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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 10.01.2011, M 3

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5911 (M 74)

  1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund der Regelungen der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 21.12.1998, zuletzt geändert mit der Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 07.05.2009, wird auch ein erhöhter Steuersatz von 900,- Euro für das Halten eines als dauerhaft gefährlich anzusehenden Hundes erhoben. Die gem. § 5 Abs. 5 der Satzung als gefährlich anzusehenden Hunderassen entsprachen den in § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom
  3. Januar 2003 (GVBL. I S. 54), geändert durch Verordnung vom 16.12.2008 (GVBL. I S. 1028), aufgeführten Hunderassen. Insoweit hatte sich der Magistrat den Wertungen der Normierungen der Landesregierung angeschlossen. Mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, vom 04.11.2010 wurde die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden unter anderem dahingehend geändert, dass die Hunderasse Fila Brasileiro aus der in § 2 der Verordnung enthaltenen Hunderassen der gefährlichen Hunde gestrichen wurde. Bezüglich der im Sinne der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main als gefährlich anzusehenden Hunderassen schließt sich der Magistrat erneut den Wertungen der Landesregierung an und schlägt daher eine entsprechende Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vor. Die Änderungsvorschläge werden wie folgt begründet: Zu § 5 Abs. 5: Die Rasseliste der dauerhaft gefährlichen Hunde wird an die geänderte Rasseliste der gefährlichen Hunde der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden angepasst. Zu § 5a: Die in § 5a enthaltenen Übergangsregelungen sind mit Ablauf des 31.12.2009 bzw. 31.12.2010 ausgelaufen. Die Satzungsbestimmung ist daher infolge Zeitablauf entbehrlich und wird gestrichen. B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung wie vorgeschlagen D. Finanzielle Auswirkungen Da eine Haltung von Hunden der Rasse Fila Brasileiro in Frankfurt am Main nicht registriert ist, hat die Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen. Anlage Satzung (ca. 10 KB) Anlage Synopse (ca. 18 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Januar 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 48 · 21.02.2011
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeNPD
Enthaltung:
Stv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung) Stv. Holtz (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 52 · 22.02.2011
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 24.02.2011
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeNPD
Enthaltung:
Stv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und NPD (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung)

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