Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 10.09.2010, M 186
Betreff: Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet östlich und westlich der Katzenpforte in Frankfurt am Main - Innenstadt ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.06.2010 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die städtebaulichen Defizite in diesem inner-städtischen Bereich zu beheben. Es soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen die das Plangebiet prägenden Blockrandbebauungen und das Wohnhochhaus "Skylight" sowie die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen bereichsbezogen planungsrechtlich gesichert und unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung weiterentwickelt werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2008 die Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans vorgenommen, in dem unter anderem ein weiteres Wohnhochhaus im Geltungsbereich des Plangebiets vorgeschlagen wird. Das für die Errichtung dieses Wohnhochhauses erforderliche Baurecht soll ebenfalls mit dem Bebauungsplan geschaffen werden.
Begründung: B e g r ü n d u n g : ÜBERSICHTSKARTE zu I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 874 - Katzenpforte grenzt an den Eschenheimer Turm und wird durch die Bleichstraße im Norden, die Brönnerstraße im Osten, die Stephan- bzw. Stiftstraße im Süden und die Straße Eschenheimer Tor im Westen umfasst. Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 1b Nr. 2 vom 21.06.1977, in dem im westlichen Teil zwischen Eschenheimer Tor und Katzenpforte ein Kerngebiet (MK) und im östlichen Teil zwischen Katzenpforte und Brönnerstraße Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Post festgesetzt ist. Im 2,18 ha umfassenden räumlichen Geltungsbereich liegen überwiegend private Grundstücke. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, damit die bestehenden städtebaulichen Defizite behoben werden können. Die innerstädtische Lage macht für diesen Bereich eine gezielte Planung durch eine städtebauliche Konzeption und einen Bebauungsplan notwendig. Auf Grund der hohen Nachfrage und der citynahen Lage entstand vor Jahren bereits ein hoher Entwicklungsdruck auf das Gebiet. Mit der Aufgabe der Kinonutzung am Eschenheimer Tor entsteht eine potenzielle Umstrukturierungsfläche. Für diesen Bereich ist weiterhin eine kulturelle Nutzung anzustreben. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2008 die Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans vorgenommen, in dem unter anderem auch ein weiteres Wohnhochhaus im Geltungsbereich dieses Plangebiets vorgeschlagen wird. Das Ziel ist folglich eine städtebauliche Konzeption, welche die Lage des Plangebietes über eine strategische und räumliche Lösung ausnutzt und dem Ort zugleich die Möglichkeit einer sukzessiven Entwicklung bietet. Des Weiteren soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung eine verbesserte Eingliederung des Plangebietes in die Stadtstruktur, unter anderem über eine verbesserte Zugänglichkeit, gewährleisten. Die städtebaulichen Defizite innerhalb des Plangebietes sollen durch eine behutsame Stadtreparatur behoben werden. Dazu sollen sich die Dichte und die Höhe der Baukubatur der zukünftigen Bebauung im Wesentlichen an dem innerstädtischen Bestand orientieren. Das Gesamtziel des Konzeptes soll die Schaffung eines flexiblen und städtischen Stadtquartiers sein, welches durch seine Nutzungsdurchmischung innerhalb des Blockrandes die notwendige Urbanität erzeugt. Mit der städtebaulichen Konzeption für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 874 soll zugleich ein Impuls für die Stadt Frankfurt am Main gesetzt werden, der darüber hinaus die Innenstadt stärkt. Anlage Lageplan (ca. 1,8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 30.11.2010, NR 2105 Anregung vom 30.11.2010, OA 1231 Antrag vom 30.11.2010, OF 718/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.09.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2010Sie sind hierMM 186Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 30. November 2010NRNR 2105Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 874 - KatzenpforteSTVV-Antrag · FDP
- 30. November 2010OAOA 1231Bebauungsplan Nr. 874 - Katzenpforte Vortrag des Magistrats vom 10.08.2010, M 186Anregung
- 30. November 2010OFOF 718/1Bebauungsplan Nr. 874 - KatzenpforteOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 2105 und OA 1231); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU, GRÜNE und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, GRÜNE und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 186, NR 2105 und OA 1231 = Annahme) NPD (M 186 und NR 2105 = Annahme, OA 1231 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (M 186, NR 2105 und OA 1231 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung)