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Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost

Vorlagentyp: B
313 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 601

Betreff:

Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2007, § 1760

- OA 330 OBR 10, l. B 380/05 -

Grundlage für die Errichtung der hier in Rede stehenden Infrastruktur ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan, dieser befindet sich weiterhin im Verfahren. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt entsprechende Standortplanungen der Fachdezernate, die über Flächen für Gemeinbedarf planungsrechtlich festgesetzt werden sollen. Wie bereits zuletzt im B 380 vom 17.05.2005 ausgeführt, soll die notwendige öffentliche soziale Infrastruktur zeitnah mit der Realisierung des Neubaugebietes Bonames-Ost bei Bedarf im Neubaugebiet selber hergestellt werden.

Im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens wird der Ortsbeirat zu gegebener Zeit beteiligt und erhält somit auch hierzu von der Entwicklung weiterhin Kenntnis.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2001OFOF 76/10Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Oktober 2001OAOA 330Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstAnregung
  3. 14. Juni 2002BB 643Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  4. 23. Mai 2003BB 418Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  5. 16. Januar 2004BB 43Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  6. 10. September 2004BB 615Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  7. 17. Mai 2005BB 380Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
  8. 24. August 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 313 Wochen
    BB 601Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 15 · 18.09.2007
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 601 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 15 · 05.11.2007
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 15 · 05.11.2007
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 601 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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