,- Euro abgerundet. Die Veranlagung zur Hundesteuer erfolgt in der Regel über eine Erklärung der Hundehalter und Hundehalterinnen. Auf dieser Erklärung müssen Angaben über mögliche weitere Hundehaltungen im Haushalt gemacht werden. Alle in einem Haushalt aufgenommen Hunde gelten von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Die Besteuerung von einem Zweithund oder auch weiteren Hunden in einem Haushalt geht oft mit Beschwerden der betroffenen Bürgerinnen und Bürger oder Widersprüchen einher, deren Bearbeitung sehr aufwendig ist. Auch kann in der Regel nicht festgestellt werden, ob es sich bei unterschiedlichen Familiennamen der Hundehalterinnen und Hundehalter um einen gemeinsamen Haushalt handelt. Somit besteht hier gegenüber verheirateten Halterinnen und Haltern und/oder Familienangehörigen mit demselben Familiennamen eine gewisse Ungleichbehandlung in der Besteuerung. Um diese Ungleichbehandlung zu verhindern und auch um den mit steigenden Fallzahlen und gleichbleibender Personalausstattung fehlenden Personalkapazitäten Rechnung zu tragen, soll mit dieser Änderungssatzung die Hundesteuer für alle Hunde in Frankfurt am Main auf einheitlich 102,- Euro festgesetzt werden. Ausgenommen ist hierbei die Besteuerung der gefährlichen Hunde gemäß § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung. Des Weiteren soll die Satzung hinsichtlich der Steuervergünstigung gem. § 6 der Satzung und des Datums der Fälligkeit bei Jahreszahlung angepasst werden. Die Änderungen werden im Einzelnen wie folgt begründet: Zu § 5 Abs. 1 Festlegung der Steuer für alle Hunde (mit Ausnahme der gefährlichen Hunde gem. § 5 Abs. 2) auf 102,- Euro. Die Steuer für ein Kalenderjahr sollte durch 12 teilbar sein, um die Steuerfestsetzung bei unterjährigen An- oder Abmeldungen einfacher durchführen zu können. Zu § 5 Abs. 3 alt Dieser Absatz kann durch die Änderung in Abs. 1 gestrichen werden. Zu § 5 Abs. 3 und 4 neu Neue Reihenfolge der Absätze durch Streichung des Absatzes
  3. Zu § 6 neue Fassung Abs. 1 In Absatz 1 wird eine Steuervergünstigung für Hunde gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient. Hier soll mit Satzungsänderung die Eignung des betreffenden Hundes nachgewiesen werden. Abs. 2 Keine Änderung gegenüber alter Fassung. Abs. 3 Diese Befreiungstatbestände werden neu in die Satzung aufgenommen. In der Vergangenheit erfolgte eine Befreiung hier nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 alte Fassung. Abs. 4 Dieser Befreiungstatbestand wird neu in die Satzung aufgenommen. Bisher erfolgte die Befreiung gemäß Magistratsbeschluss Nr. 446 vom 12.04.
  4. Abs. 5 Bisher Absatz
  5. Inhaltlich keine Änderung. Abs. 6 Bisher Absatz
  6. Inhaltlich keine Änderung. Abs. 7 Bisher Absatz
  7. Neu in die Satzung aufgenommen wird, dass eine Steuerbefreiung nach Absatz 2 nur für einen Hund gewährt wird, der bereits vor Eintritt des Einkommensverfalls gehalten und die Hundesteuer während der Zeit der Zahlungsfähigkeit der Hundehalterin/des Hundehalters ordnungsgemäß entrichtet worden ist (Magistratsbeschluss 1117 vom 24.06.1983). Zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Umstellung der Fälligkeit der Jahreszahlerinnen und Jahreszahler auf den
  8. Januar. Die bisherige Regelung führt zu häufigen Nachfragen und Beschwerden, da bei Abmeldungen von Hunden den Halterinnen und Haltern oftmals nicht bewusst ist, dass die Steuerfälligkeit zum
  9. Juli eines Jahres, auch die Monate Januar bis Juni desselben Jahres beinhaltet. Zu § 9 Abs. 3 Klarstellung der bisherigen Regelung. Zu § 11 alt, § 13 neu Umbenennung durch Einschub zweier neuer Paragraphen. Zu § 11 neu Aufnahme von Ordnungswidrigkeitstatbeständen in die Satzung. Zu § 12 neu Aufnahme in die Satzung wegen Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung wie vorgeschlagen D. Finanzielle Auswirkungen In Frankfurt am Main sind mit Stand 31.07.2019 17.068 Ersthunde (90,- €) und 907 weitere Hunde (180,- €) gemeldet. Würden alle Hunde einheitlich mit 102,- € besteuert, würde dies zu Steuermehreinnahmen von 134.070,- € führen. Anlage 1_Satzung (ca. 11 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 20 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Oktober 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 35 · 09.12.2019
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme mit Maßgabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme mit Maßgabe)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 12.12.2019
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

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