Graffiti in Frankfurt
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 10.11.2008, B 706
Betreff: Graffiti in Frankfurt Vorgang: A 659 FDP Zu 1.) Nach den Auswertungen der entsprechenden Arbeitsgruppe des Polizeipräsidiums Frankfurt entstand im Jahr 2007 durch illegale Graffitis an öffentlichen und privaten Gebäuden ein Sachschaden in Höhe 541.360,- Euro. Anteilig entfällt auf öffentliche und private Gebäude jeweils etwa die Hälfte der Gesamtschadenssumme.
Zu 2.) Im Jahr 2007 wurden insgesamt 6.403 qm widerrechtlich besprüht, die Fläche unterteilt sich zu etwa 2/3 auf öffentliche und zu etwa 1/3 auf private Gebäude.
Zu 3.) Seit Bestehen der Arbeitsgruppe Graffiti beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main liegt der Schwerpunkt der von illegalen Graffitisprühereien betroffenen Gebiete eindeutig im Norden Frankfurts. Besonders betroffen sind die Stadtteile Eschersheim, Eckenheim, Bornheim und Nordend.
Zu 4.) Da von Seiten der Amts- und Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht alle Verfahrensausgänge mitgeteilt werden, liegen der Arbeitsgruppe hier keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor. Zu 5) Bei den bisher ermittelten Tätern handelt es sich überwiegend um männliche Jugendliche und Heranwachsende aus allen gesellschaftlichen Schichten. Als Tatmotiv stehen die Anerkennung innerhalb der Szene und die Möglichkeit, sich entsprechend darzustellen und auszudrücken, an vorrangiger Stelle. In den letzten Monaten wird zunehmend die Tendenz einer steigenden Risikobereitschaft, beispielsweise durch das Besprühen hoher Gebäude und Brücken festgestellt. Nach Einschätzungen der Geschäftsstelle des Präventionsrates kommt ein großer Teil der Intensivsprayer von außerhalb Frankfurts.
Zu 6., 7., 10., 11., 12. und 13.) Der Präventionsrat befürwortet statt Graffiti künstlerische Aktionen mit Schulen, Jugendlichen zur Verschönerung von verunstalteten und beschmierten Wänden und Fassaden. Diese unter fachkundiger Anleitung durchgeführten Kunstaktionen sind sowohl was die Fassadengestaltung als auch was die Förderung der künstlerischen Talente bei Jugendlichen betrifft, nachhaltig. Diese Aktionen wurden z. B. im Gallus - Ordnungsamt, Nied - S-Bahn Station und in der Römerstadt erfolgreich durchgeführt. Das zur Verfügung stellen von legalen Flächen hätte allenfalls unter Kunstförderung Sinn, nicht aber zur Prävention von illegalem Graffiti, zumal die Intensivtäter außerhalb Frankfurts wohnen und ihr Streben im illegalen Handeln liegt. In dem Rahmen der Fachtagung Graffiti der "Regionalkonferenz Rhein-Main Sicherheit + Prävention" verabschiedeten Eckpunktepapier wurde dringend empfohlen, bei Präventionsprojekten mit Schwellentätern auf eine pädagogische und polizeiliche Begleitung zu achten. Die Regionalkonferenz empfiehlt, bei der Prävention insbesondere den Weg der Information und Aufklärung über die Schule. Zu 8) Bei öffentlichen Gebäuden werden selten Schutzbeschichtungen verwendet. Der Grund hierfür, liegt im größeren Aufwand, weil die vorherige Schutzbeschichtung, bei einer Reinigung von Graffiti, über die gesamte Fläche entfernt und neu aufgetragen werden muss. Ausnahmen sind die U-Bahn-Unterführungen, z. B. auf der Eckenheimer Landstraße. Dort wird eine Schutzbeschichtung über die gesamte Wandfläche aufgetragen. Bei privaten Eigentümern wird es den Eigentümern überlassen, ob sie die Schutzbeschichtung aufbringen lassen. Über die Häufigkeit dieser Anwendungen liegen keine Informationen vor. Zu 9) Der zeitliche Abstand zwischen dem Melden von Graffiti an öffentlichen Gebäuden und dem anschließenden Entfernen beträgt in der Regel 1 - 3 Tage.Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2008, NR 1218
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2008AA 659Graffiti in FrankfurtSTVV-Anfrage · FDP
- 10. November 2008Sie sind hierBB 706Graffiti in FrankfurtMagistratsbericht
- 24. November 2008NRNR 1218Graffiti-Projekt mit freien TrägernSTVV-Antrag · FDP
- 30. April 2009Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 326Graffiti in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, fwf und FDP gegen WBE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (B 706 = Kenntnis, NR 1218 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 706 = Zurückweisung, NR 1218 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 706 = Kenntnis, NR 1218 = Ablehnung) NPD (B 706 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1218 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG, REP und NPD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)