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Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren14 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.12.2005, B 832

Betreff:

Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705

- E 1024 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, B 530/04 -

Mit Bericht des Magistrats Nr. B 530 vom 16.08.2004 wurde auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2004 / Investitionsprogrammes 2004-2007 für das Jahr 2004 erstmalig Stellung genommen.

Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2005/2006 / Investitionsprogrammes 2005-2008 wird für das Jahr 2005 wie folgt berichtet:

Zu Ziffer 1.:

Es dient zur Kenntnis, dass die die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2005/2006 / Investitionsprogramm 2005-2008, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind:

Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV

Erläuternde Hinweise:

In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet.

Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt. (Erlass vom 4.September 1996).

Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten

351xxx (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),

3660xx/3670xx (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und

3661xx/3671xx (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet.

Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen sind in

Produktgruppe:16.3 Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke

Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Ver-

besserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die

WM 2006 bei

Sachkonto 953000 mit veranschlagt.

Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier das

Sachkonto 350580 (Kostenbeteiligung des Bundes), das

Sachkonto 351180 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), das

Sachkonto 367080 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und das

Sachkonto 367180 (Zuweisungen des Landes nach FAG)

gebildet.

Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen.

Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt:

Kategorie 1:

Beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage liegt vor (Merkmal "B“)

Kategorie 2:

Maßnahmen mit den Merkmalen "P“ (Programme) und "E“ (Erschließungsmaßnahmen)

Kategorie 3:

- Maßnahmen mit laufender oder vorbereiteter Bau- und Finanzierungsvorlage (einschließlich der Maßnahmen mit Mehrkostenvorlage)

- vollfinanzierte Maßnahmen für die keine Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt (soweit eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung so wie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen)

Kategorie 4:

Ohne Beschluss im Investitionsprogramm enthaltene Maßnahmen, für die aber eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen

Kategorie 5:

Planungsmittel (z. B. zur Erstellung von Kostenschätzung und Folgekostenberechnung)

Innerhalb der Kategorien (ausgenommen Kategorie 1) sind durch fortlaufende Nummerierung Prioritäten gesetzt, aus denen sich ergibt, welche Maßnahme gegenüber anderen als vorrangig eingestuft ist.

Zu Ziffer 2.:

Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet.

Zu Ziffer 3.:

Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voran stehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien.

Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich.

Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel die nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden, sind nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich für den Zeitraum der Überzahlung zu verzinsen.

Darüber hinaus besteht die Regelung, dass nicht abgerufene bzw. nicht durch zuwendungsfähige Ausgaben belegte Jahresraten grundsätzlich nur mit 80 % der nicht verbrauchten Jahresrate in folgende Haushaltsjahre übertragen werden und die Gesamtzuwendung des Vorhabens um den nicht übertragenen Betrag gekürzt wird.

Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich, projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen.

Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2006, OF 1312/9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2005Sie sind hier
    BB 832Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
    Magistratsbericht
  2. 6. Februar 2006OFOF 1312/9Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgeben?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. Februar 2006VV 1670Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgeben?Anfrage
  4. 8. Mai 2006Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 620Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgegeben?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf14 Beratungen
OBR 2
Sitzung 48 · 09.01.2006
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 47 · 10.01.2006
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 47 · 10.01.2006
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 47 · 10.01.2006
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 46 · 10.01.2006
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 47 · 10.01.2006
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Die Linke
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen Die Linke. (= Zurückweisung) bei Enthaltung GRÜNE

OBR 5
Sitzung 51 · 13.01.2006
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 48 · 13.01.2006
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 48 · 16.01.2006
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 47 · 19.01.2006
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 46 · 19.01.2006
TO II, TOP 11
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 832 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 47 · 19.01.2006
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 47 · 16.02.2006
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 1670 2006 1. Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1312/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 1 · 13.06.2006
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 832 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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