Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Der Magistrat wird aufgefordert aus dem historischen Hohen Brunnen in der oberen Berger Straße wieder Wasser in Trinkwasserqualität laufen zu lassen. Begründung: Der im Jahre 1827 errichtete Hohe Brunnen war die erste kommunale Wasserleitung für das damalige zu Frankfurt gehörige Dorf. Im Eingemeindungsvertrag von 1877 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt den Hohen Brunnen an die Quellwasserleitung anzuschließen und den Bornheimerinnen und Bornheimern einwandfreies Trinkwasser zu gewähren. Durch den aktuellen Klimawandel und die damit verbundenen längeren Hitzeperioden erinnern wir hiermit an die damals eingegangene Verpflichtung. (Nachfolgend siehe § 12 des Eingemeindungsvertrages von 1877). V e r t r a g, betr. die Vereinigung der Gemeinde Bornheim mit Frankfurt a. M. Unter Vorbehalt der einzuholenden Allerhöchsten Genehmigung S. Majestät des Kaisers und Königs ist zwischen der Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch den Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung, und der Gemeinde Bornheim, vertreten durch ihren Ortsvorstand, der nachstehende Vertrag abgeschlossen worden: § 12 Die städtischen Behörden verpflichten sich, dafür zu sorgen, daß die Frankfurter Quellwasserleitung in Bornheim in möglichst naher Zeit, spätestens aber binnen 5 Jahren eingeführt und nicht bloß den Hausbesitzern der Bezug des Wassers unter denselben Bedingungen, wie solche für Frankfurt selbst festgestellt sind, ermöglicht, sondern auch da, wo dies notwendig ist, öffentliche Brunnen und Feuerkranen auf städtische Kosten errichtet werden. Frankfurt a. M., den 20. Oktober 1876 Der Magistrat Der Ortsvorstand von Bornheim Die unterzeichnete Königliche Regierung beurkundet hiermit, daß des Königs Majestät mittelst Allerhöchsten Erlasses vorn 30. Dezember v. Ja. die Bereinigung der Gemeinde Bornheim mit dem Bezirke der Stadtgemeinde Frankfurt am Main auf Grund des vorstehenden Vertrages zu genehmigen geruht haben. Wiesbaden, den 14. Januar 1877 Königliche Regierung, Abteilung des Innern.
Inhalt
Antrag vom 01.07.2019, NR 908
Betreff: Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen Der Magistrat wird aufgefordert aus dem historischen Hohen Brunnen in der oberen Berger Straße wieder Wasser in Trinkwasserqualität laufen zu lassen.
Begründung: Der im Jahre 1827 errichtete Hohe Brunnen war die erste kommunale Wasserleitung für das damalige zu Frankfurt gehörige Dorf. Im Eingemeindungsvertrag von 1877 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt den Hohen Brunnen an die Quellwasserleitung anzuschließen und den Bornheimerinnen und Bornheimern einwandfreies Trinkwasser zu gewähren. Durch den aktuellen Klimawandel und die damit verbundenen längeren Hitzeperioden erinnern wir hiermit an die damals eingegangene Verpflichtung. (Nachfolgend siehe § 12 des Eingemeindungsvertrages von 1877). V e r t r a g, betr. die Vereinigung der Gemeinde Bornheim mit Frankfurt a. M. Unter Vorbehalt der einzuholenden Allerhöchsten Genehmigung S. Majestät des Kaisers und Königs ist zwischen der Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch den Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung, und der Gemeinde Bornheim, vertreten durch ihren Ortsvorstand, der nachstehende Vertrag abgeschlossen worden: § 12 Die städtischen Behörden verpflichten sich, dafür zu sorgen, daß die Frankfurter Quellwasserleitung in Bornheim in möglichst naher Zeit, spätestens aber binnen 5 Jahren eingeführt und nicht bloß den Hausbesitzern der Bezug des Wassers unter denselben Bedingungen, wie solche für Frankfurt selbst festgestellt sind, ermöglicht, sondern auch da, wo dies notwendig ist, öffentliche Brunnen und Feuerkranen auf städtische Kosten errichtet werden. Frankfurt a. M., den 20. Oktober 1876 Der Magistrat Der Ortsvorstand von Bornheim Die unterzeichnete Königliche Regierung beurkundet hiermit, daß des Königs Majestät mittelst Allerhöchsten Erlasses vorn 30. Dezember v. Ja. die Bereinigung der Gemeinde Bornheim mit dem Bezirke der Stadtgemeinde Frankfurt am Main auf Grund des vorstehenden Vertrages zu genehmigen geruht haben. Wiesbaden, den 14. Januar 1877 Königliche Regierung, Abteilung des Innern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2019Sie sind hierNRNR 908Trinkwasser aus dem Hohen BrunnenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 22. November 2019BB 449Trinkwasser aus dem Hohen BrunnenMagistratsbericht
- 17. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 66Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen, Teil 2 Hat der Eingemeindungsvertrag noch Rechtskraft?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme)