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Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren14 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.01.2008, B 5

Betreff:

Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705

- E 1024 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, l. B 19/07 -

Mit Bericht des Magistrats B 530 vom 18.06.2004 wurde auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2004 / Investitionsprogrammes 2004-2007 für das Jahr 2004 erstmalig Stellung genommen.

Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2005/2006 / Investitionsprogrammes 2005-2008 wurde mit Bericht des Magistrats B 832 vom 16.12.2005 für das Jahr 2005 berichtet.

Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2005/2006 / Investitionsprogrammes 2005-2008 einschließlich Nachtrag wurde mit Bericht des Magistrats B 19 vom 15.01.2007 für das Jahr 2006 berichtet:

Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2007 / Investitionsprogrammes 2007-2010 wird für das Jahr 2007 wie folgt berichtet:

Zu Ziffer 1.:

Bund und Länder haben sich im Zuge der Föderalismusreform darauf verständigt, dass lediglich das GVFG-Bundesprogramm bis zum Jahre 2019 in seiner bisherigen Höhe fortgeführt werden soll. Demgegenüber liefen die GVFG-Länderprogramme bereits zum 31.12.2006 aus. Die Länder erhalten jedoch auf der Grundlage des bisherigen Verteilungsschlüssels der GVFG-Länderprogramme aus dem Haushalt des Bundes bis zum Jahre 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von insgesamt 1.335,5 Mio. Euro jährlich, wobei zum 31.12.2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe der Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Der jährliche Anteil Hessens aus diesen 1.335,5 Mio. Euro beträgt 7,223746 Prozent; das entspricht 96,473 Mio. Euro.

Bis zum 31.12.2013 unterliegen die Kompensationszahlungen weiterhin einer gemeindeverkehrlichen Zweckbindung, ab dem 01.01.2014 entfällt diese, sodass nur noch die investive Zweckbindung der Kompensationszahlungen des Bundes erhalten bleibt.

Über die Nachfolgeregelungen der zum 31.12.2006 ausgelaufenen GVFG-Länderprogramme wurde noch nicht entschieden. Landesseitig wird bis auf Weiteres an der bisherigen Antrags-, Bewilligungs- und Abwicklungspraxis festgehalten.

Mit Beschluss § 10945 vom 23.02.2006 (M 31) hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Der Haushaltsplan 2007 trägt diesem Beschluss Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt.

Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2007 / Investitionsprogramm 2007-2010, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind:

Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV

Erläuternde Hinweise:

In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet.

Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4.September 1996).

Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten

36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),

80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und

80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet.

Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht.

Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen waren in

Produktgruppe:16.3 Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke

Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des

ÖPNV bei

Projektdefinition 5.001110 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Wald-

stadion für die WM 2006 mit veranschlagt.

Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung werden auch hier die Sachkonten

80688130 (Kostenbeteiligung des Bundes),

36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),

80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und

80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet.

Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen.

Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt:

Kategorie 1:

Beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage liegt vor (Merkmal "B“)

Kategorie 2:

Maßnahmen mit den Merkmalen "P“ (Programme) und "E“ (Erschließungsmaßnahmen)

Kategorie 3:

- Maßnahmen mit laufender oder vorbereiteter Bau- und Finanzierungsvorlage (einschließ-

lich der Maßnahmen mit Mehrkostenvorlage)

- vollfinanzierte Maßnahmen für die keine Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt (soweit

eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung so wie Aussagen über die

Finanzierung der Folgekosten vorliegen)

Kategorie 4:

Ohne Beschluss im Investitionsprogramm enthaltene Maßnahmen, für die aber eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen

Kategorie 5:

Planungsmittel (z. B. zur Erstellung von Kostenschätzung und Folgekostenberechnung)

Innerhalb der Kategorien (ausgenommen Kategorie 1) sind durch fortlaufende Nummerierung Prioritäten gesetzt, aus der sich ergibt, welche Maßnahme gegenüber anderen als vorrangig eingestuft ist.

Zu Ziffer 2.:

Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet.

Zu Ziffer 3.:

Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien.

Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich.

Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel die nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden, sind nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich für den Zeitraum der Überzahlung zu verzinsen.

Darüber hinaus besteht die Regelung, dass nicht abgerufene bzw. nicht durch zuwendungsfähige Ausgaben belegte Jahresraten grundsätzlich nur mit 80 % der nicht verbrauchten Jahresrate in folgende Haushaltsjahre übertragen werden und die Gesamtzuwendung des Vorhabens um den nicht übertragenen Betrag gekürzt wird.

Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich, projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen.

Nebenvorlage: Anregung vom 12.02.2008, OA 598 Antrag vom 22.01.2008, OF 307/4 Antrag vom 22.01.2008, OF 308/4 Antrag vom 12.02.2008, OF 354/7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2008Sie sind hier
    BB 5Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
    Magistratsbericht
  2. 22. Januar 2008OFOF 308/4Nordmainische S-Bahn - verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag?Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 22. Januar 2008OFOF 307/4Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat VorfahrtOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 12. Februar 2008OFOF 354/7Höhere Priorität für den Umbau des Bahnhofs Rödelheim/Beschleunigung der Buslinie.55Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  5. 12. Februar 2008OMOM 1995Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen - Barrierefreiheit hat VorfahrtDirektanregung
  6. 12. Februar 2008OAOA 598Höhere Priorität für den Umbau des Bahnhofs Rödelheim/Beschleunigung der Buslinie.55 Bericht des Magistrats vom 14.01.2008, B 5Anregung
  7. 12. Februar 2008OMOM 1996Nordmainische S-Bahn - verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag?Direktanregung
  8. 18. April 2008STST 558Nordmainische S-Bahn - verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag?Stellungnahme
  9. 23. April 2008STST 586Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat VorfahrtStellungnahme
  10. 6. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 948Höhere Priorität für den Umbau des Bahnhofs Rödelheim/Beschleunigung der Buslinie 55Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

16 Nahverkehr und ÖPNV

Ausgaben 2025: 311 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf14 Beratungen
OBR 12
Sitzung 19 · 08.02.2008
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 18 · 11.02.2008
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 20 · 11.02.2008
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF; LINKE. (= Enthaltung)

OBR 10
Sitzung 19 · 12.02.2008
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 19 · 12.02.2008
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 1995 2008 Anregung an den Magistrat OM 1996 2008 1. Die Vorlage B 5 dient unter Hinweis auf OM 1995 und OM 1996 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 307/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 308/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors folgender Satz eingefügt wird: "Ergänzend wird der Magistrat um eine Aufstellung der Mittel gebeten, die an anderer Stelle des Haushaltes für die Planung und/ oder den Bau der nordmainischen S-Bahn eingestellt sind, zum Beispiel für die S-Bahn-Station in Fechenheim."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
SPD3 GrüneLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
2 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE

OBR 1
Sitzung 21 · 12.02.2008
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPE.l
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 20 · 12.02.2008
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Anregung OA 598 2008 1. Die Vorlage B 5 dient unter Hinweis auf OA 598 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 354/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 7 zu berichten, warum der Bahnhof Rödelheim nur auf Platz 4 der Prioritätenliste steht, obwohl der Baubeginn für Herbst 2008 angekündigt ist. 2. Der Magistrat wird beauftragt, über den Stand der Beschleunigung der Buslinie 55 zu berichten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFarbechteFDPBFFREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung UDF zu 2. CDU, SPD, FARBECHTE, FDP, BFF und REP gegen UDF (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 20 · 12.02.2008
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 14.02.2008
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 19 · 14.02.2008
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 20 · 15.02.2008
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage B 5 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE und FAG (= Kenntnis) bei Nichtanwesenheit LINKE.

OBR 9
Sitzung 19 · 06.03.2008
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 19 · 11.03.2008
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 598 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (B 5 = Kenntnis und OA 598 = Annahme)NPD (B 5 = Kenntnis und OA 598 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 5 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 5 = Kenntnis und OA 598 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 5 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 18.03.2008
TO II, TOP 53
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 598 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFAGBFFREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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