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Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost

Vorlagentyp: B
313 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.06.2002, B 643

Betreff:

Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1706

- OA 330 OBR 10 -

Der Magistrat schafft derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die soziale Infrastruktur im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 Bonames-Ost.

Er wird dafür Sorge tragen, dass die notwendige öffentliche Infrastruktur zeitnah mit dem Entstehen der Bedarfe durch Bau und entsprechendem Bezug neuer Wohneinheiten im Neubaugebiet Bonames-Ost hergestellt wird.

Die relevanten Zeitpunkte hierfür stehen unmittelbar mit der fortschreitenden Entwicklung des Neubaugebietes im Zusammenhang und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2001OFOF 76/10Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Oktober 2001OAOA 330Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstAnregung
  3. 14. Juni 2002Sie sind hier
    BB 643Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost
    Magistratsbericht
  4. 23. Mai 2003BB 418Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  5. 16. Januar 2004BB 43Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  6. 10. September 2004BB 615Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  7. 17. Mai 2005BB 380Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  8. 24. August 2007Antwort des Magistrats · nach 313 WochenBB 601Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Schulausschusses
Sitzung 13 · 19.08.2002
TO I, TOP 32
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 13 · 19.08.2002
TO I, TOP 72
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP

OBR 10
Sitzung 13 · 20.08.2002
TO I, TOP 30
Beraten
Die Vorlage B 643 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDP
Ablehnung:
CDUREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 14 · 16.09.2002
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 643 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da sich dies aus dem Inhalt des Berichtes ergibt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Ablehnung:
FDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP und REP (= Kenntnis)

Schulausschusses
Sitzung 14 · 16.09.2002
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 643 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)E.l (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis) E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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