Sauberkeit in U-Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen
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- U-Bahn-Stationen als Kunstgalerie23.03.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 76
Betreff: Sauberkeit in U-Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen Vorgang: A 283/17 FDP Zu 1.: Es gibt 27 unterirdische und 59 oberirdische Stadtbahnstationen, die von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH (VGF) betrieben werden. Zu 2.: Die Boden- und Treppenflächen aller unterirdischen Stadtbahnstationen im öffentlichen Bereich summieren sich auf ca. 66.000 qm. Die Boden- und Treppenflächen aller oberirdischen Stadtbahnstationen im öffentlichen Bereich summieren sich auf ca. 51.500 qm. Zu 3.: In den oberirdischen Stadtbahnstationen befinden sich 79 nicht öffentliche Betriebsräume (einschl. Verkehrsflächen wie Treppen und Flure) mit einer Fläche von ca. 1.050 qm. In den unterirdischen Stadtbahnstationen befinden sich 1.400 nicht öffentliche Betriebsräume (einschl. deren Verkehrsflächen wie Treppen und Flure) mit einer Fläche von ca. 30.500 qm. Zu 4.: Die jährliche Reinigungsfläche im öffentlichen Bereich aller unterirdischen Stadtbahnstationen bezogen auf "qm-Boden" beträgt ca. 24.050.000 qm. Die jährliche Reinigungsfläche im öffentlichen Bereich aller unterirdischen Stadtbahnstationen bezogen auf "qm-Treppen" beträgt ca. 943.000 qm. Die jährliche Reinigungsfläche im öffentlichen Bereich aller oberirdischen Stadtbahnstationen bezogen auf "qm-Boden" beträgt ca. 9.410.800 qm. Die jährliche Reinigungsfläche im öffentlichen Bereich aller oberirdischen Stadtbahnstationen bezogen auf "qm-Treppen" beträgt ca. 223.020 qm. Zu 5.: Die jährliche Reinigungsfläche im nicht öffentlichen Bereich aller oberirdischen Stadtbahnstationen beträgt ca. 49.500 qm. Die jährliche Reinigungsfläche im nicht öffentlichen Bereich aller unterirdischen Stadtbahnstationen beträgt ca. 629.000 qm. Zu 6.: Die Flächen werden durch 2 Dienstleister mit jeweils einem Nachunternehmer gereinigt. Zu 7.: Die jährlichen Kosten für die Unterhaltsreinigung (ohne Sonder-, Beleuchtung- und Gleisbettreinigung) der oberirdischen und unterirdischen Stadtbahnstationen belaufen sich auf ca. 1.594 000,- €. Die Kosten für die jährlichen Gleisbettreinigungen der oberirdischen und unterirdischen Stadtbahnstationen belaufen sich auf ca. 360.000,- €. Die jährlichen Kosten für die Reinigung der Beleuchtung bei den oberirdischen und unterirdischen Stadtbahnstationen belaufen sich auf ca. 35.000,- €. Dies ergibt eine Gesamtsumme von 1.989.000,- €. Das Amt für Straßenbau und Erschließung bezahlt jährlich rund 200.000,- € aus seinem Budget für die Reinigung von Decken, Wänden, Glasflächen und Rolltreppen. Zu 8.: Die mittleren jährlichen Kosten für den Winterdienst bei der Stadtbahn belaufen sich auf ca. 450.000,- €. Zu 9.: Folgende Kennzahlen charakterisieren beispielhaft die täglichen Reinigungsleistungen:
- Beispiel: Unterirdische Stadtbahnstationen ohne Hauptbahnhof, Konstablerwache, Römer, Willy-Brandt-Platz, Gleisbett- und Sonderreinigungen:
a) Gesamteinsatzstunden Mo - Fr: ca. 120 h/Tag; Sa. 32 h; So: 32 h b) 90% der Reinigung findet vormittags statt; 10% nachmittags c) 17 Mitarbeiter/innen Mo-Fr und 4 Mitarbeiter/innen Sa-So
- Oberirdische Stadtbahnstationen ohne Gleisbett- und Sonderreinigungen:
a) Gesamteinsatzstunden Mo - Fr: 86 h/Tag; Sa: 86 h; So: 32 h b) 75% der Reinigung findet vormittags statt; 25% nachmittags
- 20 Mitarbeiter/innen Mo - Sa und 4 Mitarbeiter/innen an Sonntagen
- Glasreinigung a) durchschnittlich Mo - Sa: 60 h/Tag b) 50% der Reinigung findet vormittags statt; 50% nachmittags c) 3 Mitarbeiter/innen Mo - Sa und d) Die täglichen Reinigungsleistungen haben einen Anteil von 45% an den jährlichen Gesamtkosten. Zu 10.; Die wesentlichen Aufgaben der Tag-/Abendreinigungsdienste bestehen aus Unterhalts-reinigung (Bodenreinigung, Mülleimerleerung, Wandreinigung) in allen Stationen und Präsenzreinigung in den unterirdischen Stationen Hauptbahnhof, Hauptwache und Konstablerwache. Zu 11.: Die jährlichen Kosten werden als Mischpreis aus Trocken- und Nassreinigung kalkuliert. Zu 12.: Die Boden- und Treppenflächen der öffentlichen Flächen der innerstädtischen unterirdischen Stationen (Konstablerwache, Willy-Brandt-Platz, Römer, Hauptbahnhof) und der intensiv genutzten unterirdischen Stationen Bockenheimer Warte und Messe werden zweimal wöchentlich nass gereinigt; die der Hauptwache viermal wöchentlich. In den restlichen Bahnhöfen wird einmal wöchentlich nass gereinigt. Die Böden der oberirdischen Stadtbahnstationen werden 1x jährlich nass gereinigt; Ausnahmen Römerstadt (1x monatlich) und Heddernheim Unterführung (1x wöchentlich) Zu 13.: Die Bodenflächen der öffentlichen Bereiche der unterirdischen Stationen werden keiner standardmäßigen Intensivreinigung unterzogen. Die Treppenflächen werden einmal jährlich mit Dampfstrahler behandelt. Bei sehr starken großflächigen Verschmutzungen werden die Bodenflächen aus Werkstein abgeschliffen und versiegelt. Die Boden- und Treppenflächen der oberirdischen Stadtbahnstationen werden einmal jährlich mit Dampfstrahler behandelt. Zu 14.: In den unterirdischen Stationen kommen folgende Turnusse zur Anwendung: Fahrtreppenbalustraden Zweimal monatlich mit Zwischenreinigung (Aufkleber, grobe Verschmutzungen). Bahnsteigkanten und taktile Streifen im Bodenturnus - je nach Station wöchentlich ein- bis viermal nass; sechs- bis siebenmal trocken. Sitzgruppen Zweimal monatlich nass mit Zwischenreinigungen (Aufkleber, grobe Verschmutzungen). Abfallbehälter Zweimal jährlich allseitig nass; Leerung im Bodenturnus des jeweiligen Bahnhofs (drei bis siebenmal wöchentlich). Wände/Säulen einmal jährlich nass mit Zwischenreinigungen einmal monatlich (Aufkleber); einmal wöchentlich hinter Sitzen und Abfallbehältern. Decken Einbauhöhe bis max. 4,00 m: einmal jährlich; nach Bedarf bei Decken mit höherer Einbauhöhe. Beleuchtungskörper Vierjährlich im Rahmen des Leuchtmittelblocktausches Hinweisschilder Einmal jährlich Zu 15.: Spuckspuren werden mit der täglichen Reinigung entfernt. Kaugummis werden in den unterirdischen Stationen einmal wöchentlich und auf den oberirdischen Stadtbahnstationen einmal monatlich entfernt. Zu 16.: Die Reinigungsqualität wird auf verschiedene Weise engmaschig kontrolliert durch:
- die Eigenkontrolle der Dienstleister: Die Qualitätskontrolle ist nach ISO 9001.2008 zertifiziert und im Organisationshandbuch des Dienstleisters festgeschrieben. Bei der Prüfungsdurchführung wird unterschieden nach - eigenen Kontrollen durch Prüfer des Dienstleisters
- gemeinsame Kontrollen, mindestens einmal monatlich mit Prüfern der VGF gemeinsam mit dem Objektleiter, - Kundenkontrolle durch Prüfer der VGF. - die regelmäßigen Begehungen der VGF-Mitarbeiter des Sachgebietes Objektservice.
- von der VGF zusätzlich beauftragte externe Qualitätssicherung:
- das von der Einnahmesicherung der VGF an eine externe Firma beauftragte Mystery-Shopping
- die an eine externe Firma beauftragte Bürgerbefragung
- ÖPNV-Kundenbarometer
- Qualitätserhebung der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags - Schiene - Zu 17.: Bis zu 9 Mitarbeiter/innen der VGF kontrollieren täglich stichprobenartig den Reinigungszustand. Zu 18.: Ein Team von 3 VGF-Mitarbeitern überprüft täglich die Reinigungsleistung an den oberirdischen Stadtbahnstationen. Je nach Bedarf (z. B. nach häufigen Kundenbeschwerden), werden die Stationen zusätzlich begangen. Die Reinigungsleistung der unterirdischen Stationen wird von bis zu 5 VGF-Mitarbeitern wöchentlich begangen. Insbesondere in den innerstädtischen Stationen finden zusätzliche bedarfsgerechte Kontrollen statt. Alle durch VGF-Mitarbeiter festgestellten Reinigungsmängel werden täglich an die Dienstleister als Reklamation gemeldet. Die Kriterien der Bodenreinigung sind aus dem Bereich der Straßenreinigung adaptiert und umfassen Dosen/Papier und Verpackungen sowie Glas und Scherben, Fäkalien und Speisereste, Zigarettenkippen etc. Es wird ein Schulnotensystem angewendet von "1" = Kriterium "nicht vorhanden" bis "5" = Kriterium "extrem vorhanden". Bei den Fahrgastsitzen wird ebenfalls nach Verschmutzungen mit Dosen/Papier und Verpackungen sowie Speiseresten bewertet. Bei der sonstigen Möblierung sind Graffiti und Verschmutzungen mit Aufklebern als auch Vandalismus Schäden von Relevanz. Die Umfrage-Kriterien umfassen "einwandfrei", "fester Schmutz", "loser Schmutz", "klebrige Verunreinigung", "Graffiti/Scratching", "nicht benutzbar" etc. Abhängig zur Relevanz ist den Kriterien ein Punktesystem zugeordnet. Vierteljährlich erfolgt die Auswertung der erhobenen Punktzahlen. Im Rahmen der tel. Bürger- und Fahrgastbefragung wird zweimal jährlich die Zufriedenheit der Fahrgäste erfragt. Nach dem Zufallsprinzip werden die Bürger ausgewählt und computergestützt befragt. Es wird nach Schulnoten "1= sehr zufrieden" und 5= gar nicht zufrieden" bewertet. Zweimal jährlich werden statistisch signifikante Veränderungen als Tendenz ausgewiesen. Zu 19.: Die Verantwortung für die Reinigung der S-Bahnhöfe bzw. -stationen liegt bis auf die Konstablerwache zu 100% bei der Deutschen Bahn. In der Station Konstablerwache reinigt die VGF die beiden Gemeinschaftsbahnsteige komplett.Nebenvorlage: Anregung vom 09.04.2018, OA 239 Antrag vom 08.04.2018, OF 350/11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2017AA 283Sauberkeit in U-Bahnhöfen und U-Bahn-StationenSTVV-Anfrage · FDP
- 9. März 2018Sie sind hierBB 76Sauberkeit in U-Bahnhöfen und U-Bahn-StationenMagistratsbericht
- 8. April 2018OFOF 350/11Sauberkeit an U-Bahnhöfen und U-Bahn-StationenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2018OAOA 239Sauberkeit an U-Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 76Anregung
- 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 495Sauberkeit in U-Bahnhöfen und U-Bahn-StationenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, 3 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 76 = Zurückweisung, OA 239 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)