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Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgeben?

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 16.02.2006, V 1670

entstanden aus Vorlage: OF 1312/9 vom 06.02.2006

Betreff:

Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgeben?

Vorgang:

B 832/05

Im Bericht des Magistrats, B 832, wird angegeben, dass für die Grundstrecke D, TA II

im Jahr 2003 3,6 Mio Euro

im Jahr 2004 1 Mio Euro

im Jahr 2005 2,3 Mio Euro

ausgeben wurden.

Wir fragen den Magistrat

  1. nach den Kosten für die NKU von 2001 und den Kosten für die Sensitivitätsuntersuchung von 2004;
  2. welche Gutachten wie viel gekostet haben;
  3. wie hoch die Kosten für die Planfeststellungsunterlagen sind und
  4. welche Kosten außerdem in den oben genannten Ausgaben stecken.

Bei der Auskunft über diese Kosten soll auch eine Aufteilung nach Stadt, Land und Bund erfolgen, entsprechend dem Bericht B 832.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2005BB 832Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFGMagistratsbericht
  2. 6. Februar 2006OFOF 1312/9Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgeben?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. Februar 2006Sie sind hier
    VV 1670Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgeben?
    Anfrage
  4. 8. Mai 2006Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 620Zum U-Bahn-Bau Ginnheim: Welche Planungsmittel wurden schon ausgegeben?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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