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Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis Niederrad

Vorlagentyp: B
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.06.2009, B 526

Betreff: Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis Niederrad Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5699 - NR 1272 FDP - Zwischenbericht: Zu Ziffer 2 Punkt 1 Aufgrund der Höhe des Stegs an der Main-Neckar-Brücke ist für einen behindertengerechten Zugang eine ca. 110 m lange Rampe erforderlich, wie sie auch als endgültige Lösung geplant ist. Eine kürzere Rampe würde zu steil ausfallen. Eine Führung der Rampe parallel zum Theodor-Stern-Kai ist aus Platzgründen nicht möglich. Daher muss eine provisorische Rampe wie auch die geplante endgültige Rampe über das Gelände der Uniklinik geführt werden. Hierzu ist Grunderwerb notwendig, der zurzeit durchgeführt wird aber noch nicht abgeschlossen ist. Erst danach könnte mit dem Bau eines Provisoriums begonnen werden. Da auch eine provisorische Lösung standfest sein muss, werden die Kosten für diese Konstruktion ähnlich hoch sein, wie für das eigentliche Bauwerk. Die Rampe ist weitgehend unabhängig von der Verbreiterung des Stegs an der Brücke. Daher könnte sie gebaut werden, sobald der Grunderwerb getätigt ist. Die Planung für die Verbreiterung des Stegs sind sehr zeitaufwendig. Dies liegt nicht nur an den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn, sondern auch an der Tatsache, dass die Netzdienste Rhein-Main eine Reihe von Dampfleitungen und Stromkabel unter dem Steg besitzen, die unter anderem auch der Versorgung des Klinikums dienen. Aus statischen und konstruktiven Gründen kann nicht nur ein Stück Steg an den vorhandenen angesetzt werden. Hier ist eine ganz neue Konstruktion erforderlich. Aufgrund der Leitungen kann man nicht einfach den Steg abbauen und einen neuen herstellen, da dann die Leitungen unterbrochen würden. Zurzeit werden verschiedene Lösungen untersucht, wobei stets die Versorgungssicherheit beachtet werden muss. Die erste ist ein Provisorium für die Leitungen, Bau des neuen Stegs mit anschließender Neuverlegung der Rohre und Kabel unter dem neuen Steg. Zweitens der Bau eines neuen Montagestegs (nur für die Leitungen) auf der anderen Seite der Brücke (stromabwärtige Seite) und Neubau des Fußgänger- und Radfahrerstegs an der jetzigen Stelle ohne Kabel und Rohrleitungen. Die dritte Lösung, die untersucht wird, ist eine neue Brücke für die Leitungen und Kabel über den Main parallel zur Main-Neckar-Brücke, über die dann auch der Geh- und Radweg geführt werden könnte. Sollte die dritte Möglichkeit zum Tragen kommen, wäre eine bis dahin gebaute Rampe an der Main-Neckar-Brücke an der falschen Stelle. Zu Ziffer 2 Punkt 2 Für die Erweiterung des Stegs und die Rampen auf beiden Seiten der Brücke wird eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt, sobald die o. a. Probleme gelöst sind. Da die Planung von den Verhandlungen mit der DB, den Planungen der Netzdienste Rhein-Main und dem Grunderwerb abhängig ist, ist zurzeit ein realistischer Zeitplan für die Bauausführung nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2009MM 17Fahrradroute 11 Bockenheim-Niederrad, 1. BA; Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 9. Februar 2009NRNR 1272Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis NiederradSTVV-Antrag · FDP
  3. 19. Juni 2009Sie sind hier
    BB 526Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis Niederrad
    Magistratsbericht
  4. 4. Dezember 2009Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 994Radroute 11 von Bockenheim wirklich auch bis Niederrad, Barrierefreiheit auch an der Main-Neckar-BrückeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 36 · 24.08.2009
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 526 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 25.08.2009
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 526 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 28.08.2009
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 526 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 33 · 01.09.2009
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 526 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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