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Sicherstellung der Wiederverwertung der Solarmodule beim Rückbau der Flüchtlingsunterkunft am "Alten Flugplatz Bonames/Kalbach"

Vorlagentyp: B

Bericht

Durch die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) wurde im April 2021 die Möglichkeit einer Weiterverwendung der Modulanlage an anderer Stelle geprüft. Dabei zeigte sich, dass aufgrund der baulichen Substanz eine Weiternutzung zunächst Investitionen z. B. im Bereich der Dachabdichtungen, technischen Anlagen und Außenwände erforderlich machen würde. Der Aufbau der Anlage an anderer Stelle setzt ebenfalls eine Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung voraus, was z. B. im Bereich des Schallschutzes auf Grund normativer Fortentwicklung zu Anpassungen mit dem Einsatz entsprechender investiver Mittel führt. Unter Berücksichtigung all dessen kam die BSMF zu dem Ergebnis, dass die geschätzten Kosten von 2.250.000,00 € für das Versetzen und den Aufbau der Anlage an einem neuen Standort nahezu viermal so hoch sind wie für den Rückbau, mit Kosten von ca. 585.700,00 €. Die Kostenschätzung beinhaltet noch nicht eventuelle Schäden, die erst beim Abbau zu erkennen sind bzw. beim Abbau entstehen. Davon ist aber an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen. Dies und die Tatsache, dass durch die verantwortlichen Stellen keine geeigneten Alternativflächen zum Aufbau angeboten wurden, führte zu der Entscheidung, die Anlage nicht weiter zu verwenden. Bestandteil der unter Ziffer 1 genannten Prüfung war auch die Möglichkeit der Wiederverwendung der Phototvoltaikmodule (PV-Module). Um eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich betreiben zu können, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu zählt u. a. auch der sogenannte Wirkungsgrad der einzelnen PV-Module. Dieser gibt an, wie viel Prozent der eintreffenden Sonnenenergie von einer PV-Anlage in Strom umgewandelt werden können. Durch die BSMF wurde konstatiert, dass im Vergleich der Wirkungsgrad der vorhandenen PV-Anlage gegenüber den heutigen handelsüblichen Modulen so gering ist, dass das Betreiben der Anlage an anderer Stelle in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zueinandersteht. Das berücksichtigt auch die Kosten für Abbau, Transport, Wiederaufbau, ohne dass Kosten (Schäden) berücksichtigt sind, die sich erst beim Abbau zeigen. Aus den vorgenannten Gründen wurde von einer separaten Weiterverwendung abgesehen.

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