Grundstücksübertragungen für Ausgleichsmaßnahmen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.10.2010, B 653
Betreff: Grundstücksübertragungen für Ausgleichsmaßnahmen Vorgang: A 1268 FAG Zu Frage 1 und 2: Zur Errichtung des Parkhauses "AIRRAIL PARKING" durch die IVG Investment GmbH & Co. AIRRAIL-Parking werden 15.880 m2 Waldfläche gerodet. Zum Ausgleich werden 16.011 m2 Ackerflächen in Schwanheim und Sossenheim aufgeforstet. Die Flächen im Eigentum der IVG werden nach Fertigstellung des Ausgleiches der Stadt Frankfurt übereignet. Nachfolgend eine Aufstellung der Flächen: Gemarkung Flur Flurstück Eigentümer Größe Forstabteilung Sossenheim 47 61 IVG 1106 m2 411 Sossenheim 47 73/0 Stadt FFM 2334 m2 411 Sossenheim 47 74/0 IVG 4158 m2 411 Schwanheim 32 107 Stadt FFM 1222 m2 107 Schwanheim 30 287/1 IVG 1088 m2 291 Schwanheim 30 291/1 Stadt FFM 1756 m2 291 Schwanheim 30 292/1 IVG 1962 m2 291 Schwanheim 30 293/1 IVG 2385 m2 291
Stadt FFM 5312 m2 IVG 10699 m2
Summe 16011 m2 Die Fläche auf der das Parkhaus "AIRRAIL PARKING" entstehen soll ist als Ausgleichsfläche gem. Planfeststellungsbeschluss PA36 (PA25) des Eisenbahn-Bundesamtes zur DB - Neubaustrecke Köln - Rhein / Main, Nr. 1021-P-FFM-1-0057-94 vom 02.10.1995 festgesetzt. Um das Bauvorhaben durchführen zu können, musste für die Kompensation der DB - Neubaustrecke, im Einvernehmen mit dem Eisenbahn - Bundesamt, eine Ersatzfläche gefunden werden. Hierbei handelt es sich um eine Fläche von 13100m2, in der Forstabteilung 204 des Frankfurter Stadtwaldes, als Voranbau von Buche und Eiche unter Kiefer mit dem Ziel eines Umbaus von Nadel- zu Laubholz. Zu Frage 3: Es handelt sich um einen forstrechtlichen Ausgleich auf der Grundlage des § 12.3 Hess. Forstgesetz. Zu Frage 4: Der Verursacher, hier die IVG, hat die Verpflichtung die Kompensation durchzuführen. Die Stadt Frankfurt am Main gestattet die Umsetzung auf eigenen Flächen. Hierzu kann sich der Eingreifer des Kompensationsflächenkatasters beim Umweltamt bedienen. Zu Frage 5: Die Umsetzung der Maßnahme wird über einen Vertrag geregelt werden, der auch Aussagen zur technischen Umsetzung und zu den Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner beinhaltet.
Zu Frage 6 und 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Zu Frage 8 und 9: Der Verursacher, hier die IVG, hat grundsätzlich alle behördlich festgelegten Kompensationsmaßnahmen, im vollen Umfang, zu finanzieren.Nebenvorlage: Anregung vom 18.02.2011, OA 1282 Antrag vom 16.02.2011, OF 1253/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2010Sie sind hierBB 653Grundstücksübertragungen für AusgleichsmaßnahmenMagistratsbericht
- 16. Februar 2011OFOF 1253/5Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im StadtwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2011OAOA 1282Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im Stadtwald Bericht des Magistrats vom 18.10.2010, B 653Anregung
- 10. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 713Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im StadtwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis); CDU und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 653 = Kenntnis, OA 1282 = Ablehnung) NPD und ÖkoLinX-ARL (B 653 = Zurückweisung, OA 1282 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen NPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung)