Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
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Bericht des Magistrats vom 14.01.2008, B 5
Betreff:
Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705
- E 1024 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, l. B 19/07 -
Mit Bericht des Magistrats B 530 vom 18.06.2004 wurde auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2004 / Investitionsprogrammes 2004-2007 für das Jahr 2004 erstmalig Stellung genommen.
Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2005/2006 / Investitionsprogrammes 2005-2008 wurde mit Bericht des Magistrats B 832 vom 16.12.2005 für das Jahr 2005 berichtet.
Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2005/2006 / Investitionsprogrammes 2005-2008 einschließlich Nachtrag wurde mit Bericht des Magistrats B 19 vom 15.01.2007 für das Jahr 2006 berichtet:
Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2007 / Investitionsprogrammes 2007-2010 wird für das Jahr 2007 wie folgt berichtet:
Zu Ziffer 1.:
Bund und Länder haben sich im Zuge der Föderalismusreform darauf verständigt, dass lediglich das GVFG-Bundesprogramm bis zum Jahre 2019 in seiner bisherigen Höhe fortgeführt werden soll. Demgegenüber liefen die GVFG-Länderprogramme bereits zum 31.12.2006 aus. Die Länder erhalten jedoch auf der Grundlage des bisherigen Verteilungsschlüssels der GVFG-Länderprogramme aus dem Haushalt des Bundes bis zum Jahre 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von insgesamt 1.335,5 Mio. Euro jährlich, wobei zum 31.12.2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe der Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Der jährliche Anteil Hessens aus diesen 1.335,5 Mio. Euro beträgt 7,223746 Prozent; das entspricht 96,473 Mio. Euro.
Bis zum 31.12.2013 unterliegen die Kompensationszahlungen weiterhin einer gemeindeverkehrlichen Zweckbindung, ab dem 01.01.2014 entfällt diese, sodass nur noch die investive Zweckbindung der Kompensationszahlungen des Bundes erhalten bleibt.
Über die Nachfolgeregelungen der zum 31.12.2006 ausgelaufenen GVFG-Länderprogramme wurde noch nicht entschieden. Landesseitig wird bis auf Weiteres an der bisherigen Antrags-, Bewilligungs- und Abwicklungspraxis festgehalten.
Mit Beschluss § 10945 vom 23.02.2006 (M 31) hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Der Haushaltsplan 2007 trägt diesem Beschluss Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt.
Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2007 / Investitionsprogramm 2007-2010, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind:
Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs
Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV
Erläuternde Hinweise:
In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet.
Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4.September 1996).
Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten
36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und
80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet.
Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht.
Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen waren in
Produktgruppe:16.3 Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke
Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des
ÖPNV bei
Projektdefinition 5.001110 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Wald-
stadion für die WM 2006 mit veranschlagt.
Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung werden auch hier die Sachkonten
80688130 (Kostenbeteiligung des Bundes),
36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und
80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet.
Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen.
Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt:
Kategorie 1:
Beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage liegt vor (Merkmal "B“)
Kategorie 2:
Maßnahmen mit den Merkmalen "P“ (Programme) und "E“ (Erschließungsmaßnahmen)
Kategorie 3:
- Maßnahmen mit laufender oder vorbereiteter Bau- und Finanzierungsvorlage (einschließ-
lich der Maßnahmen mit Mehrkostenvorlage)
- vollfinanzierte Maßnahmen für die keine Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt (soweit
eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung so wie Aussagen über die
Finanzierung der Folgekosten vorliegen)
Kategorie 4:
Ohne Beschluss im Investitionsprogramm enthaltene Maßnahmen, für die aber eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen
Kategorie 5:
Planungsmittel (z. B. zur Erstellung von Kostenschätzung und Folgekostenberechnung)
Innerhalb der Kategorien (ausgenommen Kategorie 1) sind durch fortlaufende Nummerierung Prioritäten gesetzt, aus der sich ergibt, welche Maßnahme gegenüber anderen als vorrangig eingestuft ist.
Zu Ziffer 2.:
Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet.
Zu Ziffer 3.:
Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien.
Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich.
Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel die nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden, sind nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich für den Zeitraum der Überzahlung zu verzinsen.
Darüber hinaus besteht die Regelung, dass nicht abgerufene bzw. nicht durch zuwendungsfähige Ausgaben belegte Jahresraten grundsätzlich nur mit 80 % der nicht verbrauchten Jahresrate in folgende Haushaltsjahre übertragen werden und die Gesamtzuwendung des Vorhabens um den nicht übertragenen Betrag gekürzt wird.
Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich, projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen.
Nebenvorlage: Anregung vom 12.02.2008, OA 598 Antrag vom 22.01.2008, OF 307/4 Antrag vom 22.01.2008, OF 308/4 Antrag vom 12.02.2008, OF 354/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2008Sie sind hierBB 5Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFGMagistratsbericht
- 22. Januar 2008OFOF 308/4Nordmainische S-Bahn - verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2008OFOF 307/4Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassenBarrierefreiheit hat VorfahrtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Februar 2008OFOF 354/7Höhere Priorität für den Umbau des Bahnhofs Rödelheim/Beschleunigung der Buslinie.55Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 12. Februar 2008OMOM 1995Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen -Barrierefreiheit hat VorfahrtDirektanregung
- 12. Februar 2008OAOA 598Höhere Priorität für den Umbau des Bahnhofs Rödelheim/Beschleunigung der Buslinie.55 Bericht des Magistrats vom 14.01.2008, B 5Anregung
- 12. Februar 2008OMOM 1996Nordmainische S-Bahn - verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag?Direktanregung
- 18. April 2008STST 558Nordmainische S-Bahn - verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag?Stellungnahme
- 23. April 2008STST 586Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassenBarrierefreiheit hat VorfahrtStellungnahme
- 6. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 948Höhere Priorität für den Umbau des Bahnhofs Rödelheim/Beschleunigung der Buslinie 55Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
16 Nahverkehr und ÖPNV
Ausgaben 2025: 311 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung UDF zu 2. CDU, SPD, FARBECHTE, FDP, BFF und REP gegen UDF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE und FAG (= Kenntnis) bei Nichtanwesenheit LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 5 = Kenntnis und OA 598 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 5 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)