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Rückbaukosten für die Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz Bonames

Vorlagentyp: M
22 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Rückbaukosten für die Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz Bonames in Höhe von 776.832,00 € freizugeben. Dies ist notwendig, da die temporäre Unterkunft nach Ablauf der Genehmigung zurückgebaut werden muss. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird angestrebt.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Die Vorlage OA 90 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Übergangsunterkunft, bestehend aus 8 Wohn- und einem Verwaltungsmodul, ist seit Juli 2016 in Betrieb. Die Anlage für soziale Zwecke wurde auf den Flächen vom Alten Flugplatz mit einer befristeten Nutzung bis zum 31.12.2018 genehmigt. Auf Grundlage der Sonderregelungen § 246 Abs. 14 BauGB wurde die Genehmigung durch die obere Bauaufsichtsbehörde bis zum 31.12.2021 verlängert. Der Standort befindet sich im Außenbereich. Die Flächenknappheit und angespannte Immobilienmarktlage in Frankfurt am Main haben weiterhin Bestand. Ein Ersatzstandort für die Module konnte trotz größter Anstrengung und Zusammenarbeit mit den Ämtern nicht akquiriert werden. Die gesamte Anlage muss entsprechend der Nebenbestimmungen der Baugenehmigung B-2018-1343-3 zurückgebaut werden. Die Bauaufsichtsbehörde setzte fest, dass nach Ablauf der Befristung die Anlage innerhalb eines Monats vollständig zurückzubauen und innerhalb eines weiteren Monats die Flächen zu rekultivieren sind. Die Auflagen umfassen sämtliche Hoch- und Tiefbaumaßnahmen inkl. Vorgaben zur Renaturierung unter Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde. Im Einzelnen sind das: - Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen. - Rückbau der Fundamente, Leitungen und Verfüllen der hierdurch entstandenen Gräben unter Sicherstellung, dass Unter- und Oberboden getrennt voneinander und horizontweise aufgetragen werden unter Verwendung von schadstofffreiem und standorttypischem Bodenmaterial. - Beseitigen aufgetretener Verdichtungen in Ober- und Unterboden. - Einsäen der Wiesenflächen mit standorttypischer Saatgutmischung. - Befestigte Flächen sind entsprechend des Vorzustandes wiederherzustellen.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) wurden 2016 die Bauherrenaufgaben für die Herrichtung der Unterkunft übertragen und die Kosten erstattet. Die in der Baugenehmigung festgesetzte Rückbauverpflichtung obliegt in Verbindung mit den vorbenannten Bauherrenaufgaben der KEG. Sie ist aufgefordert, alle mit der Verpflichtung einhergehenden Leistungen zu veranlassen. Dies umfasst die Planung, Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung des Rückbaus und der Renaturierung einschließlich der Koordinierung, Prüfung und Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung und dem Berichtswesen. Der KEG obliegt die Verpflichtung zur Einhaltung der national geltenden Rechtsvorschriften bei der Vergabe sämtlicher Leistungen, hier im Besonderen die Grundsätze des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Mit Ausschreibung der Rückbaumaßnahme werden die Weiterverwendung verbauter Materialien oder gar einzelne Module ermöglicht. Die Bieter werden aufgefordert, neben den Aufwendungen auch Guthaben der stofflichen Verwertung im Einzelnen zu benennen und zu beziffern.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für den Rückbau die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von 776.832,00 € Die Kosten für den Rückbau der Maßnahme gliedern sich wie folgt: Alle entstehenden Kosten werden von der KEG vorgelegt und sind auf Nachweis zu erstatten. Der Mittelablauf erfolgt vollständig im Haushaltsjahr 2022.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2021Sie sind hier
    MM 142Rückbaukosten für die Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz Bonames hier: Mittelfreigabe
    Magistratsvortrag
  2. 14. Oktober 2021OFOF 109/12Sicherstellung der Wiederverwertung der Solarmodule beim Rückbau der Flüchtlingsunterkunft am „Alten Flugplatz Bonames/Kalbach“Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 29. Oktober 2021OAOA 90Sicherstellung der Wiederverwertung der Solarmodule beim Rückbau der Flüchtlingsunterkunft am „Alten Flugplatz Bonames/Kalbach“ Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 142Anregung
  4. 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 76Sicherstellung der Wiederverwertung der Solarmodule beim Rückbau der Flüchtlingsunterkunft am „Alten Flugplatz Bonames/Kalbach“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 2 · 28.10.2021
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 142 und OA 90 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (M 142 und OA 90 = Annahme)

OBR 12
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 142 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 142 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 08.11.2021
TO I, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 90 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 142 und OA 90 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 90) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 142 und OA 90 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 11.11.2021
TO II, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 90 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
BFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 90) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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