Antrag auf Freigabe von Planungsmitteln hier: Infrastrukturanpassung auf der Linie 11 und Umleitungsstrecken aufgrund des neuen, 40 Meter langen, Straßenbahn T-Wagens
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Zusammenfassung
Der Magistrat beantragt die Freigabe von Planungsmitteln für die Infrastrukturanpassung auf der Linie 11 und Umleitungsstrecken aufgrund des neuen Straßenbahn T-Wagens. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Haltestellen an die neuen Anforderungen anzupassen und die Kosten sind im Rahmen der bewilligten Mittel.
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Börneplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Digitale Haltestellenaushänge21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Aufwertung der Gedenktafel an der Friedhofsmauer des Hauptfriedhofs01.06.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen14.01.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Börneplatz per E-MailBericht
Ergänzend zum Bericht des Magistrats vom 10.07.2023, B 290/2023, auf den grundsätzlich verwiesen wird, berichtet der Magistrat gemäß Magistratsbeschluss vom 30.09.2022 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022, § 2363, welche Gesamtkosten für die Stadt Frankfurt am Main infolge des Umbaus von Straßenbahnhaltestellen in Zusammenhang mit dem Einsatz der T40-Wagen einstehen und welche Haltestellen von einem Umbau betroffen sind: Die Haltestelle Börneplatz wurde durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) umgebaut und hierbei die Bahnsteiglänge auf das notwendige Maß verlängert. Ein baulicher Eingriff in den Straßenraum zulasten der Stadt Frankfurt am Main ist hierbei nicht erfolgt.
Derzeit wird der Umbau der Haltestelle Galluswarte vorangetrieben. Das erste Ausschreibungsverfahren musste aufgrund der eingeführten Ersatzbaustoffverordnung und somit zu ändernder Ausschreibungsunterlagen einvernehmlich zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der VGF aufgehoben werden. Das zweite Ausschreibungsverfahren befindet sich gerade im Abschluss, mit einer Vergabe ist zu rechnen. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Gleichzeitig findet derzeit das Vergabeverfahren für die Anpassungen der Lichtsignalanlagen an den weiteren Standorten statt. Die Umsetzung der Anpassungen erfolgt sukzessive.
Kosten
Für den städtischen Anteil für die Linien 11 und 16 hat die VGF im Haushalt 2023 - 2026 insgesamt 3.700.000 Euro beantragt. Nach derzeitigem Stand liegen die Kosten für die Maßnahmen an der Linie 11 im Rahmen der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3609 (M 89/2023), bewilligten Mittel.
Die Kosten für die Maßnahmen an der Linie 16 können noch nicht abschließend genannt werden. Nach derzeitigem Stand erscheinen die verbliebenen Mittel in Höhe von 814.000 Euro der Projektdefinition 5.010.821 als ausreichend.
Der Magistrat rechnet zum jetzigen Zeitpunkt mit keiner Kostenüberschreitung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. März 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)