Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis Niederrad, Barrierefreiheit auch an der Main-Neckar-Brücke
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Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 994
Betreff: Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis Niederrad, Barrierefreiheit auch an der Main-Neckar-Brücke Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5699 - NR 1272 FDP, A 341 und A 664 SPD, l. B 765/09 - Zu Punkt 1 des § 5699: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine provisorische Rampe auf der Südseite der Brücke genauso aufwendig wie die endgültige Herstellung. Daher sind die Kosten für ein Provisorium nicht zu rechtfertigen. Die endgültige Rampe kann ferner erst gebaut werden, wenn der Grunderwerb mit dem Klinikum abgeschlossen ist und mit den Netzdiensten Rhein-Main eine Klärung bezüglich der Weiterverwendung ihrer Umformerstation erfolgt ist, die von der Rampe gekreuzt wird. Zu Punkt 2 des § 5699 : Die Vorlage einer Bau- und Finanzierungsvorlage sowie eines realistischen Zeitplans für die Bauausführung ist erst möglich, wenn die vorgenannten Punkte gelöst sind. Zu Punkt 1und 3 der A 341: Siehe Antwort zu Punkt 2 des § 5699. Zu Punkt 2 der A 341: Die Verhandlungen für den notwendigen Grunderwerb werden zurzeit durchgeführt, sind aber noch nicht abgeschlossen. Zu Punkt 1 und 2 der Anfrage 664: Mit der Bahn besteht prinzipiell Einigkeit. Sofern der Bahn keine Kosten entstehen und die statischen und technischen Erfordernisse der Brücke eingehalten werden, wird sie einer vertraglichen Regelung zustimmen. Die statischen und technischen Änderungen wurden bereits geprüft und sind realisierbar. Der Neubau des Stegs muss mit der Bahn vertraglich geregelt werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Brücke von Seiten der Bahn regelmäßig statisch überprüft wird. Bei der letzten Prüfung wurde festgestellt, dass spätestens im Jahre 2043 die Brücke durch eine neue ersetzt werden muss. Dieser Termin kann sich bei der nächsten Nachrechnung nach vorne verschieben. Im Hinblick darauf wird sich die Bahn im Vertrag für den erweiterten Steg ein Kündigungsrecht vorbehalten, da beim Neubau der Bahnbrücke auch der angehängte Fußgängersteg mit abgerissen werden müsste. Die Kosten wären gegebenenfalls durch die Stadt Frankfurt am Main zu tragen. Zu Punkt 3 und 4 der Anfrage 664: Die Kosten und deren Aufteilung werden im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt. Zu Punkt 5 der Anfrage 664: Der Bau der Rampe auf der Südseite der Brücke kann unter den, in der Beantwortung zu Punkt 1 des Beschlusses dargestellten Voraussetzungen vorgezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2007AA 341Barrierefreiheit an der südlichen Main-Neckar-Brücke schaffen - wann erfolgt die UmsetzungSTVV-Anfrage · SPD
- 21. Dezember 2007BB 962Barrierefreiheit an der südlichen Main-Neckar-Brücke schaffen - wann erfolgt die UmsetzungMagistratsbericht
- 10. September 2008AA 664Endlich Barrierefreiheit auch an der Main-Neckar-Brücke - Radroute 11STVV-Anfrage · SPD
- 14. November 2008BB 731Barrierefreiheit an der südlichen Main-Neckar-Brücke schaffen - wann erfolgt die Umsetzung Endlich Barrierefreiheit auch an der Main-Neckar-Brücke - Radroute 11Magistratsbericht
- 23. Januar 2009MM 17Fahrradroute 11 Bockenheim-Niederrad, 1. BA; Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 9. Februar 2009NRNR 1272Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis NiederradSTVV-Antrag · FDP
- 19. Juni 2009BB 526Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis NiederradMagistratsbericht
- 4. September 2009BB 765Barrierefreiheit an der südlichen Main-Neckar-Brücke schaffen - wann erfolgt die UmsetzungEndlich Barrierefreiheit auch an der Main-Neckar-Brücke Radroute 11Magistratsbericht
- 4. Dezember 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 115 WochenBB 994Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis Niederrad, Barrierefreiheit auch an der Main-Neckar-BrückeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)