Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im Stadtwald
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.05.2011, ST 713
Betreff: Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im Stadtwald Die im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme aufgeforsteten Flächen sind im Kompensationsflächenkataster des Umweltamtes als Flächen, die für die Neuanlage von Wald vorgesehen sind, aufgeführt. Gemäß Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main sind diese Flächen zu Wald zu entwickeln (Magistratsvortrag M 222 vom 11.12.1998, Stadtverordnetenbeschluss § 4216 vom 27.05.1999). In der forstrechtlichen Genehmigung vom 09.07.2010 ist die Kompensationsmaßnahme als Auflage gemäß § 12 Abs. 3 Hessisches Forstgesetz festgeschrieben. Die Ersatzaufforstung wurde bereits durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2010BB 653Grundstücksübertragungen für AusgleichsmaßnahmenMagistratsbericht
- 16. Februar 2011OFOF 1253/5Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im StadtwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2011OAOA 1282Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im Stadtwald Bericht des Magistrats vom 18.10.2010, B 653Anregung
- 10. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 713Acker als Ausgleichsfläche für ein Parkhaus im StadtwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab