Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost
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Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 380
Betreff:
Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1706
- OA 330 OBR 10, B 615/04 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 05.09.2005, 24.05.2006 und 28.11.2006
Zwischenbericht:
Der Magistrat ist weiterhin damit beschäftigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die soziale Infrastruktur im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 Bonames-Ost zu schaffen.
Zur Zeit kann die Entwicklung des Neubaugebiets Bonames-Ost und damit einhergehender sozialer Infrastrukturbedarf weder zeitlich noch qualitativ sicher eingeschätzt werden.
Die notwendige öffentliche soziale Infrastruktur soll jedoch zeitnah mit dem Entstehen zusätzlicher Bedarfe, die durch Bau und Bezug neuer Wohneinheiten im Neubaugebiet Bonames-Ost ausgelöst werden und im Umfeld nicht gedeckt werden können, im Neubaugebiet selber hergestellt werden. Von den Standortplanungen her ist dies im derzeitigen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 516 Bonames-Ost berücksichtigt und soll später über Flächen für der Gemeinbedarf planungsrechtlich festgesetzt werden.
Mit Vorliegen neuer Erkenntnisse wird der Magistrat unaufgefordert und abschließend berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2001OFOF 76/10Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2001OAOA 330Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstAnregung
- 14. Juni 2002BB 643Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
- 23. Mai 2003BB 418Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
- 16. Januar 2004BB 43Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
- 10. September 2004BB 615Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
- 17. Mai 2005Sie sind hierBB 380Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
- 24. August 2007Antwort des Magistrats · nach 313 WochenBB 601Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-OstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FAG, REP und E.L. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Fristverlängerung um vier Monate)