Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.11.2003, B 889
Betreff:
Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.05.2003, § 5315
- NR 918 GRÜNE, OA 1179 OBR 1, l. B 612/03 -
Ziffer II:
Zu den Punkten 1., 3. und 4.:
Durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 3733 "Offensive für eine bessere Wohnraumversorgung“ und § 3772,
- Risiken für die soziale Stadt und
- Sozialraumanalyse der Wohngebiete, beide Beschlüsse vom 26.09.2002, ist der Magistrat beauftragt, "Leitlinien für eine Frankfurter Wohnungspolitik“ zu erarbeiten. Im Rahmen der Prüfung und Umsetzung dieser Beschlüsse sind bislang zwei Zwischenberichte ergangen (siehe die Zwischenberichte B 224 und B 235 vom 21.03.2003). Mit Vorliegen der Leitlinien wird auch eine Beantwortung zu den unter Punkt 3. und 4. aufgeworfenen Fragen möglich sein. Der Magistrat kann aufgrund der zur Bearbeitung eingeleiteten umfangreichen Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage hierzu treffen. In diesem Zusammenhang wird derzeit geprüft, in welcher Weise der Rahmenablaufplan Wohnen künftig in die Gesamtkonzeption der Leitlinien und Berichterstattung zur Frankfurter Wohnungspolitik integriert werden kann. Über das Prüfergebnis wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Zu Punkt 2.: Dem Planungsverband Frankfurt Region Rhein-Main (PVFRM) obliegt es, einen Regionalen Flächennutzungsplan aufzustellen. Dies impliziert eine Abstimmung der durch die einzelnen Kommunen angemeldeten Flächen für Siedlungszuwachs. Die Einflussnahme der Stadt Frankfurt am Main erfolgt über die Verbandskammer des PVFRM. Des weiteren ist es Aufgabe des Rates der Regionen, die einzelnen Interessen innerhalb des Ballungsraums sinnvoll zusammenzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass eine geordnete Aufgabenwahrnehmung und Entwicklung stattfindet. Im Rahmen der Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes für die Nachbargemeinden sowie deren Bebauungsplanverfahren besteht die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und die Interessen der Stadt Frankfurt am Main zu vertreten. Hier werden regelmäßig Bedenken und Anregungen geäußert. Ziffer VI: Zu den Punkten 1.
- a)und 1.
- b): Der Magistrat verfolgt seit Jahren das Ziel, ausreichend Wohnungsbauflächen zur Verfügung zu stellen, um eine Verstetigung des Wohnungsneubaus zu erreichen, was in der Folge auch auf das Marktsegment der preisgünstigen Wohnungen Auswirkung hat. Um den Bedarf an preisgünstigem Wohnraum im Ansatz Rechnung zu tragen, werden durch den Magistrat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, die dem immer geringer werdenden Bestand an gebundenem bzw. preisgünstigem Wohnraum entgegen wirken sollen. Diese Maßnahmen bestehen z. B. darin, geförderten Neubau zu schaffen, Maßnahmen im Bestand zu ergreifen, Anreize zum Wohnungstausch zu geben, damit größere Wohnungen freigemacht und durch Familien mit Kindern belegt werden können Dem immer geringer werdenden Bestand an geförderten Wohnungen kann aber nur in dem Umfang begegnet werden, wie Landesmittel zur Verfügung gestellt und in welcher Höhe städtische Mittel zur Komplementärfinanzierung im Haushalt eingestellt werden. Im Berichtszeitraum des aktuellen Rahmenablaufplans für die Jahre 2000/2001 sind über 500 geförderte Wohnungen stadtweit neu entstanden. Im Bereich des Ortsbezirks 1 sind für die kommenden Jahre drei Projekte mit ca. 110 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Zu Punkt 1.
- c): Welche Wohnungen bzw. Mietpreise als "günstig“ zu bewerten sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hierzu zählt jedoch insbesondere der öffentlich geförderte Wohnungsbestand mit Mietpreisen bis zur Höhe der jeweils durch die Landesregierung festgesetzten Erstbewilligungsmiete. Dieses Marktsegment unterliegt der Mietpreis-/Belegungsbindung und ist ausschließlich für Personenkreise, die innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes liegen, vorgesehen. Für den Bereich des freifinanzierten Wohnungsbestandes sind dies alle Wohnungen, deren Mietpreise sich innerhalb der ortsüblichen Mietspiegelmiete bewegen. Mit einer neuen, städtischen Richtlinie zum geförderten Wohnungsbau, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorliegt, soll die Miete gegenüber der Landesrichtlinie nochmals reduziert und auf 5 € pro Quadratmeter festgelegt werden. Zu Punkt 1.
- d): Im geförderten Wohnungsbau wird verstärkt auf ein, dem Standort des jeweiligen Projektes angepasstes Gemenge geachtet. Hierbei wird insbesondere den registrierten wohnungssuchenden Haushalten Rechnung getragen, in dem eine, dem Bedarf angepasste Anzahl an familiengerechten Wohnungen in einem Neubauvorhaben Berücksichtigung findet. Bezüglich der Wohnungsgrößen im frei finanzierten Wohnungsbau sind die Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf private Investoren äußert gering. Im Einzelfall können städtebauliche Verträge abgeschlossen werden. Des weiteren besteht gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 6 des Baugesetzbuchs die Möglichkeit, im Bebauungsplan die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden festzusetzen. Dem steht jedoch die Erfahrung entgegen, dass bei einem Bebauungsplan mit einer Vielzahl von Reglementierungen und Vorgaben die Bereitschaft zu privaten Investitionen abnimmt. Die Lage eines Neubaugebietes und die Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Anzahl der Mehr-, Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser bestimmen indirekt das Wohnungsgemenge. In Stadtrandlage mit einer geplanten aufgelockerten Bebauung und damit einem familienfreundlichen Umfeld ist der Anteil der Wohneinheiten mit drei und mehr Zimmern höher als in innerstädtischer Lage. Der Rahmenablaufplan Wohnen wird zukünftig durch ein kommunales Wohnraumversorgungskonzept ergänzt werden. Grundlage für ein derartiges Konzept bildet das neue Wohnraumförderungsgesetz (Bundesgesetz), das seit 01.01.2002 in Kraft ist. Auf der Grundlage des Gesetzes können künftig von den Gemeinden diese Konzepte für die Planung der Vergabe von Fördermitteln verabschiedet werden. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wird das Wohnraumversorgungskonzept bei Städten und Gemeinden, die Fördermittel abrufen wollen, einfordern. Deshalb wird zurzeit vom Magistrat ein derartiges Konzept erarbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2002OFOF 533/1Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Februar 2003NRNR 918Rahmenablaufplan Wohnen in den .Leitplan Wohnen. überführenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 11. Februar 2003OAOA 1179Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001 Bericht des Magistrats vom 01.11.2002, B 1190Anregung
- 7. November 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 889Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Kenntnis)