Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen, Teil 2 Hat der Eingemeindungsvertrag noch Rechtskraft?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Prüfung des Antrags zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität aus dem Hohen Brunnen durchgeführt. Aufgrund der hohen Kosten und der veränderten Wasserversorgungssituation in Bornheim wird eine Umsetzung des Antrags als nicht möglich erachtet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Auf der Grundlage des in einfachem Deutsch gestellten Antrags der Die FRANKFURTER-Fraktion vom 01.07.2019 wurde der Magistrat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 (§ 4286) nicht mit der Umsetzung beauftragt, sondern mit der Prüfung und anschließenden Berichterstattung, ob aus dem historischen Hohen Brunnen in der oberen Berger Straße wieder Wasser in Trinkwasserqualität laufen gelassen werden kann. Dem ist der Magistrat mit Bericht vom 22.11.2019 (B 449) nachgekommen. Insofern hat der Magistrat den vorbezeichneten Antrag nicht abgelehnt. Eine solche Entscheidung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Magistrats (vgl. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main). Die Prüfungsergebnisse hat der Magistrat folgendermaßen dargestellt: Der denkmalgeschützte Hohe Brunnen wird zwar mit Trinkwasser gespeist, kann aufgrund seiner Beschaffenheit als Zierbrunnen jedoch keine hygienisch einwandfreie Ausgabe von Trinkwasser gewährleisten. Neben den notwendigen, regelmäßig durchzuführenden Gefährdungsanalysen müsste der Brunnen entsprechend baulich verändert werden. Letzteres ist mit einmaligen Kosten verbunden, deren Ermittlung wiederum ebenfalls Kosten verursachen würde. Für die Wartungen, Reinigungen und regelmäßigen Wasseruntersuchungen ist darüber hinaus mit einem erheblichen Mehraufwand pro Jahr zu rechnen. Diese Zusatzkosten kann das zuständige Kulturamt mit seinem eng bemessenen Budget für die städtischen Brunnen in Frankfurt nicht aufbringen. Dies vorangestellt beantwortet der Magistrat die mit Anfrage A 601 formulierten Fragen aus rechtlicher Sicht wie folgt: Die in einem Eingemeindungsvertrag festgelegten Verpflichtungen haben für die Stadt Frankfurt am Main weiterhin Gültigkeit, soweit diese Verpflichtungen vertraglich bis zum heutigen Zeitpunkt fortgeführt werden sollten und keine wesentliche Veränderung der bei Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebenden Verhältnisse eingetreten ist. Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist anzunehmen, wenn Änderungen eingetreten sind, mit denen die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages nicht gerechnet haben und die bei objektiver Betrachtung so erheblich sind, dass davon auszugehen ist, dass der Vertrag bzw. die spezielle Regelung bei Kenntnis dieser neuen Umstände nicht mit demselben Inhalt geschlossen worden wären. Vorliegend stammte die fragliche Regelung (§ 12) aus dem Jahr 1876 und nach dieser Regelung sollten in Bornheim, soweit notwendig öffentliche Brunnen errichtet bzw. unterhalten werden. Mittlerweile haben sich die wasserversorgungstechnischen Umstände wesentlich verändert. Bornheim ist ausreichend mit Trinkwasser versorgt und die Landwirtschaft, insbesondere Viehhaltung, spielt für Bornheim im Unterschied zu 1876 keine Rolle, so dass kein Anspruch auf Errichtung bzw. Unterhaltung von öffentlichen Brunnen für Bornheim besteht. Im Übrigen ist die Regelung in § 12 des fraglichen Eingemeindungsvertrages durch das Wort "notwendig" eingeschränkt, so dass auch aus diesem Grund aus der Regelung des § 12 keine Ansprüche für Bornheim hergeleitet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2019NRNR 908Trinkwasser aus dem Hohen BrunnenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 22. November 2019BB 449Trinkwasser aus dem Hohen BrunnenMagistratsbericht
- 29. November 2019AA 601Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen, Teil 2 Hat der Eingemeindungsvertrag noch Rechtskraft?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 66Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen, Teil 2 Hat der Eingemeindungsvertrag noch Rechtskraft?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)