Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
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Bericht des Magistrats vom 16.08.2004, B 530
Betreff:
Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705
- E 1024 CDU, SPD, GRÜNE und FDP -
Zu Ziffer 1.:
Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2004/Investitionsprogramm 2004-2007, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind:
Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs
Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV
Erläuternde Hinweise:
Die Produktgruppe 16.11 wurde neu aufgenommen.
In der Produktgruppe werden nur Investitionen abgebildet.
Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt. (Erlass vom 4.September 1996).
Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten
351xxx (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
3660xx/3670xx (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und
3661xx/3671xx (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet.
Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen sind in
Produktgruppe:16.3 Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke
Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Ver-
besserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die
WM 2006 bei
Sachkonto 953000 mit veranschlagt.
Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier das
Sachkonto 350580 (Kostenbeteiligung des Bundes), das
Sachkonto 351180 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), das
Sachkonto 367080 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und das
Sachkonto 367180 (Zuweisungen des Landes nach FAG)
gebildet.
Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen.
Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt:
Kategorie 1:
Beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage liegt vor (Merkmal "B“)
Kategorie 2:
Maßnahmen mit den Merkmalen "P“ (Programme) und "E“ (Erschließungsmaßnahmen)
Kategorie 3:
- Maßnahmen mit laufender oder vorbereiteter Bau- und Finanzierungsvorlage (einschließlich der Maßnahmen mit Mehrkostenvorlage)
- vollfinanzierte Maßnahmen für die keine Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt (soweit eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung so wie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen)
Kategorie 4:
Ohne Beschluss im Investitionsprogramm enthaltene Maßnahmen, für die aber eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen
Kategorie 5:
Planungsmittel (z. B. zur Erstellung von Kostenschätzung und Folgekostenberechnung)
Innerhalb der Kategorien (ausgenommen Kategorie 1) sind durch fortlaufende Nummerierung Prioritäten gesetzt, aus der sich ergibt, welche Maßnahme gegenüber anderen als vorrangig eingestuft ist.
Zu Ziffer 2.:
Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet.
Zu Ziffer 3.:
Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien.
Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich.
Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel die nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden, sind nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich für den Zeitraum der Überzahlung zu verzinsen.
Darüber hinaus besteht die Regelung, dass nicht abgerufene bzw. nicht durch zuwendungsfähige Ausgaben belegte Jahresraten grundsätzlich nur mit 80 % der nicht verbrauchten Jahresrate in folgende Haushaltsjahre übertragen werden und die Gesamtzuwendung des Vorhabens um den nicht übertragenen Betrag gekürzt wird.
Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich, projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. August 2004 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 1024 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 15. Dezember 2003. In 16 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf16 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) und PDS (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und PDS
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP