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Graffiti in Frankfurt

Vorlagentyp: AFDP
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 10.09.2008, A 659

Betreff: Graffiti in Frankfurt Die unerlaubterweise an öffentlichen oder privaten Eigentum angebrachten Graffiti werden rechtlich als Sachbeschädigung bewertet und können sogar mit mehrjährigen Freiheitsentzug bestraft werden. Politisch und gesellschaftlich gibt es eine Debatte darüber, inwieweit Graffiti als Kunstform gelten oder nicht. Nach Angaben des Zentralverband Haus- und Grund verursacht illegales Graffiti jährlich Schäden bis zu 250 Millionen Euro. Fakt ist, dass unabhängig von den verschiedenen Einschätzungen von Graffiti die illegalen Sprayer-Aktivitäten regelmäßig zu Unmut und Unverständnis in der Bevölkerung und vor allen Dingen bei den betroffenen Eigentümern führen. Auch wird durch illegale Aktivitäten das Ansehen derjenigen geschädigt, die sich gerade im jugendpolitischen Bereich um legale Spray-Aktionen bemühen. Laut dem Deutschen Städtetag ist in Gemeinden, die öffentliche Graffiti-Projekte fördern, die Zahl der illegalen Graffiti bis zu 40 Prozent zurückgegangen. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Wie hoch sind die Schäden in Frankfurt am Main, die jährlich durch illegale Graffiti zum einen an öffentlichem und zum anderen an privatem Eigentum entstehen? 2.) Wie groß ist insgesamt diese Schadensfläche, unterteilt nach privaten und öffentlichen Flächen? 3.) Inwiefern lässt sich das Ausmaß der illegalen Sprayer-Aktivitäten nach Stadtteilen unterscheiden und lassen sich hierbei Schwerpunkte erkennen? 4.) Wie gestaltet sich beim illegalen Sprayen das Verhältnis von Anzeigen und erfolgten Verurteilungen für die letzten fünf Jahre in Frankfurt? 5.) Welche spezifischen Erkenntnisse liegen dem Magistrat über die Täterkreise vor? 6.) Wie groß sind die Flächen zum legalen Sprayen in Frankfurt am Main insgesamt und wo befinden sich diese? 7.) Welche Maßnahmen unternimmt der Magistrat, um einerseits illegales Sprayen zu bekämpfen und anderseits legale Sprayaktionen zu unterstützen? 8.) Verwendet die Stadt an häufig besprühten Gebäuden spezielle Schutzschichten gegen Graffiti? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo und in welchem Umfang kommt dieser Graffiti-Schutz zum Einsatz, und empfiehlt die Stadt dessen Verwendung privaten Eigentümern? 9.) Wie groß ist in der Regel der zeitliche Abstand zwischen dem Anbringen von illegalen Graffiti und dem Entfernen bei städtischem Eigentum bzw. bei Eigentum von stadtnahen Gesellschaften, und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diese Zeitabstände zu reduzieren? 10.) Wie schätzt der Magistrat die Idee ein, ein stadtweites Frankfurter Aktionsprogramm zur Bekämpfung illegaler Graffiti und zur Förderung legaler Aktionen zu starten? 11.) Inwiefern ist es möglich, unbewohnte und ungenutzte Gebäude (z. B. im künftigen Holbeinviertel), die in absehbarer Zeit abgerissen werden, als legale Graffiti-Fläche freizugeben? 12.) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Projekte wie das der Wohnheim GmbH in der Niederräder Wohnsiedlung "Im Mainfeld", wo jugendliche Teilnehmer eines Graffiti-Kurses die Treppenhäuser gestalten durften, zu initialisieren und zu fördern? 13.) Wie steht der Magistrat zur Idee, einen stadtweiten Graffiti-Wettbewerb (wie z. B. in Solingen und Dortmund) auszuloben?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2008Sie sind hier
    AA 659Graffiti in Frankfurt
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 10. November 2008BB 706Graffiti in FrankfurtMagistratsbericht
  3. 30. April 2009Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 326Graffiti in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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