Graffiti-Projekt mit freien Trägern
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
Trägern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern in Frankfurt am Main ein Graffiti-Ausgleichsprojekt in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und der Staatsanwaltschaft realisiert werden kann, analog zu dem "Projekt Graffiti München" (ProGraM). Begründung: Beim Münchener Projekt ProGraM wird die außergerichtliche Wiedergutmachung zwischen dem Schadensverursacher und dem Geschädigten durch einen Verein als freien Träger der Jugendhilfe organisiert und begleitet. Sowohl der Sprayer als auch der Geschädigte bringen sich dabei aktiv in das Ausgleichsverfahren ein. Es gibt im Zuge dessen eine strafmildernde Berücksichtigung im Strafverfahren für den Sprayer, welche bis zu einer Einstellung des Verfahrens reichen kann. Der Täter reduziert seine Schulden im Rahmen der Schadenswiedergutmachung. Die Wiedergutmachung kann unter anderem über eine eigenständige Beseitigung des Graffitis, einen finanziellen Ausgleich des entstandenen Schadens (falls das Graffiti schon durch den Geschädigten beseitigt wurde) und durch Ableisten von Ersatzarbeiten (z. B. Gartenarbeit) durch den Täter erfolgen. In den Fällen, in denen der Täter nicht selbst die teilweise hohen Reinigungskosten tragen kann, greift ein Ausgleichsfonds. Der "Ausgleichsfonds Graffiti" finanziert sich durch Spenden und Geldzuweisungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte im Rahmen von Bewährungsauflagen oder Geldbußen. Die Personal- und Sachkosten von ProGraM werden durch die Stadt getragen. An dem Projekt sind als Kooperationspartner unter anderem das Polizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft sowie die Deutsche Bahn beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich des Projekts ist auf die Stadt München begrenzt. Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt ist neben der Zustimmung aller Beteiligten, insbesondere der Staatsanwaltschaft, auch die hundertprozentige Geständigkeit des Täters. Weiterhin muss es zu einer direkten Verständigung zwischen dem Sprayer und dem Geschädigten kommen. Der Erfolg sowie der positive pädagogische und integrative Ansatz dieses Projekts machen eine ähnliche Realisierung in Frankfurt erstrebenswert, gerade vor dem Hintergrund, dass wir es in Frankfurt laut Magistratsangaben (B 706) mit Sachschaden in nicht unerheblicher Höhe zu tun haben.
Inhalt
Antrag vom 24.11.2008, NR 1218
Betreff: Graffiti-Projekt mit freien Trägern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern in Frankfurt am Main ein Graffiti-Ausgleichsprojekt in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und der Staatsanwaltschaft realisiert werden kann, analog zu dem "Projekt Graffiti München" (ProGraM).
Begründung: Beim Münchener Projekt ProGraM wird die außergerichtliche Wiedergutmachung zwischen dem Schadensverursacher und dem Geschädigten durch einen Verein als freien Träger der Jugendhilfe organisiert und begleitet. Sowohl der Sprayer als auch der Geschädigte bringen sich dabei aktiv in das Ausgleichsverfahren ein. Es gibt im Zuge dessen eine strafmildernde Berücksichtigung im Strafverfahren für den Sprayer, welche bis zu einer Einstellung des Verfahrens reichen kann. Der Täter reduziert seine Schulden im Rahmen der Schadenswiedergutmachung. Die Wiedergutmachung kann unter anderem über eine eigenständige Beseitigung des Graffitis, einen finanziellen Ausgleich des entstandenen Schadens (falls das Graffiti schon durch den Geschädigten beseitigt wurde) und durch Ableisten von Ersatzarbeiten (z. B. Gartenarbeit) durch den Täter erfolgen. In den Fällen, in denen der Täter nicht selbst die teilweise hohen Reinigungskosten tragen kann, greift ein Ausgleichsfonds. Der "Ausgleichsfonds Graffiti" finanziert sich durch Spenden und Geldzuweisungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte im Rahmen von Bewährungsauflagen oder Geldbußen. Die Personal- und Sachkosten von ProGraM werden durch die Stadt getragen. An dem Projekt sind als Kooperationspartner unter anderem das Polizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft sowie die Deutsche Bahn beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich des Projekts ist auf die Stadt München begrenzt. Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt ist neben der Zustimmung aller Beteiligten, insbesondere der Staatsanwaltschaft, auch die hundertprozentige Geständigkeit des Täters. Weiterhin muss es zu einer direkten Verständigung zwischen dem Sprayer und dem Geschädigten kommen. Der Erfolg sowie der positive pädagogische und integrative Ansatz dieses Projekts machen eine ähnliche Realisierung in Frankfurt erstrebenswert, gerade vor dem Hintergrund, dass wir es in Frankfurt laut Magistratsangaben (B 706) mit Sachschaden in nicht unerheblicher Höhe zu tun haben.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.11.2008, B 706
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2008BB 706Graffiti in FrankfurtMagistratsbericht
- 24. November 2008Sie sind hierNRNR 1218Graffiti-Projekt mit freien TrägernSTVV-Antrag · FDP
- 30. April 2009Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 326Graffiti in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (B 706 = Kenntnis, NR 1218 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 706 = Zurückweisung, NR 1218 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 706 = Kenntnis, NR 1218 = Ablehnung) NPD (B 706 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1218 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG, REP und NPD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)